Rückzahlungen an Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Steffen0815
Beiträge: 4
Registriert: 26.11.2010, 13:51

Rückzahlungen an Krankenkasse

Beitrag von Steffen0815 » 26.11.2010, 15:19

Hallo Zusammen,

ich habe leider auch ein rießengroßes Problem, welches ich hier mal erläutern möchte.
Habe selbstverständlich schon die Suchhilfe des Forums benutzt aber all die Beiträge sind zu 100% mit meinen Problem zu vergleichen.

Nun zu meiner Situation:

Ich bin seit Mai 2007 offiziell arbeitslos gewesen und habe 1 Jahr Arbeitslosengeld bezogen. Da ich in dieser Zeit jedoch keinen vernünftigen Job gefunden habe, wurde das Arbeitslosengeld nach diesem Jahr gestrichen und ich sollte mich bei der ARGE melden.
Das wollte ich aber aus verschiedenen Gründen nicht, so dass ich seitdem keinen Kontakt mehr zur Agentur für Arbeit sowohl zur ARGE hatte.

Ich hab mich seit dieser Zeit mit 400 Euro Jobs über Wasser gehalten, mit dem Wissen, dass ich nicht gesetzlich versichert bin.

Nun fängt nächste Woche meine neue Stelle an, mit Festanstellung, und ich habe heute Kontakt zu meiner ehemaligen Krankenkasse (MobilOil) aufgenommen, um mich wieder versichern zu lassen.

Jetzt meinte die Dame aber, dass es ja seit dem 1.4.2007 dieses blöde Pflichtversicherungsgesetz gibt und ich daher rückwirkend meine Beiträge bezahlen müsste. Diese würde sich auf 4000-4500 Euro belaufen.
(bin fast vom Stuhl gefallen)

Sie hätten mich auch angeschrieben, jedoch hätte ich nie geantwortet.
Es kann schon sein, dass die MobilOil mich angeschrieben hat. Kann mich aber leider an kein Schreiben erinnern. Aber darauf hingewiesen wurde ich nicht, dass die Beiträge dennoch bezahlt werden müssen und ich diese rückwirkend zahlen soll.

Hätte ich das gewusst, hätte ich die Beiträge natürlich bezahlt, um nicht in so einen hohen Verzug zu kommen. :(

Was ich nun gelesen habe, gibt es die Möglichkeit, einen Ermäßigungantrag nach § 186(11) SGB V zu beantragen!

Hat da jemand Erfahrungen, wie das vonstatten geht und wie man am besten den Antrag bewilligt bekommt!?

Und bei der PKV gibt es ja in solchen Fällen lediglich eine "Strafzahlung" von bis zu 6 Monatsbeiträgen. Gibt es die denn bei der GKV nicht!? ;(

Und noch noch eine Frage:
Wie ist das mit diesen Säumniszuschlägen!?
Habe hier gelesen, dass die Krankenkassen auf die Säumniszuschläge verzichten, wenn die noch zu entrichtenten Beiträge in einem Schwung beglichen werden. (nicht mit Ratenzahlung)

Stimmt das und wenn ja, wie gehe ich vor1?

Ich bitte euch Alle, die mir helfen können, mir zu helfen!

Dafür DANKE ich euch bereits im Voraus!

