wie am besten Eigenanteile erstatten lassen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Manhattan007
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wie am besten Eigenanteile erstatten lassen?

Beitrag von Manhattan007 » 19.12.2010, 16:45

Hallo Ihr alle,

im Jahr 2010 habe ich bisher etwa 2800,00 EUR Zuzahlungen leisten .

Die setzen sich aus Eigenanteilen für Haushaltshilfen (mind. 5€ / Tag), Taxifahrten (5€ je einfacher Fahrt), den normalen Zuzahlungen in den Apotheken, den Quartalszahlungen, Krankenhausaufenthaltszahlungen und als Großteil mehrfach monatlich zugestellte Rechnungen eines Ärztlichen Abrechnungsdienstes bezüglich meiner Chemobehandlungen.

Ich sehe mich mal als chronisch krank an, also 1% statt 2%. Als Einkommen habe ich eine BU und anteilig KG, Übergangsgeld und ALG erhalten, so etwa netto wie brutto 1.8000 EUR in 2010.

Jetzt dürfte ja meine Eigenanteil also max. 180,00 EUR betragen und den Rest möchte ich mir dann in 2011 gerne erstatten lassen.

Jetzt habe ich natürlich schon einen fetten Aktenordner mit den Rechnungen gesammelt. Den würde ich auch ungern, da Originale, aus der Hand geben. Gibt sich die KK auch mit Kopien zufrieden? Kann ich überhaupt alle die o.a. Kosten der erfolgten Zuzahlungen berücksichtigen?

Wie geht sowas in der Praxis vonstatten?

Aha
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Beitrag von Aha » 19.12.2010, 18:01

Von der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungserstattung für 2010 anfordern, ggf. mit Formular Chronikernachweis. Angaben und Nachweise zum Einkommen dann beifügen, und, darauf wird auch sicherlich bestanden, Original-Zahlungsnachweise, Quittungen mit einreichen. Am besten mal bei der Kasse nachfragen, ob man die Originalbelege vorbeibringen kann.
Hier ist dann von Vorteil, wenn die Kasse auch Geschäftstellen hat. :shock:

Man erhält dann die Abrechnung mit der Angabe, um wieviel die persönliche Belaszungsgrenze überschritten wurde, die Überweisung des übersteigenden Betrages erfolgt dann bei einer guten Kasse unverzüglich.

Zukünftig im neuen Jahr bei der Kasse gleich anregen, Belege nur bis zur Belastungsgrenze einzureichen, danach eine Befreiungskarte für den Rest des Jahres beantragen. Am besten auch gleich jetzt schon Antrag stellen. Oder die Belastungsgrenze für 2011 errechnen lassen, selbst gleich einzahlen und dann gibts die Karte gleich. So brauchen keine Eigenanteile mehr fürs Jahr bezahlt werden. 8)

Joebo
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Beitrag von Joebo » 19.12.2010, 18:17

Hallo Manhattan007,

deine Belastungsgrenze wird weit über 180 EUR liegen, da bei KG und ALG eine Hochrechnung aufs Brutto erfolgt. Bei Beschäftigten geht man ja auch vom Bruttoeinkommen aus.

ansonten wurde alles gesagt.

Manhattan007
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Beitrag von Manhattan007 » 19.12.2010, 19:37

Also die BU ist Brutto wie Netto.

Von dem ALG I wird also das Bemessungsentgelt rangezogen und nicht der tatsächliche Tagessatz?

Aha
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Beitrag von Aha » 19.12.2010, 19:46

Das ALG wird zum Brutto hochgerechnet, also Beiträge noch drauf....nicht der Zahlbetrag.

floggy
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Beitrag von floggy » 27.12.2010, 21:33

Hallo.

Klar, Antrag auf teilweise Erstattung von Zuzahlungen für 2010 bei der Kasse anfordern. In der Anlage sollte auch die Bescheinigung zur Anerkennung einer chronischen Erkrankung sein. Diese muss vom Arzt ausgefüllt werden. Die 1 % Regelung greift erst dann, wenn die chron. Erkrankung seit mindestens einem 1 Jahr besteht.

Also zum Einkommen:

Die Höhe und den Zeitraum des Krankengeldes musst du nicht nachweisen. Das kann die Kasse selbst sehen.
Nachweise sind wichtig über Übergangsgeld, BU-Rente und ALG I bzw. ALG II. Am besten immer ALLE Bescheide VOLLSTÄNDIG kopieren. Einkommensnachweise reichen grundsätzlich immer in Kopie.

Zu den Zuzahlungen:

Anrechen sind: Krankenhauszuzahlungen (10 Euro am Tag, max. 28 Tage im Jahr), Praxisgebühr, Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke aber auch die Zuzahlungen für die Medikamente wegen der Chemotherapie. Wichtig ist immer, dass die Kasse nur die gesetzlichen Zuzahlgen (10 %, mind 5 Euro, max. 10 Euro) bei Medikamenten anrechnen darf. Weiterhin anrechnungsfähig: Zuzahlung Haushaltshilfe, Fahrkosten, Heilmittel, Hilfsmittel. Alles, was explizit als gesetzliche Zuzahlung ausgewiesen wird.
Die Kasse benötigt hier im Regelfall die Originale. Also entweder du machst Kopien für Deine Unterlagen und schickst die Originale hin oder du hast eine Geschäftsstelle in der Nähe und gehst mit den Originalen hin. Dann wird der Mitarbeiter der Kasse die Kopie machen.

Wenn du noch Fragen hast, dann einfach stellen...

Grüße

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.12.2010, 18:51

Hallo,

"Großteil mehrfach monatlich zugestellte Rechnungen eines Ärztlichen Abrechnungsdienstes bezüglich meiner Chemobehandlungen.".... das klingt eher nach einer außervertraglichen Leistung als nach einer Zuzahlung.
Was genau ist das denn?

LG, Fee

RHW
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Beitrag von RHW » 30.12.2010, 10:48

Hallo,

bei den Einnahmen zählen immer die Bruttobeträge:
Brutto-Rente, Brutto-Krankengeld,

Bei Übergangsgeld und Arbeitslosengeld gibt es keine Abzüge und daher sind Brutto=Netto.

Eine fiktive Hochrechnung bei diesen beiden Leistungen ist mir neu. Ich finde dazu auch keine Rechtsgrundlage. Weiß da jemand Näheres?

Gruß

RHW

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