PKV-Einstufung in Basistarif nach einjähriger Ruhestellung
Moderator: Czauderna
PKV-Einstufung in Basistarif nach einjähriger Ruhestellung
Hallo und Guten Tag!
Ich bin neu in der Runde und habe eine wichtige Frage, für die ich mich extra hier angemeldet habe. Sollte ich im falschen Thema sein, bitte ich dies zu entschuldigen und um entsprechende Verschiebung von den Mods.
Also zu meinem Fall:
Ich bin selbständiger Berufskraftfahrer, 39 Jahre alt, privat bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse seit August 2009 versichert. Das zu einem sehr günstigen Tarif von € 200,00 monatlich, bei allerdings € 900,00 Selbstbeteiligung.
Jetzt ist es so, dass sich durch finanzielle Anfangsschwierigkeiten Beiträge angesammelt hatten, da ich diese nicht zahlen konnte. Zum einen durch eine Nachzahlung von knapp € 700,00 (ich war ein halbes Jahr nicht versichert), zum anderen wie gesagt, durch Liquiditätsprobleme. Insgesamt beläuft sich der Rückstand auf ca. € 2.400.00 und der Vertrag wurde im März 2010 ruhend gestellt.
Meine finanzielle Situation hat sich aber seit Mai letzten Jahres verbessert, da ich seitdem einen festen Auftraggeber und somit ein geregeltes Einkommen habe. Seitdem kann ich auch zumindest die monatlichen Beiträge bezahlen, um nicht noch mehr Schulden bei der KK aufzubauen.
Eine Abzahlung der Altlasten ist mir allerdings trotzdem bisher nicht gelungen...
Jetzt ist es so, dass mir die Bayerische Beamtenkrankenkasse damit droht, dass ich ab ca. März 2011, wenn die Vertragsruhestellung ein Jahr alt ist, in den Basistarif gesteckt werde. Das würde bedeuten, ich hätte eine monatliche Belastung von ca. € 550,00 zu bewältigen...dies will und kann ich nicht bezahlen...das ganze wäre der finanzielle Super-GAU für mich.
Ich habe mit der KK vor zwei Tagen telefoniert, mir konnte niemand eine fuindierte Auskunft geben, noch nichtmal, wann genau die Vertragsumstellung erfolgen würde. Man hat mir nur erklärt, dass es keinerlei Alternativen gibt und ich den vollen Beitragsrückstand bis Datum X bezahlt haben muss, um die Vertragsumstellung zu umgehen...
Da es mir höchstwahrscheinlich nicht gelingen wird, dies rechtzeitig zu verhindern, meine Frage in die Runde:
Gibt es in so einem Fall wirklich keinerlei Alternativen, Anträge, Kündigungsrechte? Ich weiss, dass ich eine Gesundheitsprüfung machen lassen kann, um wieder in einen günstigeren Tarif zu kommen, aber das muss ich ja auch nicht unbedingt haben und wenn jemand einen Tipp weiß, wie ich das ganze noch verhindern kann, durch Zeitgewinn, Versicherungswechsel oder was auch immer, dann wäre ich sehr dankbar!
Gruss,
Deja
Ich bin neu in der Runde und habe eine wichtige Frage, für die ich mich extra hier angemeldet habe. Sollte ich im falschen Thema sein, bitte ich dies zu entschuldigen und um entsprechende Verschiebung von den Mods.
Also zu meinem Fall:
Ich bin selbständiger Berufskraftfahrer, 39 Jahre alt, privat bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse seit August 2009 versichert. Das zu einem sehr günstigen Tarif von € 200,00 monatlich, bei allerdings € 900,00 Selbstbeteiligung.
Jetzt ist es so, dass sich durch finanzielle Anfangsschwierigkeiten Beiträge angesammelt hatten, da ich diese nicht zahlen konnte. Zum einen durch eine Nachzahlung von knapp € 700,00 (ich war ein halbes Jahr nicht versichert), zum anderen wie gesagt, durch Liquiditätsprobleme. Insgesamt beläuft sich der Rückstand auf ca. € 2.400.00 und der Vertrag wurde im März 2010 ruhend gestellt.
Meine finanzielle Situation hat sich aber seit Mai letzten Jahres verbessert, da ich seitdem einen festen Auftraggeber und somit ein geregeltes Einkommen habe. Seitdem kann ich auch zumindest die monatlichen Beiträge bezahlen, um nicht noch mehr Schulden bei der KK aufzubauen.