Schönen Gruß eines total entsetzten Steffens

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 26.11.2010, 16:05

Hallo,
normalerweise könnte ich jetzt schreiben - in diesem Forum wurde dieses Problem schon x-mal durchgekaut und nicht nur in diesem, so dass es es wirklich leicht wäre sich da erst einmal schlau zu machen - aber wir sind ja nicht so.
Also erstmal die Feststellung, dass deine alte Krankenkasse recht hat und du ab dem Zeitpunkt nach Wegfall der ALG-Leistung Beiträge nachzahlen musst, also nicht zurückzahlen, um diesen Irrtum aufzuklären. Aufgrund deiner Einkommensituation musst du mit ca. 140,00 € mtl. rechnen. Ob die Kasse dir Säumniszuschläge aufbrummt, das kommt auf deine Vehandlungsgeschick an. Wenn du die Kasse überzeugst dass ein Ratenplan die sinnvollste Lösung wäre, dann könnten dir die Säumniszuschläge erspart bleiben und wenn du die Kasse davon überzeugen kannst, dass du unverschuldet in diese Sache reingeraten bist, dann kann sogar über einen Erlass nachgedacht werden seitens der Kasse - ich schreibe "kann", nicht muss. Letzteres dürfte dir allerdings nicht leicht fallen. Du schreibst, dass du dich mit 400,00 € Jobs über Wasser gehalten hast - waren das mehrere und kam oder kamen deine Arbeitgeber nicht auf die Ideee von dir einen Nachweis über deine Krankenversicherung zu fordern, den eigentlich muessen die das tun (Prüfung der Versicherungspflicht und Überprüfung der Beitragspflicht seitens des Arbeitgebers an die Mini-Job-zentrale) ??
Aber das nur nebenbei.
Fazit, aus der Nummer kommst du wahrscheinlich nicht finanziell unbeschadet raus.
Alternativ kannst du natürlich versuchen bei einer anderen als deiner alten Kasse unterzukommen, vielleicht hast Du ja Glück und die sind so wild auf ein neues Mitglied das denen deine Vorgeschichte egal ist - das wäre zwar gesetzeswidriges Verhalten der Kasse, aber das musst du ja nicht überprüfen. allerdings glaube ich auch da, das wird eher nicht klappen.
Schade, ich hätte dir wirklich gerne positiv in deinem Sinne weitergeholfen, aber das war mir nicht möglich.
Zu deiner Information, ich bin seit mehr als 40 Jahren bei einer Krankenkasse beschäftigt, weiss also, von was ich schreibe.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 26.11.2010, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.

Joebo
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Beitrag von Joebo » 26.11.2010, 17:16

Hallo Steffen,

wie Czauderna bereits schrieb ist es rechtmäßig, dass die BKK dich rückwirkend versichern will. Viele Krankenkassen vezichten jedoch auf die Rückwirkende Versicherung, wenn du keine Leistungen in Anspruch genommen hast.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob du in der Zeit in der du nicht versichert warst Leistungen in Anspruch genommen hast...

sollte das nicht der Fall sein, würde ich nochmal mit der KK sprechen, ob sie sich nicht nur für die Zukunft wieder versichern können.

Vllt. warst du ja auch einige Zeit im Ausland ;-)

Viel Glück!

Steffen0815
Beiträge: 4
Registriert: 26.11.2010, 13:51

hi

Beitrag von Steffen0815 » 15.12.2010, 19:29

Vielen Dank für Eure Antworten Czauderna und Joebo!

Ich habe in dieser Zeit keinerlei Leistungen in Anspruch genommen. Im Gegenteil, ich habe meine Zahnarztrechnungen selbst bezahlt.

Im Ausland hab ich mich nur zum Urlaub aufgehalten. (waren 3 Wochen)

Wie soll ich nun vorgehen?

Hab nämlich jetzt zum 1.1 eine Stelle und hab Schiss davor, dass der Arbeitgeber sich bei meiner Krankenkasse meldet, um mich versichern zu lassen.... Die Leute von der BKK aber dann zu ihm sagen: "Ja moment mal... Herr XY soll erstmal seine Nachversicherung für den Zeitraum von X bis Y zahlen!"

Bevor das so kommt, würde ich das selbst mit der BKK regeln.

Bei meinen letzten Anruf bei der BKK, meinte die Dame, dass ich das wohl trotzdem bezahlen müsste (obwohl keinerelei Leistungen in Anspruch genommen wurden) und Sie mir ein Anhörungsschreiben zukommen lässt.

Wenn man sich gut auskennt und weiß, was möglich ist, um günstig aus dieser misslichen Lage davon zu kommen, ist das bestimmt alles halb so schlimm. Nuuuur weiß ich es nicht und das ärgert mich ;(

Könnte mich wohl noch 100x schlau machen und würde trotzdem keine Ermäßigung oder wenigstens einen angemessenen Betrag für die Nachversicherung erreichen.

