Beitragshöhe bei Finanzierung aus Vermögen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Jupiter126
Beiträge: 3
Registriert: 22.12.2010, 15:25

Beitragshöhe bei Finanzierung aus Vermögen

Beitrag von Jupiter126 » 22.12.2010, 15:57

Hallo zusammen,

mein Arbeitslosengeld I läuft im März 2011 aus.
Ich bin in der TK pflichtversichert und konnte bisher (bin 53) keine
neue Anstellung finden.
ALG II werde ich erstmal nicht bekommen, weil ein gewisses Vermögen
vorhanden ist. Daher meine Frage: Was muss ich monatlich berappen oder gibt es für solche Fälle einen Mindestbeitrag?
Ich konnte zu so einem speziellen Fall leider nichts im Web finden.
Ich bedanke mich im voraus für euere Antworten.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 22.12.2010, 16:05

das Vermögen ist keine beitragspflichtige Einnahme

nur die Erträge daraus sind Einnahmen , also hier die Zinsen
Evt. auch noch Vermietung u. Verpachtung oder sonstige Einnahmen.

Mindestens werden Beiträge aus der Mindestbemessungsgrenze bei einer freiwilligen Versicherung berechnet

diese beträgt mtl. 851,67 EUR

Beitragssatz
Krankenversicherung 14,9 (dies ist der ermäßigte und nicht der allg, welcher 15,5 % betragen würde

Pflegeversicherung 2,2 % oder 1,95 %, wenn Kinder vorhanden sind oder waren.

ALSO Beitrag
liegt zwischen 143 bis 145 circa.

Gast

Beitrag von Gast » 22.12.2010, 18:14

sind sie verheiratet?

Jupiter126
Beiträge: 3
Registriert: 22.12.2010, 15:25

Beitrag von Jupiter126 » 22.12.2010, 18:18

Nein, Lebensgemeinschaft.
Partnerin bezieht schon Altersrente

Gast

Beitrag von Gast » 22.12.2010, 18:21

dann hat heinrich schon die Antwort gegeben und kann mich da nur anschließen.

Jupiter126
Beiträge: 3
Registriert: 22.12.2010, 15:25

Beitrag von Jupiter126 » 22.12.2010, 18:24

Vielen Dank für die umgehende und kompetente Antwort.

Antworten