Eine Abzahlung der Altlasten ist mir allerdings trotzdem bisher nicht gelungen...
Jetzt ist es so, dass mir die Bayerische Beamtenkrankenkasse damit droht, dass ich ab ca. März 2011, wenn die Vertragsruhestellung ein Jahr alt ist, in den Basistarif gesteckt werde. Das würde bedeuten, ich hätte eine monatliche Belastung von ca. € 550,00 zu bewältigen...dies will und kann ich nicht bezahlen...das ganze wäre der finanzielle Super-GAU für mich.
Ich habe mit der KK vor zwei Tagen telefoniert, mir konnte niemand eine fuindierte Auskunft geben, noch nichtmal, wann genau die Vertragsumstellung erfolgen würde. Man hat mir nur erklärt, dass es keinerlei Alternativen gibt und ich den vollen Beitragsrückstand bis Datum X bezahlt haben muss, um die Vertragsumstellung zu umgehen...
Da es mir höchstwahrscheinlich nicht gelingen wird, dies rechtzeitig zu verhindern, meine Frage in die Runde:
Gibt es in so einem Fall wirklich keinerlei Alternativen, Anträge, Kündigungsrechte? Ich weiss, dass ich eine Gesundheitsprüfung machen lassen kann, um wieder in einen günstigeren Tarif zu kommen, aber das muss ich ja auch nicht unbedingt haben und wenn jemand einen Tipp weiß, wie ich das ganze noch verhindern kann, durch Zeitgewinn, Versicherungswechsel oder was auch immer, dann wäre ich sehr dankbar!
Gruss,
Deja
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- Beiträge: 6
- Registriert: 08.01.2011, 12:31
Hallo Deja,
Du tust mir leid und ich finde es schade, dass so wenige der (offensichtlich vorhandenen) Experten hier antworten.
Dir ist klar, dass die Rettung in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis liegt? So vermute ich jedenfalls.
Nach deiner Schilderung ist dein Fall eh hart an der Grenze zur Scheinselbständigkeit. Lässt dein Auftraggeber denn gar nicht mit sich reden?
Du tust mir leid und ich finde es schade, dass so wenige der (offensichtlich vorhandenen) Experten hier antworten.
Dir ist klar, dass die Rettung in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis liegt? So vermute ich jedenfalls.
Nach deiner Schilderung ist dein Fall eh hart an der Grenze zur Scheinselbständigkeit. Lässt dein Auftraggeber denn gar nicht mit sich reden?
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
vielleicht sollstest du dich besser an ein Forum speziell für die PKV wenden:
http://www.forum-private-krankenversich ... /index.php
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Tja, Deja, es sieht wirklich nicht gut aus.
Wir halten nämlich fest, dass Du Beitragsrückstände in Höhe von 2.400,00 Euro hast und die PKV deswegen den sog. Normaltarif ruhend gestellt hat. Allerdings bekommst Du noch sog. Notfallbehandlungen.
Jenes was die private KV nunmehr vorhat, ist durch die gesetzichen Bestimmungen des § 193 Abs. 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gedeckt bzw. stellt es sogar eine Verpflichtung der priv. Kv. dar.
Auszug:
(6) Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Prämienanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Angaben zum Ruhen des Anspruchs kann der Versicherer auf einer elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a Abs. 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vermerken. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat des Rückstandes an Stelle von Verzugszinsen einen Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des Beitragsrückstandes zu entrichten.
Genaus jenes hat die priv. Kv. bei Dir ja gemacht. Und dann kommt nämlich die enstprechende Passage.
Sind die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird die Versicherung im Basistarif fortgesetzt.
Das Problem ist definitiv die Höhe im Basistarif. Dieser wird mit Sicherheit 580,00 Ocken kosten. Auch wenn Du nach dem zwangsweisen Wechsel in den Basistarif bspw. den Rückstand irgendwann ausgleichst, muss die priv. Kv. Dir niemals mehr einen Normaltarif anbieten. Sie kann es, muss es aber nicht. Sofern sie es machen würde, dann würden die Karten auch wieder völlig neu gemischt.
Also, ich würde mir die Kohle (Rückstand) irgendwo besorgen, weil es sich nämlich mehr als rechnet.
Wir halten nämlich fest, dass Du Beitragsrückstände in Höhe von 2.400,00 Euro hast und die PKV deswegen den sog. Normaltarif ruhend gestellt hat. Allerdings bekommst Du noch sog. Notfallbehandlungen.
