Sie pflicht=>freiwill./ er pflichtvers.=>Hochzeit/Kind

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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leme
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Sie pflicht=>freiwill./ er pflichtvers.=>Hochzeit/Kind

Beitrag von leme » 16.01.2011, 14:08

Hallo an alle,

folgende Situation:

Sie fest angestellt, bislang pflichtversichert GKV, verdient ab diesem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze, muss sich dann in ihrer GKV freiwillig versichern (will nicht in die PKV).
Er fest angestellt, pflichtversichert GKV.

Hochzeit geplant.

Frage 1: Sind die Leistungen für sie bei freiwilliger Mitgliedschaft dann genau dieselben wie bei Pflichtversicherung?

Frage 2: Wie ist läuft das dann nach der Hochzeit mit der Versicherung?

Und wie, wenn Kind kommt? Z.B. sie macht dann nach Mutterschutz direkt 1 Jahr Elternzeit mit Elterngeld.

Frage 3: Wieviel Beitrag zahlt sie während der Elternzeit?
Frage 4: Über wen und mit wieviel Beitrag ist das Kind versichert?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Zuletzt geändert von leme am 17.01.2011, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Sie pflicht=>freiwill./ er pflichtvers. GKV=>Hochz

Beitrag von Czauderna » 16.01.2011, 16:52

leme hat geschrieben:Hallo an alle,

folgende Situation:

Sie fest angestellt, bislang pflichtversichert GKV, verdient ab diesem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze, muss sich dann in ihrer GKV freiwillig versichern (will nicht in die PKV).
Er fest angestellt, pflichtversichert GKV.

Hochzeit geplant.

Frage 1: Sind die Leistungen für sie bei freiwilliger Mitgliedschaft dann genau dieselben wie bei Pflichtversicherung?
ja, sind sie - lediglich die Geldleistung Krankengeld orientiert sich an dern Höchstbeitragsbemessungsgrenze.
Frage 2: Wie ist läuft das dann nach der Hochzeit mit der Versicherung?
es ändert sich nichts, ausser vielleicht der Name eines Ehegatten
Und wie, wenn Kind kommt? Z.B. sie macht dann nach Mutterschutz direkt 1 Jahr Elternzeit mit Elterngeld.

Frage 3: Wieviel Beitrag zahlt sie während der Elternzeit?
keinen, im Normalfall
Frage 4: Über wen und mit wieviel Beitrag ist das Kind versichert?
das kann ausgewählt werden, das Kind hat Anspruch bei beiden Elternteilen
und die Familienversicherung kostet (noch) nichts
.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruss
Czauderna

leme
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Beitrag von leme » 17.01.2011, 12:47

Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort!

Allerdings nochmal zu Frage 3: "Wieviel Beitrag zahlt sie während der Elternzeit? " => Antwort: "keinen, im Normalfall"

Das heißt, als freiwillig Versicherte (da über Versicherungspflichtgrenze) vor Elterngeld hat sie, solang sie dann Elterngeld bezieht, KEINE Beiträge zu zahlen???

Das wäre ja super. Hatten schon Angst, das wäre nicht so, denn aus einigen anderen Threads hätte man meinen können, sie müsste 300 EUR oder so pro Monat zahlen...

Gast

Beitrag von Gast » 17.01.2011, 19:36

solange der Ehemann in der GKV versichert ist, ist die Ehefrau beitragsfrei weiterversichert in der Elternzeit. begründet wird dies dadurch, da dem Grunde nach ein Anspruch auf Familienversicherung bestünde.

anders verhält es sich, wenn der Ehegatte in der PKV ist, dann gibts keine Beitragsfreiheit.

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