Hallo zusammen,
ich bin als Rentner freiwilliges Mitglied in der GKV. Demnächst wird eine kleine Direktvers. ausgezahlt. Dafür zahle ich monatl. den entsprechenden Beitrag.
Den Auszahlungsbetrag möchte ich anlegen u. werde dafür ca. 200,00 EUR Zinsen jährl. erhalten.
Neben meiner Rente gibt es keine weiteren Einnahmen.
Frage:
Muss ich für die Zinsen nochmals Beiträge bezahlen?
Danke für eine Antwort
Freiwilliges Mitglied, Zinseinnahmen
Moderator: Czauderna
Ja, davon sind auch Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu zahlen.
Im Rahmen der freiwilligen Versicherung gilt der Grundsatz, dass aus ALLEN Einnahmen Beiträge zu zahlen sind.
Davon geht ein Freibetrag von 51 EUR ab, der der alten Werbungskostenpauschale entspricht.
200 - 51 = 149
im Monat dann : 12 = 12,41
Beitrag mtl. daraus ca.2,10 EUR.
Beiträge daraus sind letztlich nicht zu zahlen, wenn
die Beitragsmessungsgrenze (Höchstsatz) überschritten wird (über 3750 EUR)
bzw.
wenn einschließlich dieser Einnahmen die Mindesbemessungsgrenze (nennen wir sie mal Untergrenze) unterschritten wird = 851,67
Laufen die Zinseinnahmen auf ein Ehepaar muss man natürlich teilen
200 : 2 = 100
-51 = 49
: 12 = 4,08 EUR
Beitrag daraus = ca. 0,69 EUR pro Monat
Im Rahmen der freiwilligen Versicherung gilt der Grundsatz, dass aus ALLEN Einnahmen Beiträge zu zahlen sind.
Davon geht ein Freibetrag von 51 EUR ab, der der alten Werbungskostenpauschale entspricht.
200 - 51 = 149
im Monat dann : 12 = 12,41
Beitrag mtl. daraus ca.2,10 EUR.
Beiträge daraus sind letztlich nicht zu zahlen, wenn
die Beitragsmessungsgrenze (Höchstsatz) überschritten wird (über 3750 EUR)
bzw.
wenn einschließlich dieser Einnahmen die Mindesbemessungsgrenze (nennen wir sie mal Untergrenze) unterschritten wird = 851,67
Laufen die Zinseinnahmen auf ein Ehepaar muss man natürlich teilen
200 : 2 = 100
-51 = 49
: 12 = 4,08 EUR
Beitrag daraus = ca. 0,69 EUR pro Monat
heinrich hat geschrieben:Ja, davon sind auch Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu zahlen.
Im Rahmen der freiwilligen Versicherung gilt der Grundsatz, dass aus ALLEN Einnahmen Beiträge zu zahlen sind.
Davon geht ein Freibetrag von 51 EUR ab, der der alten Werbungskostenpauschale entspricht.
200 - 51 = 149
im Monat dann : 12 = 12,41
Beitrag mtl. daraus ca.2,10 EUR.
Beiträge daraus sind letztlich nicht zu zahlen, wenn
die Beitragsmessungsgrenze (Höchstsatz) überschritten wird (über 3750 EUR)
bzw.
wenn einschließlich dieser Einnahmen die Mindesbemessungsgrenze (nennen wir sie mal Untergrenze) unterschritten wird = 851,67
Laufen die Zinseinnahmen auf ein Ehepaar muss man natürlich teilen
200 : 2 = 100
-51 = 49
: 12 = 4,08 EUR
Beitrag daraus = ca. 0,69 EUR pro Monat
Klare u. verständliche Antwort!
Vielen Dank
holdi333