Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Urgel
Beiträge: 6
Registriert: 15.11.2010, 12:59

Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten?

Beitrag von Urgel » 24.01.2011, 08:32

Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten (pflichtversicherte Rentner) in der gesetzlichen Krankenkasse?

Warum müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherte für Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) den VOLLEN Beitragssatz von (zur Zeit) 15,5 % (1) zahlen, obwohl Rentner kein Krankengeld bekommnen?

Der ermäßigte Beitragssatz (OHNE Krankengeld) bei den gesetzlichen Krankenkassen ist (zur Zeit) 14,9 % (1).

(1) Einschließlich des vom Mitglied (Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Rentner) allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %.

„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz, der um 0,6 Prozentpunkte niedriger als der allgemeine Beitragssatz liegt.“

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.01.2011, 12:16

In diesem Fall gilt folgender Paragraph:
§ 248 SGB V

Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen

Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz.

Wurde laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. 2. 2008 - 1 BvR 2137/ 06 nicht beanstandet.

zost
Beiträge: 286
Registriert: 05.09.2010, 13:51

Beitrag von zost » 24.01.2011, 22:04

fies gedacht von der regierung: rentner verursachen mehr kosten, deshalb müssen sie den höheren satz zahlen.

Antworten