AOK verlangt meine Kündigung vom Arbeitgeber

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Grampa
Beiträge: 343
Registriert: 23.09.2008, 08:29

Beitrag von Grampa » 08.12.2010, 18:16

Wehe du kündigst dein Beschäftigungsverhältnis!

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit Ankündigung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht, den bekommst du innerhalb eines Tages (zumindest in der Mutterstadt) und brauchst nichtmal einen Anwalt für

solange du in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht, ist dieses Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen von AU, wenn du kündigst, kann die Kasse dich unter Umständen an die Agentur verweisen, nicht aber solange du beschäftigst bist...

unglaublich was man wieder für einen Dreck von der AOK lesen muss....

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 08.12.2010, 18:28

Grampa hat geschrieben:Wehe du kündigst dein Beschäftigungsverhältnis!

..
jo, das wäre DEIN größter Fehler,

Gruß Bully

Belobob
Beiträge: 11
Registriert: 08.12.2010, 07:52

Beitrag von Belobob » 08.12.2010, 18:58

kündigen werde ich in keinem Fall, dazu hat mir auch noch keiner geraten, ausser meinem Berater der AOK
:wink:

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 09.12.2010, 01:18

Das sehe ich auch so. Solange das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, ist dieses auch Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. M.W. gibt es dazu auch mehrere BSG-Urteile. Das ändert sich erst im April mit der beruflichen Reha. Die wird dann Maßstab, falls erneut eine AU eintreten sollte. Nein, auf keinen Fall kündigen - "Toller" Berater... Vor allen Dingen, was soll das jetzt, wo die berufliche Reha schon bewilligt ist...

Nach der Aufsichtsbeschwerde darf die AOK auf jeden Fall schon mal eine Stellungsnahme abgeben. Da sei Dir gewiss. Poste mal später die Antwort von der Aufsicht (natürlich ohne Deine persönlichen Details).

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 09.12.2010, 12:14

Guten Morgen,

mal einen schönen Gruss an die Leistungsträger und zukünftigen Erheber des Zusatzbeitrage und immer an dem Rand der Insolvenz taummelenden AOK Bayern.

Ich kann mich da nur den Vorschreibern anschließen.
Erstmal dein Arbeitsvertrag geht nur dich un deinen Chef etwas an, denn kommt der RV - Träger ims Spiel wegen der beruflichen Reha.

Du bist deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, soweit wie ich das burteilen kann.

Ich kenne das von anderen Krankenkassen etwas anders und besser was den Umgang mit KG Beziehern angeht.

Um das ganz noch ein wenig zu beschleunigen würde ich dennnoch eine direkt Vorstandsbeschwerde absetzten, ausserdem sollen die erstmal Ihre finanzen selber in Ordnung bringen, bevor man anfängt auf den Schwächsten herrum zu hacken.

von den Vorteilen ganz zu schweigen:

http://www.aok.de/bay/tool/gesundheitsk ... _login.php

Kleiner Scherz am Rande,
Ach Herr Söder wäre da denn wohl auch eine ansprechpartner im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, so dieser denn nachgekommen wird.

Wenn Franz josef das wüßte.

Gruß
cicero.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 09.12.2010, 12:32

Verwaltungsratsvorsitzender, Gruppe der Versicherten (DGB/ACA)
Fritz Schösser
Auch ein Ansprechpartner, ein Kompetenter

Dr. Helmut Platzer
Vorsitzen

Hubertus Räde
stv. Vorsitzender des Vorstandesder des Vorstandes - Zuständig für Marketing und Controlling

Anschrift
Carl - Wery-Str. 28
81739 München
FAX 0911218101

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Rosenkavalierplatz 2,
81925 München
Referat 33
Selbstverwaltungs-, Dienst- und Vermögensrecht

Leitung:MR Pfauser

Telefon: +49 (0)89 9214 3738

Belobob
Beiträge: 11
Registriert: 08.12.2010, 07:52

Beitrag von Belobob » 09.12.2010, 14:29

Hallo,

werde mich in jedem Fall darum kümmern, das an die zuständigen Ämter weiterzuleiten.

