Krankenkassenbeitrag für Lebensversicherung
Moderator: Czauderna
Krankenkassenbeitrag für Lebensversicherung
Guten Tag,
habe mal eine spezielle Frage.
Bin z.Zt. arbeitslos, lebe zusammen mit LP bin freiwillig krankenversichert und zahle den Mindestbeitragssatz. Ab 1.September habe ich jetzt einen 410 Euro Job angenommen und bin dann wieder gesetzlich pflichtversichert und zahle dadurch auch weniger KK-Beiträge. Leider ist der Job nur für ca. 1 Jahr befristet und danach werde ich mich wohl wieder freiwillig versichern müssen, es sei denn ich finde einen neuen Job.
Nun ist es aber bei mir so dass ich im November eine Lebensversicherung ausbezahlt bekomme. Mein Frage ist nun wie es da mit den Krankenkassenbeiträgen
aussieht. Ich muss ja für die Lebensversicherung KK-Beiträge zahlen weil es ja als Einkommen angesehen wird. Macht es da Sinn dass ich mir diese
Lebensversicherung in Raten, also sozusagen als regelmäßige Rente auszahlen lasse? Ist das in Bezug auf die Beiträge für mich dann günstiger oder macht
das keinen Unterschied ?
Vielen Dank für Hilfe.
habe mal eine spezielle Frage.
Bin z.Zt. arbeitslos, lebe zusammen mit LP bin freiwillig krankenversichert und zahle den Mindestbeitragssatz. Ab 1.September habe ich jetzt einen 410 Euro Job angenommen und bin dann wieder gesetzlich pflichtversichert und zahle dadurch auch weniger KK-Beiträge. Leider ist der Job nur für ca. 1 Jahr befristet und danach werde ich mich wohl wieder freiwillig versichern müssen, es sei denn ich finde einen neuen Job.
Nun ist es aber bei mir so dass ich im November eine Lebensversicherung ausbezahlt bekomme. Mein Frage ist nun wie es da mit den Krankenkassenbeiträgen
aussieht. Ich muss ja für die Lebensversicherung KK-Beiträge zahlen weil es ja als Einkommen angesehen wird. Macht es da Sinn dass ich mir diese
Lebensversicherung in Raten, also sozusagen als regelmäßige Rente auszahlen lasse? Ist das in Bezug auf die Beiträge für mich dann günstiger oder macht
das keinen Unterschied ?
Vielen Dank für Hilfe.
Hallo,
wenn die Lebensversicherungsbeiträge immer privat gezahlt wurden und nie ein Arbeitgeber beteiligt (z.B. durch die Beitragsüberweisung), sind während der 410-Euro-Beschäftigung aus der Lebensversicherung keine Beiträge zu zahlen.
Bei einer freiwilligen Versicherung sind alle Einnahmen beitragspflichtig (auch private Lebensversicherung). Bei einer Einmalzahlung sind 1/120tel pro Monat beitragspflichtig. Frist von 120 Monaten beginnt ab Auszahlungstag.
Gruß
RHW
wenn die Lebensversicherungsbeiträge immer privat gezahlt wurden und nie ein Arbeitgeber beteiligt (z.B. durch die Beitragsüberweisung), sind während der 410-Euro-Beschäftigung aus der Lebensversicherung keine Beiträge zu zahlen.
Bei einer freiwilligen Versicherung sind alle Einnahmen beitragspflichtig (auch private Lebensversicherung). Bei einer Einmalzahlung sind 1/120tel pro Monat beitragspflichtig. Frist von 120 Monaten beginnt ab Auszahlungstag.
Gruß
RHW
Für die Zeit der Pflichtversicherung sind keine Beiträge nachzuzahlen.
Die 1/120-Regelung beginnt immer mit dem Auszahlungsmonat (unabhängig von der Versicherung zu diesem Zeitpunkt).
Wenn nach der Auszahlung z.B. noch ein Jahr eine Pflichtversicherung besteht, sind in der freiwilligen Versicherung nur noch für 9 Jahre Beiträge aus der Einmalzahlung zu zahlen (je 1/120 pro Monat gilt als Einnahme).
Die 1/120-Regelung beginnt immer mit dem Auszahlungsmonat (unabhängig von der Versicherung zu diesem Zeitpunkt).
Wenn nach der Auszahlung z.B. noch ein Jahr eine Pflichtversicherung besteht, sind in der freiwilligen Versicherung nur noch für 9 Jahre Beiträge aus der Einmalzahlung zu zahlen (je 1/120 pro Monat gilt als Einnahme).
Danke für die Infos.
Noch eine letzte Frage.
Nehmen wir an ich bin nach einem Jahr wieder freiwillig versichert und zahle den Mindestbeitragssatz weil meine gesamten
Einnahmen (Zinsen, Dividenden ,Kursgewinne) nur etwa 300 Euro im Monat betragen.
Ist es für mich nun ein Vorteil wenn ich mir diese Lebensversicherung als monatliche Rente auszahlen lasse und
würde ich dann immer noch den Mindestbeitragssatz zahlen?
