Familienversicherung???? bitte mal um Hilfe
Moderator: Czauderna
Familienversicherung???? bitte mal um Hilfe
Hallo erstmal, bin neu hier und habe eine dringende Frage.
Folgenede Situation:
Ich bin mit meinen Kids bei der Barmer Familienversichert, über die Arge.
Mein Freund ist bei der Big.
Wir Heiraten am 30. 12. 2010.
Sofern müsste ich ich doch ab dem Zeitpunkt über meinen dann Ehemann versichert sein, oder?
Auch mach ich mir sorgen wegen den Kids.
Da wären 2 Stiefkinder. Für einen bekomm ich Unterhalt, etwa 280 Euro vom Kindsvater, für die andere nicht.
Habe bei der Big angerufen aber irgendwie war die hotleindame nicht in der lage mir richtig auskunft zu geben.
Bin auch Hochschwanger auf die frage was ich denn mache wenn ich zb am ersten das Kind bekomme, sagte die nur machen sie sich mal keine sorgen für das kind werden wir die Kosten schon übernehmen..
Sie schickt mir einen Familienantrag zu, ist ja schonmal nett.
Kann jetzt keiner zum Arzt weil ich nicht weiß ob meine Kids auch dann über meinen Mann versichert sind?
Folgenede Situation:
Ich bin mit meinen Kids bei der Barmer Familienversichert, über die Arge.
Mein Freund ist bei der Big.
Wir Heiraten am 30. 12. 2010.
Sofern müsste ich ich doch ab dem Zeitpunkt über meinen dann Ehemann versichert sein, oder?
Auch mach ich mir sorgen wegen den Kids.
Da wären 2 Stiefkinder. Für einen bekomm ich Unterhalt, etwa 280 Euro vom Kindsvater, für die andere nicht.
Habe bei der Big angerufen aber irgendwie war die hotleindame nicht in der lage mir richtig auskunft zu geben.
Bin auch Hochschwanger auf die frage was ich denn mache wenn ich zb am ersten das Kind bekomme, sagte die nur machen sie sich mal keine sorgen für das kind werden wir die Kosten schon übernehmen..
Sie schickt mir einen Familienantrag zu, ist ja schonmal nett.
Kann jetzt keiner zum Arzt weil ich nicht weiß ob meine Kids auch dann über meinen Mann versichert sind?
Also das sieht den folgender Maßen aus. Heirat 30.12.10
Familienversicherung bei den zukünftigen Mann und Stiefvater deiner Kinder:
Für Kind 1 müßte denn der überwiegende Unterhalt berechnet werden, der überwiegende Unterhalt ist auf den ersten Blick nicht gegeben.
Für Kind 2 müßte auch der überwiegende Unterhalt berechnet werden. Ob hier denn denn der überwiegende Unterhalt gegeben sit hängt von den einzelnen finanzielle Gegebenheiten ab.
Für dich bleibt es im Moment so wie es ist, also auch bei den Arztbesuchen.
für den zukünftigen neuen Erdenbürger, siehr es so aus das er in die Familienversicherung des leiblichen Vaters, deines zukünftigen Ehemannes kann, bei Vorlage der Geburtsbescheinigung.
Bist du über dein Eltern versichert und unter 23?
Gruß
Cicero
Familienversicherung bei den zukünftigen Mann und Stiefvater deiner Kinder:
Für Kind 1 müßte denn der überwiegende Unterhalt berechnet werden, der überwiegende Unterhalt ist auf den ersten Blick nicht gegeben.
Für Kind 2 müßte auch der überwiegende Unterhalt berechnet werden. Ob hier denn denn der überwiegende Unterhalt gegeben sit hängt von den einzelnen finanzielle Gegebenheiten ab.
Für dich bleibt es im Moment so wie es ist, also auch bei den Arztbesuchen.
für den zukünftigen neuen Erdenbürger, siehr es so aus das er in die Familienversicherung des leiblichen Vaters, deines zukünftigen Ehemannes kann, bei Vorlage der Geburtsbescheinigung.
