Wieder arbeitsfähig kurz vor Aussteuerung
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Wieder arbeitsfähig kurz vor Aussteuerung
Hallo,
demnächst erlischt laut KK-Schreiben mein Krankengeldanspruch von 78 Monaten. Dann endet auch automatisch die Mitgliedschaft in der KK. Was passiert, wenn man vor Ablauf der 78 Wochen auf eine weitere AU verzichtet?
(Ok, dann gibt`s auch kein Krankengeld mehr und man müsste sich mit zusammengebissenen Zähnen beim Arbeitgeber anbieten oder endlich die Kündigung erhalten, damit man sich "ordentlich" arbeitslos melden kann, denn sonst sitzt man ja zwischen allen Stühlen ... ein SB-Antrag läuft und läuft, die Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV läuft und läuft ..., Berufsunfähigkeit ist laut diverser Gutachten gegeben ... ).
Um auf die konkrete Frage zurückzukommen: Dann bleibe ich doch erst einmal in der gesetzlichen KV oder?
Danke, Andreas
demnächst erlischt laut KK-Schreiben mein Krankengeldanspruch von 78 Monaten. Dann endet auch automatisch die Mitgliedschaft in der KK. Was passiert, wenn man vor Ablauf der 78 Wochen auf eine weitere AU verzichtet?
(Ok, dann gibt`s auch kein Krankengeld mehr und man müsste sich mit zusammengebissenen Zähnen beim Arbeitgeber anbieten oder endlich die Kündigung erhalten, damit man sich "ordentlich" arbeitslos melden kann, denn sonst sitzt man ja zwischen allen Stühlen ... ein SB-Antrag läuft und läuft, die Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV läuft und läuft ..., Berufsunfähigkeit ist laut diverser Gutachten gegeben ... ).
Um auf die konkrete Frage zurückzukommen: Dann bleibe ich doch erst einmal in der gesetzlichen KV oder?
Danke, Andreas
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Ausgesteuert und ALG-1
Hallo Machts Sinn!
Über das Thema "Kein ALG-1 weil noch nicht gekündigt" stolpere ich seit Tagen im Internet. Deine Antwort macht mir Mut - hoffentlich wissen die das bei der Arbeitsagentur auch, scheint nicht der Fall zu sein, da dort oft genau dieses Problem auftaucht.
Also - habe ich richtig verstanden: Ruhig bis zur Aussteuerung warten und nahtlos ALG 1 beantragen (am besten jetzt schon melden) und sich dann zur Verfügung stellen...!?
Danke, Andreas
Über das Thema "Kein ALG-1 weil noch nicht gekündigt" stolpere ich seit Tagen im Internet. Deine Antwort macht mir Mut - hoffentlich wissen die das bei der Arbeitsagentur auch, scheint nicht der Fall zu sein, da dort oft genau dieses Problem auftaucht.
Also - habe ich richtig verstanden: Ruhig bis zur Aussteuerung warten und nahtlos ALG 1 beantragen (am besten jetzt schon melden) und sich dann zur Verfügung stellen...!?
Danke, Andreas
Re: Ausgesteuert und ALG-1
Andreas123 hat geschrieben:Hallo Machts Sinn!
Über das Thema "Kein ALG-1 weil noch nicht gekündigt" stolpere ich seit Tagen im Internet. Deine Antwort macht mir Mut - hoffentlich wissen die das bei der Arbeitsagentur auch, scheint nicht der Fall zu sein, da dort oft genau dieses Problem auftaucht.
Also - habe ich richtig verstanden: Ruhig bis zur Aussteuerung warten und nahtlos ALG 1 beantragen (am besten jetzt schon melden) und sich dann zur Verfügung stellen...!?
Danke, Andreas :!:
Hallo,
nein, das ist ein ganz "normaler" Vorgang - wenn der Arbeitnehmer das Schreiben der Kasse über das Leistungsende erhält geht er zum Arbeitsamt, legt den bescheid der Kasse dort vor und erhält Arbeitslosengeld (auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht). Ich kann aus meiner Praxis heraus nicht berichten dass sich da die Agentur für Arbeit schwer tun würde (jedenfalls nicht in unserer Region).
Gruss
Czauderna
Hier auch noch eine Beschreibung der Sachlage:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... rankengeld
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... rankengeld