Steuer und Sozialabgaben bei Verrentung Einmalauszahlung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Urgel
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Steuer und Sozialabgaben bei Verrentung Einmalauszahlung

Beitrag von Urgel » 26.11.2010, 09:12

Steuer und Sozialabgaben bei in monatliche Rente umgewandelter Kapitalauszahlung (einer ehemaligen Betriebsrente)

Durch eine vom Arbeitgeber erzwungenen Kapitalisierung einer monatlichen Betriebsrente erhalte ich nach dem 65-sten Geburtstag einen Kapitalbetrag von ca. 38.000 Euro, der in Raten zu jährlich je max. 15.000 Euro jeweils im Januar ausbezahlt wird.
Für den Gesamtbetrag von ca. 38.000 Euro ist ab der ersten Teil-Auszahlung mit 1/120 monatlich für 10 Jahre der volle Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. (1/120-er Regelung)
Außerdem ist der jährliche Auszahlungsbetrag als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) zusätzlich zu allen weiteren Einkünften (Renten, Kapitalerträgen, usw.) voll steuerpflichtig.

Der Arbeitgeber existiert nach Insolvenz nicht mehr.
Der Kapitalbetrag wird derzeit von der Deutsche Pensions Service GmbH in Düsseldorf verwaltet.
Die Auszahlung erfolgt möglicherweise durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) in Köln.
Eine „interne“ Lösung zur „Zurück“-Umwandlung des Kapitalbetrages in eine monatliche Betriebsrente gibt es daher nicht!


Frage:
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Gibt es - nach derzeitiger Rechtslage - eine Möglichkeit die (erzwungene) Kapitalisierung der Betriebsrente wieder in eine monatliche Rente „zurück zu überführen“
mit dem Ziel
die hohe Belastung der Auszahlung mit Sozialabgaben (monatlich 10 Jahre 1/120) und Steuern (hoher persönlicher Grenzsteuersatz in den Auszahlungsjahren) zu vermeiden?


Anmerkungen:
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Dieses „Zurück-Umwandlung“ des Kapitalbetrages in eine monatliche Rente ist nur dann sinnvoll, wenn dabei KEINE Steuern und Sozialabgaben anfallen!

Zum Zeitpunkt dieser „Zurück-Umwandlung“ werde ich vermutlich keinen Arbeitgeber haben.

Es ist mir bekannt, dass auch die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente steuer- und sozialabgabenpflichtig ist und ich kenne deren derzeitigen Berechnungssystematik.


Ich bedanke mich im Voraus für alle sachlichen Hinweise!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.11.2010, 10:46

Hallo,
leider habe ich keine Antwort - warum ich mich melde ?
Ich denke, dass dies keine Frage für das Thema "Gesetzliche Krankenkasse" ist sondern eher als Rechtsfrage gestellt wurde (Umwandlung von Einmalzahlung in mtl. Rentenzahlung ?).
Gruss
Czauderna

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