Bist du über dein Eltern versichert und unter 23?
Gruß
Cicero
Wenn sie mit den Kindern über die ArGe versichert ist?CiceroOWL hat geschrieben: Bist du über dein Eltern versichert und unter 23?
Die dürfte nach der Heirat vrmutlich nicht mehr zahlen...
Zuletzt geändert von Paule am 20.12.2010, 01:11, insgesamt 1-mal geändert.
bin natürlich noch selbst versichert..
die barmer ist gekündigt zum 31.12.10 da ich mit meinen kids kein alg2 mehr beziehen werde da mein zukünftiger mann genug für uns verdient.
zählt das mit dem überwiegenden unterhalt nicht nur bei kindern wo die elternpaare mal verheiratet waren? so habe ich es entnommen auf der seite der big gesundheit beim thema familienversicherung.
bei der barmer konnte er ja auch über mich versichert werden, gibt es da unterschiede zwischen den kk?
mach mir momentan sorgen was ist wenn das kind kommt bevor der antrag bei der big bearbeitet wird.
bin ja ab dem 1 januar nicht mehr dann bei der barmer versichert. und werde dann wohl auch noch keine krankenkarte von der big haben.
hab angst das die ärzte mich dann nicht behandeln... die hotleinbigdame sagte nämlich auf meiner frage dazu. machen sie sich mal keine sorgen die kosten von dem kind werden schon übernommen was mit ihen ist wird man dann sehen.. nicht das ich auf den kosten sitzenbleibe..
lg sandra
die barmer ist gekündigt zum 31.12.10 da ich mit meinen kids kein alg2 mehr beziehen werde da mein zukünftiger mann genug für uns verdient.
zählt das mit dem überwiegenden unterhalt nicht nur bei kindern wo die elternpaare mal verheiratet waren? so habe ich es entnommen auf der seite der big gesundheit beim thema familienversicherung.
bei der barmer konnte er ja auch über mich versichert werden, gibt es da unterschiede zwischen den kk?
mach mir momentan sorgen was ist wenn das kind kommt bevor der antrag bei der big bearbeitet wird.
bin ja ab dem 1 januar nicht mehr dann bei der barmer versichert. und werde dann wohl auch noch keine krankenkarte von der big haben.
hab angst das die ärzte mich dann nicht behandeln... die hotleinbigdame sagte nämlich auf meiner frage dazu. machen sie sich mal keine sorgen die kosten von dem kind werden schon übernommen was mit ihen ist wird man dann sehen.. nicht das ich auf den kosten sitzenbleibe..
lg sandra
Wie schon geschreiben, das muss geprüft werden durch die BIG, wenn der derüberwiegende Unterhalt nicht gegeben ist müssen die beiden Stiefkinder über den leiblichen Vater versichert werden.
Von den Leistunge her sind beide Kassen im Grund gleich. Wird die Familienversicherung bei der BIG begründet, endet grundsätzlich die Pflichtversicherung bei der Barmer aufgrund des Bezuges von Arbeitslsoengeld II, das muß nicht gekündigt werden.
Von den Leistunge her sind beide Kassen im Grund gleich. Wird die Familienversicherung bei der BIG begründet, endet grundsätzlich die Pflichtversicherung bei der Barmer aufgrund des Bezuges von Arbeitslsoengeld II, das muß nicht gekündigt werden.
watn heck meck... barmer sagte ich soll den familienantrag schonmal zur big schicken und die heiratsurkunde nachreichen, geht es dann schneller? doof das die big kein büro hat, nervt mi schon ein wenig...
auch hat sie mir eine änderungsmeldung geschickt, soll sie ausfüllen und zurück schicken...
bei der arge habe ich einfach keinen neuen antrag mehr gestellt, läuft somit zum 31.12.2010 aus.
auch hat sie mir eine änderungsmeldung geschickt, soll sie ausfüllen und zurück schicken...
bei der arge habe ich einfach keinen neuen antrag mehr gestellt, läuft somit zum 31.12.2010 aus.
oh oh, das ist aber schlecht, denn geheiratet wird erst am 30.12.10, ende aLG II am 31.12.10. Die Prüfung dauert immer einwenig insbesonders bei der Prüfung des überwiegenden Unterhaltes.
