Als Selbständiger: Wo und wie niedrigster Beitrag?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Pilot Pirx
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Als Selbständiger: Wo und wie niedrigster Beitrag?

Beitrag von Pilot Pirx » 20.11.2010, 19:50

Liebe Forumsteilnehmer,

als Selbständiger, der nur wenig verdient, zahle ich in einer gesetzlichen Krankenkasse einen ermäßigten Beitrag von 218 Euro.

Jetzt höre ich von einem Freund, dass es offenbar noch preiswerter geht: er zahlt nur 140 Euro bei seiner Kasse.

Da scheint es eine Regelung zu geben, wonach das möglich ist, wenn man weniger als 18 Stunden pro Woche arbeitet.

Kennt sich da jemand aus?

Die Fragen sind also:

- Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um den niedrigsten Beitrag in der Gesetzlichen zu zahlen (als hauptberuflich Selbständiger)?

- Sind die Beiträge von Kasse zu Kasse unterschiedlich?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Pilot Pirx

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.11.2010, 20:09

Hallo,

zunächst einmal gibt es bei der Einstufung und Beurteilung von Selbständigen bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Unterschiede. Aber es gibt halt unterschiedliche "Arten" von Selbständigen.

Zunächst einmal unterscheidet man zwischen hauptberuflich und nebenberuflich Selbständigen.

Nebenberuflich selbständig ist man, wenn
- das Einkommen zwischen ca. 860 € und 1277,49 € liegt,
- unter 18 Stunden diese Selbständigkeit wöchentlich ausübt,
- man seinen Lebensunterhalt nicht aus der Selbständigkeit bestreitet,
- man keinen Angestellten hat, der über Mini-Job-Basis verdient,
und noch ein paar andere Kleinigkeiten.
Der Beitrag beträgt zwischen ca. 140 und 200 €

Hauprberuflich selbständig sind dann die anderen Selbständigen.
Hier beträgt die Mindestbemessunf etwa 1917 €. Wenn man ganz "arm" ist (Prüfung ähnlich Hartz IV) kann man den Beitrag auf ab ca. 200€ reduzieren.

Wichtig ist auch, dass der (wenn vorhandene Ehepartner) auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ansonsten wird da auch weiteres Einkommen berücksichtgt.

Um Dich also beraten zu können, brauchen wir mehr Infos zur selbständigen Tätigkeit, dem Umfang, dem Einkommen, ggf. anderem Einkommen, Familie usw.

In der GKV gilt: Wer viel verdient, der zahlt auch viel. Tricks gibt es da nicht.

LG, Fee

Pilot Pirx
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Beitrag von Pilot Pirx » 20.11.2010, 22:04

Danke schonmal für die ausführliche Antwort!

Mehr zu mir:

- Nicht verheiratet
- Einkommen unter 860 € / Monat
- Gewerbetreibend (verkaufe ein Produkt im Web)
- Arbeitszeit unter 18 Stunden/Woche
- Das ist mein Haupteinkommen (klingt erstaunlich, aber ich bin jemand, der mit wenig Geld auskommt)
- Ich bekomme 100 bis 200 Euro/Monat von den Eltern

Ich verdiene garantiert nicht viel, sondern so wenig, dass Freunde mir raten, ich solle doch auf Hartz4 gehen. Das will ich aber noch nicht tun, weil ich glaube, dass ich langfristig wieder mehr verdienen werde. Im Moment muss ich aber überall sparen. Nur 140 Euro für die Krankenversicherung wäre ein echter Sparfaktor.

Braucht ihr noch weitere Angaben?

Gruß
Pilot Pirx

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 21.11.2010, 01:18

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank

Naja du müßtest dein Hauptgewerbe ab melden, dein Nebengewrbe anmelden und denn zusehen das du dich als freiwillig versicherter weiter versichert wirst

Heißt natürlich auch du wirst entsprechend gepüft. Denn muß sich den rausstellen das dein gewerbe tatsächlich nur ein Nebengewerbe ist undkein Hauptgewerbe.

Kranken- und Pflegeversicherung - Welche Tätigkeit ist hauptberuflich ?

