hallo macht Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:das ist eine schwierige Materie, kaum zu begreifen: Arbeitslosengeld kannst du auch bekommen, wenn du arbeitsunfähig bist. Nochmals: AU heisst nur, dass du deine letzte Tätigkeit als Bäckereifachverkäuferin nicht ausüben kannst. Für das Arbeitslosengeld dagegen musst du arbeitslos und verfügbar sein: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.htmlvincent1973 hat geschrieben:tja das problem ist immer noch, dass die AA zwar die Arbeistlosmeldung angenommen hat, aber der auffassung ist, das keine Arbeitsfähigkeit besteht, da vom Arzt weiter AU geschrieben wird.
Du musst also eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für dich in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben können und dürften. Dass Bäckereifachverkäuferin und Reinigungskraft nicht geht ist klar, aber was ist mit einem Job als Bürohilfskraft o. ä., kopieren, ablegen ... - wenn du das kannst - vielleicht fällt dir auch was anders ein - , hast du Arbeitslosengeld zu beanspruchen bis das mit dem Krankengeld geklärt ist, wenn aber am Monatag die Krankengeldweiterzahlung mitgeteilt wird, geht diese Leistung natürlich vor - also mach mit dem Alg I mal langsam.
Du stehst nicht zwischen zwei Stühlen, sondern du sitzt auf beiden und es ist nur noch nicht klar, auf welchem besser.
mein Arzt schreibt mich AU, weil ich im moment keine tätigkeit ausüben kann.
ich habe nicht einen Beruf gelernt, um dann wegen AU gezwungengen zu werden , einen schlecht bezahhlten job anzunehmen.
Das kann es ja auch nicht sein. Wenn ich meinen Arbeitsplatz verloren hätte wegen normaler kündigung ( stellenabbau usw.) müßte ich der AFA für ales zur verfügung stehen. Das ist klar. ABer unter diesen unständen sehe ich das auch irgendwie nicht ein.
Zumal wie ich ja bereits geschrieben habe , mein arzt ist der meinung, ic in im moment noch überhaupt nicht arbeitsfähig.
MFG