Angaben zur freiwilligen Versicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tooltime
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Angaben zur freiwilligen Versicherung

Beitrag von tooltime » 11.02.2011, 14:49

Ich bin seit Anfang des Jahres freiwillig versichert und habe vor kurzem ein paar Formulare von meiner Kasse zum Ausfüllen bekommen. Dort soll ich Angaben zu meinem Einkommen und dem meiner Frau machen. Da kommen bei mir einige Fragen auf:

1. Meine Frau ist selbstständig und bei einer anderen Versicherung. Ich soll nun bei meiner Kasse Angaben darüber machen welches Einkommen Sie hat. Welche Rolle spielt das für meine Versicherung und welchen Betrag soll man den bei einem Selbständigen überhaupt angeben?

2. Es gibt da auch noch ein Feld mit Einnahmen aus Miete. Ich habe monatliche Mieteinnahmen die ich natürlich am Ende des Jahres auch versteuere. Muss ich nun, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze bin, auch noch etwas an die Krankenversicherung abliefern? Das würde ja bedeuten wenn man knapp unter der Grenze verdient, kann man unbegrenzt hohe Mieteinnahmen haben ohne dafür etwas an eine Krankenversicherung abgeben zu müssen und wenn man knapp darüber liegt, muss von jedem Cent auch noch etwas in die Krankenkasse bezahlt werden. Ich hoffe, dass ich da etwas falsch verstehe.

Es wäre nett wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Gruß
tooltime

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 11.02.2011, 15:43

Bei der freiwilligen versicherung zählen alle einkünfte auch Zinserträge, Einnahmen aus vermietung und verpachtung und ähnliches.

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 11.02.2011, 17:37

ja , du versteht da was falsch.

Wie ich entnehme, bist Du Angestellter, der wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grnze zum 31.12.2010 aus der Vers.Pflicht ausgeschieden ist.



Die Anträge für freiwillig Versicherte (und derer gibt es ja die vielfältigsten Möglichkeiten wie vom Sozialhilfebezieher, Hausfrau, Selbstständigen und eben solche wie Dich)

sehen die Abfragen für alle Möglichkeiten vor.

Für DICH , wenn Du Angestellter über JAE-Grenze bist, sind die Einnahmen Deiner Ehefrau ohne Belang.

Mieteinkünfte sind ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig. Sie sind es zwar dem Grunde nach, jedoch kommt es nicht zur Berechung, weil ja schon aus der GRENZE bezahlt wird.

Aber dies alles kann so ein Stück Papier ja nicht wissen.

Schreibe rein: Meine Einnahmen aus Arbeitsentgelt liegen über dei Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dann dürfte alles ok sein.

Mache noch klar, wie der Beitrag gezahlt wird
über den Arbeitgeber im sogenannten Firmenzahlverfahren (ist meinst so)
oder selbst.

Daher solltest Du mal selbst mit Krankenkasse und/oder Arbeitgeber reden, wie DEINE Firma dies handhabt.

tooltime
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Beitrag von tooltime » 13.02.2011, 23:27

@ heinrich
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Das erspart mir dann doch eine Menge Arbeit.

@sozifa90
Danke auch Dir für Deine Mühe.

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