Das heißt denn meistens dauert das so 14 Tage - 3 Wochen. Denn ist noch Jahres Anfang, aber bis zum 31.01.11 hast du und deine Kinder noch einen nachgehenden Leistungsanspruch. Achja dein zukünftiger Mann muß den Antrag ausfüllen, nicht du.
Das heißt denn meistens dauert das so 14 Tage - 3 Wochen. Denn ist noch Jahres Anfang, aber bis zum 31.01.11 hast du und deine Kinder noch einen nachgehenden Leistungsanspruch. Achja dein zukünftiger Mann muß den Antrag ausfüllen, nicht du.
uahhhhh... das ist ja das was ich die ganze zeit meine...
nachgehenden leistungsanspruch obwohl ich für januar dann keine beiträge mehr bei der barmer bezahle?
oder muss ich dann für januar selbst zahlen?
wenn ich, sagen wir mal am 1.1.2010 ins kh muss wegen geburt geb ich dann einfach die karte von der barmer ab?
oder bin ich auf jedenfall dann schon über meinem mann versichert und sage das nur da?
werd immer verwirrter hier..
nachgehenden leistungsanspruch obwohl ich für januar dann keine beiträge mehr bei der barmer bezahle?
oder muss ich dann für januar selbst zahlen?
wenn ich, sagen wir mal am 1.1.2010 ins kh muss wegen geburt geb ich dann einfach die karte von der barmer ab?
oder bin ich auf jedenfall dann schon über meinem mann versichert und sage das nur da?
werd immer verwirrter hier..
Hallo,Sandra S hat geschrieben:uahhhhh... das ist ja das was ich die ganze zeit meine...
nachgehenden leistungsanspruch obwohl ich für januar dann keine beiträge mehr bei der barmer bezahle?
oder muss ich dann für januar selbst zahlen?
wenn ich, sagen wir mal am 1.1.2010 ins kh muss wegen geburt geb ich dann einfach die karte von der barmer ab?
oder bin ich auf jedenfall dann schon über meinem mann versichert und sage das nur da?
werd immer verwirrter hier.. :roll:
Familienhilfeanspruch entsteht kraft gesetz und nicht auf Antrag, d.g. Hochzeit am 30.012.2010 und kein Einkommen über 365/400 € bedeutet auch Familienversicherung bei Ehemann ab 30.12. wenn keine Vorrangversicherung vorliegt. Selbst wenn der formelle Antrag auf Mitversicherung beisopielsweise erst am 15.01.2011 gestellt würde und ab 2.1.2011 eine Krankenhausbehandlung erforderlich geworden wäre, selbst dann wäre bereits der Versicherungsschutz gewährleistet - das gilt auch für Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder.
Gruss
Czauderna
für das kind, welches keinen unterhalt bekommt, kann die familienversicherung problemlos durchgeführt werden. ebenso für dich, wenn du weiter keine einkünfte (also unter 365 eur) beziehst.
für das kind, für das du unterhalt bekommst, muss eine bestimmte berechung durchgeführt werden (überwiegender unterhalt). hier kann es sein, dass das kind keinen anspruch auf fami hat. es kann dann beim leiblichen vater mitversichert werden oder eigenständiges mitglied (freiwillige versicherung) mit einem mtl. beitrag von ca. 140 eur werden.
anspruch auf fami besteht ab dem tag der heirat. die familienversicherung kann ggf. auch rückwirkend beantragt werden.
euer beider leibliches kind wird auf jeden fall über deinen mann mitversichert.
für das kind, für das du unterhalt bekommst, muss eine bestimmte berechung durchgeführt werden (überwiegender unterhalt). hier kann es sein, dass das kind keinen anspruch auf fami hat. es kann dann beim leiblichen vater mitversichert werden oder eigenständiges mitglied (freiwillige versicherung) mit einem mtl. beitrag von ca. 140 eur werden.
anspruch auf fami besteht ab dem tag der heirat. die familienversicherung kann ggf. auch rückwirkend beantragt werden.
euer beider leibliches kind wird auf jeden fall über deinen mann mitversichert.
