Härtefallantrag

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Sonja222
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Härtefallantrag

Beitrag von Sonja222 » 23.11.2010, 04:57

Hallo,

ich schätze ich brauche eine Zahnkrone und nachdem ich Google befragt habe sind diese ja relativ teuer. Theoretisch komme ich für einen Härtefall-Antrag in betracht.

Bin allerdings 24 Jahre (Wohne bei meinen Eltern), werde in einem Monat 25.

Meine Frage ist jetzt in wie fern das Einkommen meiner Eltern eine Rolle spielt? Ich habe auch gelesen, dass ab 25 man auch, wenn man noch zuhause wohnt als "eigener Haushalt" gilt.

Daher meine Frage: Wäre es sinnvoll noch einen Monat zu warten den Heil und Kostenplan bzw. Härtefall Eintrag einzureichen? Spielt das Alter (24/25) überhaupt eine Rolle? Wenn ja, kann ich trotzdem jetzt zum Zahnarzt gehen, den Antrag stellen und wenn er abgelehnt wird in einem Monat ggf. einfach nochmal stellen wenn ich 25 bin oder wird dann gesagt "Problem besteht schon seitdem Sie 24 sind?"

Kann aber auch sein, dass ich mir das magische Alter "25" nur einbilde, würde mich aber auf jeden Fall über eine Antwort freuen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.11.2010, 08:39

Hallo,
Zu den anrechen­baren (Familien-)Brutto­ein­nahmen gehören die Brutto­ein­nahmen des Versi­cherten und die Brutto­ein­nahmen

des Ehepartners/gleich­ge­schlecht­lichen Leben­s­partners nach dem Leben­s­part­ner­schafts­gesetz, unabhängig davon, ob sie selbst versi­chert, famili­en­ver­si­chert oder nicht in der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung versi­chert sind.
der Kinder bis zum 18. Lebensjahr
der famili­en­ver­si­cherten Kinder ab dem 18. Lebensjahr
der Eltern, des Eltern­teils oder des gleich­ge­schlecht­lichen Leben­s­partners und der famili­en­ver­si­cherten Geschwister bei Antrag­stellung durch ein famili­en­ver­si­chertes Kind (Dies gilt nicht, sofern durch ein nicht famili­en­ver­si­chertes Kind ab vollen­detem 18. Lebensjahr der Antrag gestellt wird.),sofern die vorste­henden Personen mit dem Versi­cherten in einem gemein­samen Haushalt leben.

Vielleicht hilft das weiter - solange Du familienversichert bist und zu Hause wohnst zählen auch die anderen Einnahmen bei der Härtefallregelung - Achtung - es gibt höchstens den doppelten Festzuschuss, also nicht unbedingt 100% der Gesamtkosten.
Gruss
Czauderna

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