Hauptberuflich wird eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann ausgeübt, wenn sie

* von der wirtschaftlichen Bedeutung und
* dem zeitlichen Aufwand her

die übrige Erwerbstätigkeit deutlich übersteigt und damit den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Beschäftigen Selbstständige mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig in ihrem Betrieb, sind sie grundsätzlich hauptberuflich selbstständig tätig. Es wird jedoch auch davon ausgegangen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt, wenn Arbeitnehmer

* eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden und
* ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2010 = 1.277,50 EUR)

haben. In diesen Fällen tritt Versicherungspflicht ein. Diese Beurteilung gilt nach Auffassung der am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten als widerlegt, wenn das monatliche Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung übersteigt.

Soweit neben der selbstständigen Tätigkeit eine Beschäftigung

* mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden und
* einem monatlichen Arbeitsentgelt von weniger als der zuvor erwähnten Hälfte der monatlichen Bezugsgröße ausgeübt wird,

wird vermutet, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Daher liegt keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vor. Aber auch diese Vermutung gilt als widerlegt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung das monatliche Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit übersteigt.
Aber jetzt ist die Crux, du bist ja selbständig tätig bist, du lebst überwiegend von deiner Tätigkeit.

Und as dein Nebengewerbe ein Hauptgewerbe ist.
Hm ein wenig schwierig da ganze.

Merkmale für eine hauptberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit können die Anzeige bzw. Genehmigung eines Gewerbes (§§ 14 ff GewO), die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb oder der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit sein. Vom zeitlichen Umfang her ist eine selbständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst. Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die eigentliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für eventuell erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen. Bei geringerem Zeitaufwand als wöchentlich 18 Stunden ist die Annahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden. Mehrere selbständige Tätigkeiten sind zusammenzurechnen.

Rundschreiben vom 21.03.2006 Pkt. 1.5.3

Und nu kann ich sagen würde ich dieses Schema anwenden werde hast du ein Problem, du bleibst selbständig.

Auch wenn du einen Einkommensteuerbescheid bei bringst das du nur 860 € verdienst, stellt sich für die Kasse die Frage woher das Geld, und da steht denn weiter die Frage Raum wegen des Gewerbses .

Rein theoretisch heißt das also Gewerbe ganz aufgeben und das ganze denn nur als privatmann machen. Aber da wäre denn noch das Finanzamt und wie die das denn sehen.
Wäre also eine mögliche Option.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.11.2010, 12:05

Hallo,
auch ich würde aufgrund der geschilderten Verhältnisse in diesem Fall auf hauptberuflich selbständig entscheiden müssen. Ob diese Entscheidung dem Versicherten finanziell zum Nachteil gereicht das mag wohl sein, aber wenn es danach gehen soll dann müssen dazu die Vorgaben geändert werden und das ist eher eine Frage die gesellschaftsploitisch zu klären wäre.Momentan ist es eben so.
Gruss
Czauderna

Pilot Pirx
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Beitrag von Pilot Pirx » 21.11.2010, 16:46

Danke für die ausführlichen Infos, ein sehr hilfreiches Forum hier. Ich bin selbst Moderator in einem anderen Forum und schätze es, wenn gute Antworten kommen. Gerne empfehle ich das Forum weiter, falls ihr möchtet!

Pilot Pirx

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.11.2010, 22:09

Hallo,

ich würde auch dazu tendieren Dich als hauptberuflich selbständig einzustufen.
Allerdings käme meines Erachtens für Dich die Herabsetzung auf geringe Einnahmen in Frage, sofern Du nicht mit einer Lebensgefährtin zusammenwohnst, die gut verdient (Prüfung ähnlich Hartz IV) oder Du Ersparnisse von über 9000 € hast.

Mein Tipp: Lass Dir mal so einen Antrag von Deiner Kasse schicken und stell den möglichst sofort.Rückwirkend geht das nicht.

Und dann kannst Du Dir immer noch überlegen, ob und wann Du die Kasse wechseln möchtest.

LG, Fee

P.S. Immerhin kannst Du dann den Beitrag auf ca. 210 € begrenzen

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 21.11.2010, 23:49

@Krankenkassenfee
Krankenkassenfee hat geschrieben:Allerdings käme meines Erachtens für Dich die Herabsetzung auf geringe Einnahmen in Frage, sofern Du nicht mit einer Lebensgefährtin zusammenwohnst, die gut verdient (Prüfung ähnlich Hartz IV) oder Du Ersparnisse von über 9000 € hast.