Ich bin ja bereit für die Nachversicherung aufzukommen, jedoch sollte es m E angemessen sein, da wie gesagt keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

WEnn jemand Tipps für mich hat! Ich bin für jeeeden Tipp dankbar!

@ Czauderna Großes Lob für Dich! Hab dich schon auf anderen Seite gelesen und bin echt begeistert, wie toll du dich für uns Leihen einsetzt!

Schönen Gruß Steffen

CiceroOWL
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Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 15.12.2010, 20:08

Das Problem ist es besteht grundsätzlich leider kein Kassenwahlrecht. Denn die letzte Kasse ist zuständig zur Durchführung der Mitgliedschaft. Ausser eine Kasse fragt nicht nach wegen der Zeit der Nichtversicherung.Aber meistens klppt das nicht. die Kassen sind leider Kraft Gesetzes dazu verpflichtet die Beiträge der Nichtversicherung nachzufordern. Es gibt hier denn Möglichkeit der Beitragsermäßigung nach § 186 SGB V. Am besten mal mit der Kassse reden oder eine neue Kassen suchen, ggf. Ansonsten fällt mir im Moment nichts ein.

Steffen0815
Beiträge: 4
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Vielen Dank

Beitrag von Steffen0815 » 16.12.2010, 17:19

Hi,

Danke für die Antwort.

So langsam aber sicher glaub ich auch, dass ich aus dieser Geschichte nicht ungeschadet davon komme.

Ich seh es ja mittlerweile auch ein, für die Rückversicherung aufzukommen, nur sollte es ein angemessene Beitragsrückzahlung sein. Habe schließlich in diesem Zeitraum keinerlei Leistungen in Anspruch genommen.

Aber um nochmal auf deine zwei Vorschläge zurückzukommen...

Das mit der Möglichkeit der Beitragsermäßigung nach § 186 SGB V habe ich schon oft gelesen. Nur wie geht man da am besten vor? Muss man da einen entsprechenden Antrag schriftlich ausfüllen? Wenn ja, wie komme ich zu diesen Antrag? Über meine aktuelle BKK?

Und du meintest, ich soll am Besten mal mit einer anderen Kasse reden, ob die mich versichern würden, ohne zu erwähnen, dass bei meiner alten KK noch eine offe Rückzahlung fällig ist?

Soweit ich mich richtig informiert habe, kann doch lediglich meine alte Krankenkasse mich neu versichern, oder ist stimmt das nicht?

Werd diesen Weg sicherlich heute oder morgen gleich probieren, nur möcht ich euch nochmal kurz bitten, mir ein paar Tipps zu geben, wie ich da am besten vorgehe!

Hier nochmal meine zwei Frage zusammengefasst:

1. Gibt es die Möglichkeit der Beitragsermäßigung nach § 186 SGB V? Wenn ja, wie wird der Antrag gestellt und wie stehen die Chancen eine Ermäßigung zu erlangen?

2. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich bei einer anderen Kasse anrufe und mich nach einer Versicherung erkundige?

BESTEN DANK und Schöne Grüße

Joebo
Beiträge: 108
Registriert: 19.11.2010, 17:25

Beitrag von Joebo » 18.12.2010, 21:37

Hallo Steffen0815,

von einer Beitragsentlastung nach § 186 SGB V habe ich noch nichts gehört. Dieser § befasst sich mit dem Beginn der Mitgliedschaft. Dort ist keine Rede von einer Beitragsentlastung.

Ich kenne nur die Beitragsentlastung für freiwillig Versicherte Selbständige. Diese können beantragen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen unter bestimmten Bedingungen herabgesetzt werden.

Für Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Nichtversicherte wie in deinem Fall) gibt es diese Möglichkeit nicht. (wäre auch schwachsinn, du eh den Mindestbeitrag zahlen müsstest. Noch weniger geht nicht.)