Zudem habe ich eine evtl. gute News, in unserer Stellenbeschreibung steht von vielen Tätigkeiten, welche ich und auch meine Kollegen ausgeübt haben nichts.
D.H. würde ich meine Arbeit so verrichten, wie es unsere Stellenbeschreibung vorsieht, hätte ich evtl. gute Chancen noch paar Arbeitsjahre in der Firma abzuleisten.

Also, unser BR sieht hier eine sehr gute Möglichkeit.

Nur meine nächste Frage, wenn ich das mache, macht mir dann die DRV Ärger? Ich denke es kann ja nur in deren Interesse sein, wenn ich wieder Arbeiten kann.

Zudem steht mir dann in meiner Tätigkeit ein gewisser Schutz aufgrund meines GDB`s zu, hoffe ich in jedem Fall

Also: Würde ich meine Arbeit so verrichten wie es eigentlich vorgesehen ist, müsste ich es auf die Reihe bekommen.

Was oll ich tun?

Grampa
Beiträge: 343
Registriert: 23.09.2008, 08:29

Beitrag von Grampa » 09.12.2010, 15:23

man sollte meinen, dass die DRV VOR Bewilligung einer LTA die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Umsetzung geprüft hat, ist da nie was nachgefragt worden? auch nicht von der Kasse?

wenn ich als Fallmanger erfahre (z.B. durch einen Reha-Bericht), dass die letzte Tätigkeit nichtmehr möglich ist, ist die Prüfung einer Umsetzung mein nächster Schritt, sollte ein anderer Einsatz in der Firma möglich sein stellt sich doch selbst für die Kasse nicht die Frage einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses...

Belobob
Beiträge: 11
Registriert: 08.12.2010, 07:52

Beitrag von Belobob » 09.12.2010, 15:58

Hallo

eine Umsetzung in der Firma ist definitiv nicht möglich. Das denke ich hat meine DRV Beraterin umgehend mit unserem Personalbüro besprochen, auch ich mit allen Instanzen.
Jedoch wenn ich auf meinen Arbeitsvertrag/Stellenbeschreibung beharre, habe ich viele der schweren Arbeiten nicht zu leisten, so der BR.
Zudem werfe ich fast 20 Jahre Betriebszugehörigkeit (naja, denke 18 sind es) weg, wenn ich kündige.

Es ist nur Macht der Gewohnheit. Wir haben es halt immer getan, weil Unterbesezt u.s.w.

Deshalb dachte ich mir, das wäre auch eine Möglichkeit.
Wie ich es gesundheitlich dann auf die Reihe bekomme weiss ich leider nicht. Hart wird es sicher

Wie seht Ihr das?

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 10.12.2010, 02:13

Das ist schwer zu beurteilen. Es gibt eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, es gibt Arbeitsschutzbestimmungen (die sind aber i.d.R. allgemein gültig) und es gibt ein Direktionsrecht. Die Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag ist arbeitsrechtlich schon maßgebend und die kann der Arbeitgeber (ohne Änderungskündigung) nicht einfach so umschmeißen. Die Frage ist, was ist im Vertrag alles ausgeschlossen? Wenn man so an Schlecker und Lidl denkt, naja, da würde ich mich auf Fürsorgepflicht allein nicht mehr verlassen... Bist Du in der Gewerkschaft? Vielleicht kennen die sich mit Deiner Firma besser aus und können noch Tipps geben. Hinweis vom BR klingt auf jeden Fall erstmal nicht schlecht, wenn sich denn der AG auch dran hält. Besteht denn nach der beruflichen Reha vielleicht eine bessere Chance auf innerbetriebliche Umbesetzung? Wenn Du schon eine Bewilligung hast, würde ich die jetzt nicht einfach platzen lassen. Nach meiner Kenntnis kann der Arbeitgeber erst arbeitsrechtliche Schritte unternehmen, wenn Du die Tätigkeit auf Dauer nicht mehr ausüber kannst. (Alles ohne Gewähr, da Arbeitsrecht!)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 10.12.2010, 08:57

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Antworten