- ich setz jetzt mal für gesetzl. Krankenkasse einfach AOOK ein
- - ein 40 jähr. Erwerbsunfähigkeitsrentner, ledig, bezieht seit 1992 EU-Rente (750 EUR)
- als EU-Rentner konnte er nur als Sonstiges freiwill. Mitglied in die AOOK aufgenommen werden,
(da irgendwelche 9/10 der früher. Versicherungsjahre nicht in der AOOK waren)
- vielleicht über die berufstätige Lebenspartnerin oder durch sonst irgendeinen Umstand?
oder ist dieser Versicherte solange er diese EU-Rente bezieht auf die Sonstige freiwill.Mitgliedschaft festgelegt?
was passiert, wenn der Versicherte 65 wird und die Rente in Altersrente umgewandelt wird?
kann er dann als normales Mitglied in die Krankenversichg. der Renter oder die AOOK aufgenommen werden,
oder bleibt ihm dieser "Makel" (Beiträge aus sämtlichen Einkünften) lebenslang ?