Hallo, ich bin auch neu im Forum und hätte eine knifflige Situation wegen der uns gerade ein Nachforderung ins Haus steht und ich hoffe es gibt hier jemanden der sich damit auskennt.
Die Situation ist folgende:
Es geht um eine rückwirkende Forderung von Krankenkassenbeiträgen innerhalb der Elternzeit, weil sich herausgestellt hat, dass ich nicht als pflichtversichert gelte.
Im März 2010 wurde mein Sohn geboren, kurz davor hatte ich mein Studium zum Gymnasiallehrer abgeschlossen.
Im August 2010 habe ich eine Stelle als Referendarin an einer Schule angenommen, diese jedoch nicht angetreten, da ich mich ja in Elternzeit befand und auch Elterngeld bekommen habe. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert über meine Eltern.
Nun hatte ich ein Stelle und bekomme auch jeden Monat eine Gehaltsabrechnung über 0 € und dachte alles ist gut, denn meines Wissens nach sind pflichtversicherte Personen während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert.
Und nun schreibt die Krankenkasse mir nach 5 Monaten einen Brief um mir mitzuteilen, dass ich gar nicht als pflichtversichert gelte und möchte nachwirkend die Beiträge für eine freiwillige Versicherung haben.
Es stellte sich heraus, dass ich nicht als pflichtversichert gemeldet bin. Und laut Auskunft des Finanzamtes ist dies auch richtig so, da ich ja kein Einkommen habe (is ja aber klar, ich bin ja in Elternzeit!).
Und nun ist die Frage ab wann man als pflichtversichert eingestuft wird? Bei Antritt einer Arbeitsstelle oder wenn man das erste Gehalt kassiert hat?? Denn das Finanzamt meinte auch, dass wenn ich nur einen Monat gearbeitet hätte, dann wäre ich pflichtversichert und alles wär super.
Die Krankenkasse möchte nun eine nachwirkende Anmeldung als freiwillig Versicherter mit der damit verbundenen Nachzahlung.
Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen verständlich beschreiben. Wenn nicht, dann lege ich gern noch nach, wenn mir jemand helfen möchte.
Danke
Nachzahlung, da doch nicht pflichtversichert ?? Elternzeit ?
Moderator: Czauderna
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versicherungspflichtig ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt - da reicht im Zweifelsfall auch ein Tag. Du hast zwar den Job bekommen, ihn aber wegen der Elternzeit nicht angetreten. Daher hattest du keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt und hast auch kein Arbeitsentgelt erhalten. Folglich wurdest du nicht versicherungspflichtig....Und nun ist die Frage ab wann man als pflichtversichert eingestuft wird?
die Versicherung von Versicherungspflichtigen dauert während der Elternzeit an. Und in dieser Zeit bist du beitragsfrei - zumindest was das Elterngeld betrifft. Da du aber nicht versicherungspflichtig geworden bist, kann diese Versicherung auch nicht andauern.Nun hatte ich ein Stelle und bekomme auch jeden Monat eine Gehaltsabrechnung über 0 € und dachte alles ist gut, denn meines Wissens nach sind pflichtversicherte Personen während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert.
wie alt bist du? lebst du noch bei deinen Eltern oder mit deinem Partner zusammen?Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert über meine Eltern.
Gruß
Lady Butterfly
Hallo,
danke schon mal für die schnelle Antwort.
Ich bin jetzt 26 und wohne mit meinem Partner zusammen. Wir sind aber nicht verheiratet.
Ahh das ist so ärgerlich. Ich habe den Job ja angenommen und ich trete dieses Jahr im August meinen Dienst ja auch an. Es ist also scheinbar wirklich so, dass man erst pflichtversichert ist, wenn das erste Geld geflossen ist?
Danke
danke schon mal für die schnelle Antwort.
Ich bin jetzt 26 und wohne mit meinem Partner zusammen. Wir sind aber nicht verheiratet.
Ahh das ist so ärgerlich. Ich habe den Job ja angenommen und ich trete dieses Jahr im August meinen Dienst ja auch an. Es ist also scheinbar wirklich so, dass man erst pflichtversichert ist, wenn das erste Geld geflossen ist?
Danke
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nee, es ist nicht wichtig, dass tatsächlich Geld fliesst (z. B. könnte es sein, dass du am 1. anfängst zu arbeiten, der Arbeitgeber dann aber dein Gehalt nicht wie vereinbart auszahlt - auch dann wärst du versicherungspflichtig)
wichtig ist, dass du eine Beschäftigung aufnimmst und Anspruch auf Arbeitsentgelt daraus hast - das war bei dir aber nicht der Fall
Und in dem Alter besteht leider auch kein Anspruch mehr auf Familienversicherung über deine Eltern. Du musst die Beiträge also leider zahlen.
wenn ne Hochzeit geplant ist, könnt ihr vielleicht darüber nachdenken, die vorzuziehen - dann würde wieder Anspruch auf Familienversicherung über deinen Mann bestehen
Gruß
Lady Butterfly
wichtig ist, dass du eine Beschäftigung aufnimmst und Anspruch auf Arbeitsentgelt daraus hast - das war bei dir aber nicht der Fall
Und in dem Alter besteht leider auch kein Anspruch mehr auf Familienversicherung über deine Eltern. Du musst die Beiträge also leider zahlen.
wenn ne Hochzeit geplant ist, könnt ihr vielleicht darüber nachdenken, die vorzuziehen - dann würde wieder Anspruch auf Familienversicherung über deinen Mann bestehen
Gruß
Lady Butterfly