nachdem ich nun einige Gesetzestexte studiert habe und auch bei verschiedenen Krankenkassen mit Fragen nicht weitergekommen bin, weiss ich nicht weiter und wende mich an euch in der Hoffnung, daß ihr uns evtl helfen könnt.
Folgende Situation:
- Mutter getrennt lebend, Scheidungsverfahren läuft seit 2006 (!)
- Kind nicht vom Ehemann, auch nicht mein leibliches Kind, war nen einmaliger 'Spaß' mit unwissentlich medikamentös bedingtem Aussetzer der Verhütung (nicht vom Arzt aufgeklärt -.- ).
- BKK kündigt rückwirkend zum Urteil der Vaterschaftsanfechtung das Kind in die Familienversicherung aufzunehmen
- Arge weigert sich eine freiwillige Versicherung zu übernehmen
Der genaue Wortlaut ist:
Zugegeben, das Schreiben ist nun knapp ein Jahr her, aber in der gesamten Zeit haben wir uns zum einen mit der Krankenkasse, als auch mit der zuständigen Arge darum gestritten, wie das Kind denn nun zu versichern ist und vor allem, wer die Kosten rückwirkend zu übernehmen hat.Nach § 10 Abs. 1 SGB V ist eine Familienversicherung u.a. nur für die Kinder des Mitglieds möglich. Da am 08.09.2009 entschieden wurde, daß [Kind] nicht die leibliche Tochter von Herrn [Ehemann] ist, entfallen die Voraussetzungen zur Familienversicherung und diese endet mit dem 08.09.2008.
Die BKK weigert sich, wäre aber bereit, sie freiwillig zu versichern. Die Kosten, laut BKK, habe die zusständige Arge, alternativ wir, zu übernehmen.
Die Arge argumentiert, daß die Mutter familienversichert ist und die Kinder automatisch mit. Somit ist eine freiwillige Versicherung für das Kind nicht notwendig. Sie verweisen, ihr werdet es nicht glauben, auf §10 SGB V. Sollten wir sie doch freiwillig versichern, so müssten wir alle bislang angefallenen und zukünftigen Kosten übernehmen.
Meine Lebensgefährtin kann, aufgrund einer 2-monatigen Arbeitsaufnahme im letzten Jahr die BKK frühestens zu Ende März 2011 verlassen, solange, laut BKK, hätte sie eine Bindungsfrist und sie weigern sich, sie daraus zu entlassen.
Wir sind inzwischen ratlos und wissen absolut nicht weiter. Es kann doch nicht so schwer sein ein Kind zu versichern - oder doch?
Wir bitten euch um Hilfe und wenn es nur der Rat ist, einen Anwalt zu konsultieren, was wir auch schon in Erwägung gezogen haben. Ein Rechtstreit ist in DE jedoch recht langwierig bei der aktuellen Auslastung der Gerichte, was uns, zu den etwaigen Anwaltskosten, bislang davon abgehalten hat.
Ich war schon am überlegen eine Vaterschaftsanerkennung zu machen bzw. das Kind zu adoptieren, sofern es dann möglich ist, es zu versichern. Man ist laut Gesetz, soweit ich weiss, doch verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Nur wie in der Situation?
Liebe Grüße,
Joe & Familie