Geldwerter Vorteil auch Sozialabgaben fällig

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Moderator: Czauderna

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Rainer1100
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Geldwerter Vorteil auch Sozialabgaben fällig

Beitrag von Rainer1100 » 23.01.2011, 21:07

Einen guten Tag an alle Experten,

meine Frage betrifft den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens.
Wenn jemandem ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, so muß er diesen Vorteil versteuern (1 % vom Listenpreis wird fiktiv auf den Lohn aufgeschlagen, die Gesamtsumme versteuert und anschließend der Aufschlag wieder abgezogen). So weit, so gut.
Wie verhält es sich aber mit den Sozialabgaben (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Werden die Beiträge vom "Originallohn" berechnet oder wird der 1%-Aufschlag bei der Berechnung mit einbezogen?

Für alle Antworten dankt schon mal
Rainer

leser
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Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 26.01.2011, 01:41

Hallo Rainer1100,

der geldwerte Vorteil wird dem Bruttoentgelt hinzugerechnet und aus dem Brutto dann die SV-Beiträge erhoben.

Ich fürchte, Du bist im falschen Themenbereich oder kommt eine Folgefrage zur Krankengeldberechnung?

Gruß Leser

PS: es gibt im Internet ja nichts, was es nicht gibt:
http://www.steuertipps.de/templates/ssb ... en2010.htm
(aber ohne Gewähr :wink: )

Rainer1100
Beiträge: 5
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Beitrag von Rainer1100 » 28.01.2011, 17:16

Hallo Leser,

danke für deine Antwort. Ich habe erst einmal Wiederspruch eingelegt
mal sehen was wird.

Gruß

Rainer

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 28.01.2011, 20:01

dies ist ganz klar eine beitragspflichtige Einnahme.

Rainer1100
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Geldwerter Vorteil

Beitrag von Rainer1100 » 25.02.2011, 15:48

Hallo an alle,

der Wiederspruch bei der KK war richtig die haben ohne Fragen die Monate Dez. + Jan. nachbezahlt.
Man muß doch wirklich überall Wiederspruch einlegen die versuchen einen doch immer wieder über den Tisch zu ziehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß

Rainer

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