Rückwirkende Beitragszahlungen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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caracas
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Rückwirkende Beitragszahlungen

Beitrag von caracas » 06.01.2011, 15:46

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Vor einiger Zeit gab es bei mir eine Periode von mehr als einem Jahr, in der ich keine Krankenkassenbeiträge leistete und dies auch von der Krankenkasse nicht beanstandet wurde. Ich hatte ganz normal meine Krankenkassenkarte, jedoch keine Zahlungserinnerungen seitens der KK.

Momentan zahle ich einen Teil der Beiträge in Ratenzahlung und in minimaler, zweistelliger Zahl nachträglich ab.

Allerdings steht nun ein noch größerer Teil von Beiträgen über ein gesamtes Jahr aus. Einige Verhandlungen zwischen mir und der Krankenkasse schlugen fehl, da ich der Ansicht bin, dass hier von beiden Seiten Versäumnisse stattfanden. Ich kann in gewisser Weise natürlich nachvollziehen, dass ich die Beiträge nachträglich zu entrichten habe, obwohl ich zu der Zeit keinerlei Ärzte über Krankenkasse in Anspruch genommen hatte.

Nun aber zur wesentlichen Frage:

Ich bin seit einem Jahr geringbeschäftigt aufgrund meines Studiums. Meine monatlichen Einkünfte machen es fast unmöglich, größere Raten, geschweige denn die gesamte Krankenkassenbeitragssumme zu entrichten. Inwiefern sich meine Situation in absehbarer Zeit ändern wird, weiß ich nicht.

Gibt es eine Möglichkeit der Kostenübernahme aufgrund schwieriger finanzieller Situationen? Oder zumindest eine teilweise Übernahme der Kosten? Kann man sich da irgendwohin wenden oder ist das erfahrungsgemäß eher aussichtslos? Bzw. gibts sowas überhaupt?

Wäre dankbar für Hinweise und Tips.

caracas

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.01.2011, 17:51

Hallo,
welche Kosten sind gemeint - die Beiträge ??.
Ja, gibt es, zumindest für die Zukunft - entweder eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer, dann erhöht sich auch das Einkommen oder Hartz IV. - dann zahlt jemand anderes die Beiträge.
Was den Rückstand betrifft, da sehe ich schwarz. Durch die Vereinbarung einer Ratenzahlung wurde die Forderung ihrer Art und Höhe nach anerkannt seitens des Schuldners, also von dir.
Du kannst zwar den Antrag auf Erlass stellen, das wird aber nicht funktionieren. Was ist mit Säumniszuschlägen, das sind normalerweise 5% monatlich, musst du diese auch zahlen oder wurden die durch die Ratenzahlung erlassen ??
Gruss
Czauderna

caracas
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Beitrag von caracas » 06.01.2011, 23:21

Hallo Czauderna, danke für die rasche Antwort.

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
welche Kosten sind gemeint - die Beiträge ??.
Ich zahle rückwirkend die Krankenkassenbeiträge, die in besagtem Zeitrahmen nicht eingegangen sind.

Was ist mit Säumniszuschlägen, das sind normalerweise 5% monatlich, musst du diese auch zahlen oder wurden die durch die Ratenzahlung erlassen ??
Derzeit zahle ich eine Summe in Raten ab, die im Frühjahr beglichen sein wird. Diese Ratenzahlung habe ich Anfang letzten Jahres begonnen, als die Krankenkasse auf mich zukam, um für einen bestimmten Zeitraum nachzuberechnen. Hierbei gab es keine Säumniszuschläge, da ich sofort mit der Ratenzahlung begonnen hatte.

Mitte letzten Jahres nun kam die KK erneut auf mich zu, um rückwirkend eine noch offene Summe von nicht beglichenen monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen einzufordern. Zu der Zeit war ich in obengenannter Ratenabzahlung und konnte wegen finanzieller Engpässe noch nicht mit der kommenden beginnen. Daraufhin sagte die KK, dass ich nach Beendigung der jetzigen Ratenzahlung im Frühjahr die gesamte noch offenstehende Summe zu begleichen habe und sie mir hierfür diese Frist lassen. Hierfür wurde ein Stundungsbetrag hinzugerechnet.

Ich werde mich jetzt im Vorfeld um eine Ratenzahlung bemühen, da ich die Gesamtsumme nicht aufbringen kann.

Aber was wäre ratsam? Zuvor vielleicht doch einen Erlass beantragen, auch wenn es aussichtslos scheint? Lassen sich Krankenkassen auch nicht auf Reduzierungen von so hohen Summen ein? Zumal ich während dieser Zeit auch keine Leistungen bei Ärzten in Anspruch nahm. Ich bin ja immer noch der Ansicht, dass es auch deren Versäumnis war, aber meiner jetzigen Erfahrung nach ist das kein rechtes Argument für die Krankenkasse.

Vielen Dank für Eure Antworten oder Erfahrungen hierzu.

Grüße

caracas
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Beitrag von caracas » 06.01.2011, 23:28

Ergänzung zu vorheriger frischer Antwort von mir:

Ich las gerade in einem anderen Thread von:
Die Kassen sehen es derzeit noch so, aber man sollte hier auf jeden Fall gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Ermäßigung des nachzuzahlenden Beitrags bei der Kasse stellen. Der Gesetzgeber hat nämlich explizit vorgesehen, dass der nachzuzahlende Beitrag zu ermäßigen ist.

Wäre dies in meinem Fall eine Möglichkeit?



Edit: Aber ich sehe schon... nach weiterer Recherche ist das eher ein unwahrscheinliches Ding, dass mir das ermäßigt, geschweige denn erlassen wird.

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