nur auf 400 Euro beschäftigt-wie bin ich krankenversichert?
Moderator: Czauderna
nur auf 400 Euro beschäftigt-wie bin ich krankenversichert?
Hallo!
Ich bin alleinerziehend und arbeite Teilzeit (etwas über 400 Euro). Leider muss ich mir einen anderen Job suchen und finde leider nur Stellen auf 400 Euro Basis. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus? Mir würde vorübergehend auch ein Job auf 400 Euro reichen, da ich noch Einnahmen aus Vermietungen habe. Machen die Krankenkassen Ausnahmen, da ich nur 400 Euro verdiene oder wie funktioniert das?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen??
Schöne Grüße
Ich bin alleinerziehend und arbeite Teilzeit (etwas über 400 Euro). Leider muss ich mir einen anderen Job suchen und finde leider nur Stellen auf 400 Euro Basis. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus? Mir würde vorübergehend auch ein Job auf 400 Euro reichen, da ich noch Einnahmen aus Vermietungen habe. Machen die Krankenkassen Ausnahmen, da ich nur 400 Euro verdiene oder wie funktioniert das?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen??
Schöne Grüße
Grundsätzlich bist du in deine ersten Job in der Gleitzone, also voll krankenversichert, mit dem Minijob ändert sich da nichts, solange er unter 401 € ist, der ist kranken - und pflegeversicherungsfrei, solange du nicht freiwillig versichert bist werden die Mieteinahmen auch nicht berücksichtigt.
Gruss
Cicero
Gruss
Cicero
der Beitrag wäre im Monat
143,51 EUR.
ausgehend davon, dass neben dem 400 EUR-Job keine weitere Einnahmen vorliegen.
Bis gesamte Einnahmen von 851,67 (damit meine ich Vermietung Zinsen, Renten) bleibt der Beitrag gleich.
Bei höheren Einnahmen oder Selbstständigkeit ist Beitrag höher.
Alternativ: Antrag Arbeitlosengeld 1 oder 2.
Wird von dort aus gezahlt, besteht darüber ein (kostenloser) Versicherungsschutz,
wenn ALG 1 gezahlt wird
bzw. ALG 2 gezahlt wird. Jedoch nicht, wenn ALG 2 als Darlehen gezahlt wird.
143,51 EUR.
ausgehend davon, dass neben dem 400 EUR-Job keine weitere Einnahmen vorliegen.
Bis gesamte Einnahmen von 851,67 (damit meine ich Vermietung Zinsen, Renten) bleibt der Beitrag gleich.
Bei höheren Einnahmen oder Selbstständigkeit ist Beitrag höher.
Alternativ: Antrag Arbeitlosengeld 1 oder 2.
Wird von dort aus gezahlt, besteht darüber ein (kostenloser) Versicherungsschutz,
wenn ALG 1 gezahlt wird
bzw. ALG 2 gezahlt wird. Jedoch nicht, wenn ALG 2 als Darlehen gezahlt wird.
Hallo! Jetzt muss ich nochmal nachfragen. Ich habe in einem anderen Forum folgendes gelesen: Wenn ich zwei Minijobs habe, werden diese zusammengerechnet und man ist krankenversichert?Stimmt das?
Wäre ja super!! Dann würde es doch bestimmt auch keine Rolle spielen, ob ich bei einem Arbeitgeber 200 und bei dem anderen Arbeitgeber z.B. 300 Euro verdienen würde.Hauptsache man kommt über 400 Euro, oder?
Ich hoffe, ihr könnt mir nochmal helfen!!
Vielen Dank im voraus!
Wäre ja super!! Dann würde es doch bestimmt auch keine Rolle spielen, ob ich bei einem Arbeitgeber 200 und bei dem anderen Arbeitgeber z.B. 300 Euro verdienen würde.Hauptsache man kommt über 400 Euro, oder?
Ich hoffe, ihr könnt mir nochmal helfen!!
Vielen Dank im voraus!