Es handelt sich hierbei um eine LV mit einem Wert von 60.000 Euro.
Nochmals vielen Dank für die Hilfe.
Noch eine letzte Frage.
Nehmen wir an ich bin nach einem Jahr wieder freiwillig versichert und zahle den Mindestbeitragssatz weil meine gesamten
Einnahmen (Zinsen, Dividenden ,Kursgewinne) nur etwa 300 Euro im Monat betragen.
Ist es für mich nun ein Vorteil wenn ich mir diese Lebensversicherung als monatliche Rente auszahlen lasse und
würde ich dann immer noch den Mindestbeitragssatz zahlen?
Es handelt sich hierbei um eine LV mit einem Wert von 60.000 Euro.
Nochmals vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Falco,
bei einer freiwilligen Mitgliedschaft gilt aktuell eine Mindesteinnahme von 851 Euro (monatlicher Beitrag 140 Euro). Bei höheren Einnahmen sind höhere Beiträge zu zahlen. Die Mindesteinnahme steigt jeweils zum 01. Januar geringfügig (abhängig von der allgemeinen Einkommenentwicklung für Arbeitnehmer).
Zum Vergleich, ob die Einmalzahlung oder die laufende Rentenzahlung günstiger ist, sind verschiedene Faktoren wichtig:
- Höhe der laufenden Rente plus sonstige Einnahmen unter 851 Euro?
- 1/120 der Einmalzahlung plus sonstige Einnahmen unter 851 Euro?
In beiden Fällen ist dann die Mindesteinnahme maßgebend.
-Wenn die Mindesteinnahme jetzt (oder später) überschritten wird:
die persönliche Lebenserwartung: bei der Einmalzahlung sind 10 Jahre nach der Auszahlung keine Beiträge mehr daraus zu zahlen (wenn man innerhalb der 10 Jahre verstirbt, sind Beiträge nur bis zum Todestag zu zahlen). Bei der monatlichen Rente sind Beiträge bis zum Tode zu zahlen.
- mögliche Gesetzesänderungen
- Regelungen des Steuerrechts
Gruß
RHW
bei einer freiwilligen Mitgliedschaft gilt aktuell eine Mindesteinnahme von 851 Euro (monatlicher Beitrag 140 Euro). Bei höheren Einnahmen sind höhere Beiträge zu zahlen. Die Mindesteinnahme steigt jeweils zum 01. Januar geringfügig (abhängig von der allgemeinen Einkommenentwicklung für Arbeitnehmer).
Zum Vergleich, ob die Einmalzahlung oder die laufende Rentenzahlung günstiger ist, sind verschiedene Faktoren wichtig:
- Höhe der laufenden Rente plus sonstige Einnahmen unter 851 Euro?
- 1/120 der Einmalzahlung plus sonstige Einnahmen unter 851 Euro?
In beiden Fällen ist dann die Mindesteinnahme maßgebend.
-Wenn die Mindesteinnahme jetzt (oder später) überschritten wird:
die persönliche Lebenserwartung: bei der Einmalzahlung sind 10 Jahre nach der Auszahlung keine Beiträge mehr daraus zu zahlen (wenn man innerhalb der 10 Jahre verstirbt, sind Beiträge nur bis zum Todestag zu zahlen). Bei der monatlichen Rente sind Beiträge bis zum Tode zu zahlen.
- mögliche Gesetzesänderungen
- Regelungen des Steuerrechts
Gruß
RHW
ich kann leider keinen nützlichen beitrag zu der frage leisten. habe allerdings selber eine frage. und zwar, ist es sinnvoll sich ne lebensversicherung auszahlen zu lassen? der rückkaufswert ist doch in den meisten fällen viel zu gering das sich sowas lohnt oder? möchte mir nämlich auch eine lebensversicherung zulegen und bin bei meiner recherche hierauf gestoßen: (ergodirekt.de/produkte/lebens-versicherung/risiko-leben)
kennt diese versicherung jemand und kann vlt. ein paar zeilen dazu schreiben?
kennt diese versicherung jemand und kann vlt. ein paar zeilen dazu schreiben?
Zuletzt geändert von rabarbar am 17.12.2010, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
In den vorherigen Beiträgen ging es um die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung. Du frägst wegen einer Risikolebensversicherung.rabarbar hat geschrieben:ich kann leider keinen nützlichen beitrag zu der frage leisten. habe allerdings selber eine frage. und zwar, ist es sinnvoll sich ne lebensversicherung auszahlen zu lassen? der rückkaufswert ist doch in den meisten fällen viel zu gering das sich sowas lohnt oder? möchte mir nämlich auch eine lebensversicherung zulegen und bin bei meiner recherche hierauf gestoßen: (https://ergodirekt.de/produkte/lebens-v ... siko-leben)
kennt diese versicherung jemand und kann vlt. ein paar zeilen dazu schreiben?
Das sind zwei verschiedene Verträge. Bei der Risiko-LV gibt´s keine Rückzahlung. Diese schließt man ausschließlich für den Todesfall ab und dient dazu die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Ein Kapital wird hierbei nicht angespart.