Blockfrist Anspruch vom Widerspruchsausschuss abgelehnt

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Moderator: Czauderna

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Feuer
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Blockfrist Anspruch vom Widerspruchsausschuss abgelehnt

Beitrag von Feuer » 10.02.2011, 19:25

Hallo Experten
War vom 20.4.2009 wegen Knie-TEP OP links mit AHB-Reha bis zum
31.8.2009 mit Entgeldfortzahlung und Krankengeld krank.

Vom 1.9.2009 bis 3.1.2010 (4 Monate) voll gearbeitet.

Ab 4.1.2010 Oberes Sprunggelenk-TEP OP rechts und Reha im Juli 2010
bis heute krank.
-darf mein Beruf nicht mehr ausüben- laut Rehabericht, vor1961 geboren.

Am 16.2.2010 wurde mein Arbeitgeber von der AOK schriftlich mitgeteilt
-es muss Entgeldfortzahlung geleistet werden-
-keine anrechenbaren Vorerkrankungen-

Am 29.11.2010 ein Schreiben von der AOK das die Krankheiten
von 2009 und 2010 die gleichen Erkrankungen sind - Athrose-
und zum 19.2.2011 ausgesteuert wird.

Rehabericht und Voruntesuchungen vom Fuß lagen zeitnah vor.

Widerspruch mit VDK vom AOK Widerspruchsausschuss abgelehnt.

Wegen Schreiben von der AOK vom 16.2.2010 Entgeldfortzahlung
vom Arbeitgeber ab 4.1.2010 und keine anrechenbaren Vorerkrankungen
beginnt doch ab 4.1.2010 eine neue Blockfrist mit Krankengeldanspruch
von 78 Wochen.

Also Krankengeld vom 4.1.2010 bis 3.7.2011 Klagen ??

Grampa
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Beitrag von Grampa » 11.02.2011, 11:57

ein Zusammenhang zwischen 2 Erkrankungen ist bereits dann gegeben, wenn sie eine gemeinsame Ursache haben, es muss nicht das gleiche Körperteil betroffen sein, auch eine zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit schliesst einen ursächlichen Zusammenhang nicht aus

hier im Forum kann dir nicht mehr geholfen werden, der klagefähige Bescheid ist da, unabhängig was wir hier für eine Meinung haben sieht deine KK den Zusammenhang gegeben, also bleibt dir nur der Klageweg, in dem dann die Kernfrage sein wird, ob Arthrose linkes Knie und Arthrose re. Sprunggelenk in Verbindung gebracht werden können, hier wird es sicherlich zu entsprechenden Fachgutachten kommen

bei der damaligen Mitteilung an den AG hat die Kasse halt einen Fehler gemacht als sie den Zusammenhang verneint hat, entweder wurde nicht ordentlich geprüft und man hat auf die Schnelle den ZH verneint, oder man hat nur kurzfristig versucht KRG zu sparen und macht nun einen Rückzieher weil es um deutlich mehr KRG geht als um die ersten 6 Wochen, sollte der AG sich jetzt beschweren wird die Kasse eben KRG für die ersten 6 Wochen zahlen und du musst dem AG die geleistete Entgeltfortzahlung zurückzahlen, das hat deine KK aber mit dem Widerspruchsbescheid offenbar in Kauf genommen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.02.2011, 21:39

Hallo,
ja, da bleibt nur noch die Klage oder die Akzeptanz.
Für die Kasse ist durch die Entscheidung des Widerspruchsausschuss das Verwaltungsverfahren abgeschlossen, jetzt kann nur noch das Gericht hinzugezogen werden.
Gruss
Czauderna

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