RTW selber zahlen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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RTW selber zahlen?
Morgen mal ne kurze Frage in die Runde...
Wenn man einen RTW ruft der Notarzt jemanden am Ort behandelt und ich aber nicht mitfahre anschliesend in das Krankenhaus, zahle ich dann den RTW selber?
Mein Bekannter hat mir sowas mal erzählt, ich konnte es garnicht glauben, er sagte auch da wäre mal was mit der Barmer und einem Versicherten gewesen und seitdem wäre das wohl so?
Kennt sich da jemand aus?!
Danke für Eure Mithilfe
LG
Alex
Wenn man einen RTW ruft der Notarzt jemanden am Ort behandelt und ich aber nicht mitfahre anschliesend in das Krankenhaus, zahle ich dann den RTW selber?
Mein Bekannter hat mir sowas mal erzählt, ich konnte es garnicht glauben, er sagte auch da wäre mal was mit der Barmer und einem Versicherten gewesen und seitdem wäre das wohl so?
Kennt sich da jemand aus?!
Danke für Eure Mithilfe
LG
Alex
Hallo,
ich denke damit ist dieses Urteil gemeint: http://www.wkdis.de/rechtsnews/bsg-erst ... zes-155728
MfG
ratte1
ich denke damit ist dieses Urteil gemeint: http://www.wkdis.de/rechtsnews/bsg-erst ... zes-155728
MfG
ratte1
Hallo,
ja, dieses Urteil kenne ich auch - muss aber darauf aufmerksam machen, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Sicher, wenn das Krankentransportunternehmen aufgrund der tatsächlichen Umstände sich entschliesst die Rechnung dem Versicherten direkt in Rechnung zu stellen, dann wird die Kasse hellhörig werden wenn der Versicherte dann die Kostenerstattung beantragt - würde ich auch machen.
Aber in der Regel ist es doch so, dass der Rettungswagen und der Notarzt,
meist getrennt, anrücken und es sich ergibt, dass ein Transport nicht erforderlich wird - Entscheident für die Rechnungslegung ist hier der
Notarzt.
Gruss
Czauderna
ja, dieses Urteil kenne ich auch - muss aber darauf aufmerksam machen, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Sicher, wenn das Krankentransportunternehmen aufgrund der tatsächlichen Umstände sich entschliesst die Rechnung dem Versicherten direkt in Rechnung zu stellen, dann wird die Kasse hellhörig werden wenn der Versicherte dann die Kostenerstattung beantragt - würde ich auch machen.
Aber in der Regel ist es doch so, dass der Rettungswagen und der Notarzt,
meist getrennt, anrücken und es sich ergibt, dass ein Transport nicht erforderlich wird - Entscheident für die Rechnungslegung ist hier der
Notarzt.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 05.02.2011, 12:28
Hallo zusammen,
danke für die Antworten..
Ja es handelt sich um das Urteil was User Ratte1 hier ins Forum gestellt hat. Ich habe meinen Bekannten heute nochmal gefragt, er teilte mir ebenfalls mit das er diesen Sachverhalt ( Urteil) meinte...
Also schließe ich aus euren Antworten und diesem Urteil -> nicht aus Spaß den Notarzt rufen und so gut es geht wenn der Arzt es für notwendig hält, immer mitfahren?!
Danke Euch!
LG
Alex
danke für die Antworten..
Ja es handelt sich um das Urteil was User Ratte1 hier ins Forum gestellt hat. Ich habe meinen Bekannten heute nochmal gefragt, er teilte mir ebenfalls mit das er diesen Sachverhalt ( Urteil) meinte...
Also schließe ich aus euren Antworten und diesem Urteil -> nicht aus Spaß den Notarzt rufen und so gut es geht wenn der Arzt es für notwendig hält, immer mitfahren?!
Danke Euch!
LG
Alex