Wenn deine KK dich rückwirkend versichern will, kommst du aus der Sache nicht raus. Da hilft nur bitten und betteln. Du musst verstehen, dass die KK aus dem Gesundheitsfond trotzdem für die Versicherung Geld bekommt, auch wenn du die Beiträge z.B. nicht bezahlst.

Die KK darf deinem AG nicht über die Beitragsrückstände informieren (soweit ich weiß). Da greift der Datenschutz.

Zur Möglichkeit 2:

Würde bei einer anderen KK mit offenen Karten spielen. Eventuell werden die versuchen dich zu versichern. Allerdings dürften diese das gar nicht, da du bei deiner alten KK versichert werden musst.

Wenn deine KK das spitz bekommt, werden die bestimmt nicht so schnell locker lassen. Im schlimmsten Fall können die die Versicherung von Amts wegen durchführen und du bekommst den Beitragsbescheid + Mahnung. Wenn du nicht zahlt, ruhen deine Leistungen und du kannst auch zukünftig keine Leistungen in Anspruch nehmen (außer Notfallbehandlung). Zudem werden die früher oder später einen Vollstrecker vorbeibringen, der auch Sachen pfänden darf und dann wird auch dein AG mit ins Boot geholt...... aber wie gesagt, das wäre der worst case

Steffen0815
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Danke

Beitrag von Steffen0815 » 19.12.2010, 12:57

Mensch... Vielen Dank nochmal für die ausführliche Antwort.

Jetzt bin ich wieder ein Stück informierter - Dank Dir!

Das es wohl keinen Sinn macht, eine Beitragsermäßigung/entlastung nach § 186 SGB V zu beantragen, ist mir jetzt verständlich. Habe halt oft gelesen, dass Leuten, die in etwa der selben Situation wie ich waren, den Tip mit dem Antrag auf Beitragsermäßigung bekommen haben.

Das die KK trotzdem für meine Versicherung Geld aus dem Gesundheitsfond erhält, obwohl ich meine Beiträge nicht bezahl, wusst ich nicht. Ist aber sehr interessant.

Das die KK meinen AG nicht über den Beitragsrückstand informieren darf, ist ebenfalls sehr interessant und wichtig für mich. *leicht beruhigt bin*

Das mit deinen Tip, mal bei einer anderen KK anzurufen und mich versichern zu lassen, werde ich sicherlich morgen mal versuchen. (Möchte keine Möglichkeit ausgelassen haben). Jedoch hast du geschrieben, dass wenn die alte KK das spitz bekommt, die nicht locker lassen werden und im schlimmsten Fall mit Mahngebühren und gegebenfalls mit einem Vollstrecker kommen.

Das Risiko wäre es mir dann doch wieder nicht wert!

Wert ist es mir dann, wenn ich wüsste, dass die alte KK trotzdem die gleiche Höhe der Beitragsrückstände verlangt, OHNE zusätzliche Mahnkosten oder ähnlichem.

NENENE... Ich versteh nur immernoch nicht, wieso von Jemanden, der in seiner Zeit, in der er nicht versichert war und keinerlei Einnahmen oder Gehalt auf dem Konto zu verbuchen hatte, trotzdem so streng die Gelder eingetrieben werden. (obwohl nicht mal Leistungen in Anspruch genommen wurden)
Hab mich nicht bei den Ämtern gemeldet, da ich nicht als Sozialschmarotzer dastehen wollte und DAS ist jetzt der Dank dafür!!?? :(

Ich hab nichts gegen Leute, die dringend Hilfe vom Staat benötigen aber irgendwie stimmt doch da das Verhältnis nicht. Denn Diejenigen, die Hilfe vom Staat bekommen, erhalten neben AG II oder Hartz IV auch unter Umständen andere laufenenden Kosten bezahlt, wie z.B. die Miete für die Wohnung UND sind darüber hinaus auch noch versichert?? :(

Ich kann halt die Verhältnismässigkeit nicht so ganz verstehen.

Schönen Gruß

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