Jenes was die private KV nunmehr vorhat, ist durch die gesetzichen Bestimmungen des § 193 Abs. 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gedeckt bzw. stellt es sogar eine Verpflichtung der priv. Kv. dar.
Auszug:
(6) Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Prämienanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Angaben zum Ruhen des Anspruchs kann der Versicherer auf einer elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a Abs. 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vermerken. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat des Rückstandes an Stelle von Verzugszinsen einen Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des Beitragsrückstandes zu entrichten.
Genaus jenes hat die priv. Kv. bei Dir ja gemacht. Und dann kommt nämlich die enstprechende Passage.
Sind die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird die Versicherung im Basistarif fortgesetzt.
Das Problem ist definitiv die Höhe im Basistarif. Dieser wird mit Sicherheit 580,00 Ocken kosten. Auch wenn Du nach dem zwangsweisen Wechsel in den Basistarif bspw. den Rückstand irgendwann ausgleichst, muss die priv. Kv. Dir niemals mehr einen Normaltarif anbieten. Sie kann es, muss es aber nicht. Sofern sie es machen würde, dann würden die Karten auch wieder völlig neu gemischt.
Also, ich würde mir die Kohle (Rückstand) irgendwo besorgen, weil es sich nämlich mehr als rechnet.
Okay, danke für die Tipps, Hinweise, Links etc....es ist wohl so, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als das Geld irgendwie zu bekommen, um den Rückstand vor Fristende zu bezahlen...
Eins noch: der Tatbestand der Scheinselbständigkeit ist in meinem Fall nicht gegeben, weil ich nicht nur im Kuriergewerbe tätig bin, sondern noch andere Tätigkeiten, wie z.B. einen Online-Shop und leichte Bürotätigkeiten anbiete und ausführe...der Kurierbereich ist halt nur mein Standbein, weil Haupteinnahmequelle und selbst dort habe ich mehrere Kunden, für die ich tätig bin...
Ich weiß, gerade im Kurierbereich ist die Grenze der Scheinselbständigkeit sehr schwammig...und gerade weil ich das weiß habe ich dafür gesorgt, dass ich nicht in diesen Bereich falle.
Eins noch: der Tatbestand der Scheinselbständigkeit ist in meinem Fall nicht gegeben, weil ich nicht nur im Kuriergewerbe tätig bin, sondern noch andere Tätigkeiten, wie z.B. einen Online-Shop und leichte Bürotätigkeiten anbiete und ausführe...der Kurierbereich ist halt nur mein Standbein, weil Haupteinnahmequelle und selbst dort habe ich mehrere Kunden, für die ich tätig bin...
Ich weiß, gerade im Kurierbereich ist die Grenze der Scheinselbständigkeit sehr schwammig...und gerade weil ich das weiß habe ich dafür gesorgt, dass ich nicht in diesen Bereich falle.
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- Beiträge: 6
- Registriert: 08.01.2011, 12:31
Ich schrieb das ja nicht, um dir was anzuhängen - aber wenn du einen deiner Auftraggeber dazu bringen könntest, dich für 401 Euro anzustellen, wärst du wieder in der gesetzlichen Versicherung.Deja hat geschrieben:Eins noch: der Tatbestand der Scheinselbständigkeit ist in meinem Fall nicht gegeben, weil ich nicht nur im Kuriergewerbe tätig bin, sondern noch andere Tätigkeiten, wie z.B. einen Online-Shop und leichte Bürotätigkeiten anbiete und ausführe...der Kurierbereich ist halt nur mein Standbein, weil Haupteinnahmequelle und selbst dort habe ich mehrere Kunden, für die ich tätig bin...;)
Was dann mit den "Schulden" bei der privaten ist, weiß ich natürlich nicht, aber ich würde das als die Rettung betrachten.
In diesem Fall klingt eine festanstellung doch gar nicht übel. Ich würde auch versuchen über eine Anstellung zurück in die GKV zu kommen. Das Gewerbe kann man, glaube ich zumindest, auch dann weiterführen.
Der Basistarif klingt für mich auch überhaupt nicht gut. Da wäre es ja sogar noch günstiger sich das Geld zu leihen, als jeden Monat zusätzlich 350 Euro zu bezahlen. Kann nicht vielleicht auch jemand aus der Familie aushelfen?
Der Basistarif klingt für mich auch überhaupt nicht gut. Da wäre es ja sogar noch günstiger sich das Geld zu leihen, als jeden Monat zusätzlich 350 Euro zu bezahlen. Kann nicht vielleicht auch jemand aus der Familie aushelfen?