Mein Tipp: Lass Dir mal so einen Antrag von Deiner Kasse schicken und stell den möglichst sofort.Rückwirkend geht das nicht.
Hattest Du vielleicht das
Pilot Pirx hat geschrieben:als Selbständiger, der nur wenig verdient, zahle ich in einer gesetzlichen Krankenkasse einen ermäßigten Beitrag von 218 Euro.
überlesen ?

Viele Grüße
ratte1

Pilot Pirx
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Beitrag von Pilot Pirx » 22.11.2010, 17:12

Danke euch!

Auf 218 Euro runter bin ich schon. Die Summe setzt sich zusammen aus:

- 182 Euro Krankenversicherung
- 8 Euro Zusatzbeitrag
- 28 Euro Pflegeversicherung

Das ist schon mal ganz gut, obwohl es jeden Monat sehr knapp ist. Ich will herausfinden, ob es noch niedriger geht.

Ich habe gerade den Freund angerufen, der nur 138 Euro zahlt: Sein Haupteinkommen ist Elterngeld, offenbar klappt das deshalb.

Ich habe letztes Jahr nur mit zusätzlichem geschenktem und geborgten Geld "überlebt". Mein zu versteuerndes Einkommen in 2009 war nur 1800 Euro.

Eine Frage ist auch: kann ich mir vom Staat lediglich die Krankenversicherung zahlen lassen? Also so ein "halbes Hartz4"? Aber dafür ist wohl ein anderes Forum zuständig :-)

Im Grunde habe ich ja Arbeit, bloß deckt sie nicht alle Kosten.

Ersparnisse habe ich übrigens keine, Lebensgefährtin ebenfalls nicht.

Gruß
Pilot Pirx

Pilot Pirx
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Beitrag von Pilot Pirx » 22.11.2010, 19:11

Ich will's nochmal präzisieren für 2009:

Einkommen aus Gewerbe: 1800 Euro.

Geld geschenkt bekommen von Familie und Freunden: mehr als 2500 Euro.

Dann wäre das Gewerbe doch "nebenberuflich"?

Wie hoch müsste der "geschenkt"-Betrag sein, damit die Arbeit als nebenberuflich eingestuft wird?

Welche Beweise müsste ich erbringen, dass ich das geschenkte Geld bekomme?

Wird das geschenkt Geld als Haupteinkommen angesehen?

Fragen über Fragen :-)

Gruß
Pilot Pirx

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.11.2010, 19:45

Hallo,
dein Freund ist nicht als hauptberuflich Selbständig bei seiner Kasse eingestuft, Du dagegen schon. Wenn du deinen Beitrag verringern willst, dann musst du deinen Status verändern, also weg von der hauptberuflichen Selbständigkeit.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 23.11.2010, 20:32

hallo Fragesteller,

wo wohnst du denn.

Bei den Eltern oder alleine.

Wie alt bist Du denn.

Pilot Pirx
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Beitrag von Pilot Pirx » 24.11.2010, 10:18

Hallo,

ich wohne alleine. Mein Alter: 43. Sicher taucht jetzt die Frage auf: "Wieso bekommst du in dem Alter Geld von den Eltern?"

Der Hintergrund: die Eltern haben meinem Bruder ein Grundstück geschenkt, zwecks Häuslebau, mir jedoch nichts (ich wollte nicht bauen).

Ich soll irgendwann mal was als Erbschaft bekommen. Damit ich jetzt schon was bekomme, zahlen Sie mir monatlich Geld.

Gruß
Pilot Pirx

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.11.2010, 20:01

Hallo Pilot P,

es ist wie beim Schach, nach dem ersten Zug gibt es mehrere usw.

Jetzt habe ich noch ne Frage:

zahlt du Miete, ? wie hoch

oder
ne eigene Wohnung/Haus
wie hoch sind denn so die Kosten an Strom Müll Grundsteuer
auch für Versicherung und alles was so noch kommt. im Durchschnitt im Monat ?

Pilot Pirx
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Beitrag von Pilot Pirx » 24.11.2010, 21:07

Guter Vergleich mit dem Schach :-)

Ich zahle Miete: 250 Euro kalt.

Weitere Kosten pro Monat:

- Strom: 25 Euro
- Gas: 8 Euro
- Internet + Telefon: 30 Euro
- Heizkosten pro Monat: 22 Euro

- Auto: Habe ich nicht

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