Krankengeld - Entgeltersatzfunktion?

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Moderator: Czauderna

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iman1978
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Krankengeld - Entgeltersatzfunktion?

Beitrag von iman1978 » 14.01.2011, 13:57

Hallo,

ich wollte mich nochmal rückversichern, ob das Krankengeld die Entgeltersatzfunktion erfüllt? Wenn ja, ist es ja eine existenzsichernde Leistung, die eigentlich monatlich im Voraus bezahlt werden muss, oder?

Wie verhält es sich bei chronisch Kranken, bei denen absehbar ist, dass sie nicht wieder arbeiten gehen können, (Niereninsuffienz GdB von 100), muss da jedes Mal eine neue Krankmeldung ausgefüllt werden, vom Arzt oder reicht die 1x quartalsmäßige Behandlung aus?

Vielen Dank und Lg, Mandy

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.01.2011, 15:55

Krankengeld wird immer nur rückwirkend bis zum Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, gezahlt. Sobald absehbar ist, dass der Erkrankte nicht mehr arbeiten gehen kann, wird es dazu kommen, dass die Krankenkasse zur Rehaantragstellung (die vom Rentenversicherungsträger in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann) auffordert.

iman1978
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Beitrag von iman1978 » 14.01.2011, 17:53

erstmal vielen Dank.

Leider ist in diesem Fall der Leitsatz "Reha vor Rente" nicht mehr möglich.:(

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