Also: wenn ab dem 01. Januar Leistungen erforderlich werden, egal ob Arzt oder Krankenhaus, die Karte der Barmer abgeben und dem Arzt oder dem Krankenhaus nicht soviel erzählen von wegen Kassenwechsel. Das würde nur Verunsicherung schüren, doofe Fragen provozieren, ohne an der Sache etwas zu ändern. Die Kassen regeln das untereinander. Vielleicht gibts hinterher noch mal ne Rückfrage vom Krankenhaus wegen der Kasse, aber das kannst Du dann ja auch beantworten.
Zur Versicherung der schon vorhandenen Kinder: für das Kind, für das Du keinen Unterhalt bekommst, dürfte die Familienversicherung bei der BIG kein Problem sein, weil da sicher der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt leistet. Bei dem Kind, für das Du Unterhalt bekommst, muss das genauer ausgerechnet werden. Wenn das negativ ausgeht, das Kind also nicht familienversichert werden kann, hast Du Zeit genug für andere Lösungen (freiwillige Versicherung).
Also: keine Sorgen machen deswegen! Schön Weihnachten feiern und eine glückliche Mutter sein. Das merken die noch nicht geborenen Kinder nämlich!!
In diesem Sinne: viel Glück und a happy new year!
Zur Versicherung der schon vorhandenen Kinder: für das Kind, für das Du keinen Unterhalt bekommst, dürfte die Familienversicherung bei der BIG kein Problem sein, weil da sicher der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt leistet. Bei dem Kind, für das Du Unterhalt bekommst, muss das genauer ausgerechnet werden. Wenn das negativ ausgeht, das Kind also nicht familienversichert werden kann, hast Du Zeit genug für andere Lösungen (freiwillige Versicherung).
Also: keine Sorgen machen deswegen! Schön Weihnachten feiern und eine glückliche Mutter sein. Das merken die noch nicht geborenen Kinder nämlich!!
In diesem Sinne: viel Glück und a happy new year!
so haben jetzt den antrag soweit fertig, alle geburtsurkunden der kids sind vorhanden und heiratsurkunde natürlich auch.
noch ne frage zum einkommen.
1. Kindergeldgeld angeben? Zu dem jeweiligen kind?
2. Unterhalt fürs Kind, mein einkommen oder des Kindes?
3. wäre da noch mein 18 jähriger sohn der selbst gesetzlich versichert ist da er in ausbildung ist.
er hat bisher den 5. teil der umkosten getragen. also sozusagen kostgeld.
ist das als einkommen bei mir zu rechnen?
für ihn wird ja keine familienversicherung beantragt.
noch ne frage zum einkommen.
1. Kindergeldgeld angeben? Zu dem jeweiligen kind?
2. Unterhalt fürs Kind, mein einkommen oder des Kindes?
3. wäre da noch mein 18 jähriger sohn der selbst gesetzlich versichert ist da er in ausbildung ist.
er hat bisher den 5. teil der umkosten getragen. also sozusagen kostgeld.
ist das als einkommen bei mir zu rechnen?
für ihn wird ja keine familienversicherung beantragt.
Ja dein einkommen, die Unterhaltsleistungen an deine Kinder, sowie denn den Verdienstnachweis deines ehegatten.
Viel Glück und Erfolg und alles Gute für 2011
Cicero
Viel Glück und Erfolg und alles Gute für 2011
Cicero
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 11.02.2011, 18:04, insgesamt 1-mal geändert.