Hallo,
habe eine Frage zum Thema "nachgehender Leistungsanspruch".
Die Situation ist folgendermaßen: Ich war sozialversicherungspflichtigt bis zum 31.10. beschäftigt. War dann vom 1.11. bis 14.11. arbeitslos und habe für diese zeit kein ALG I oder ALG II bezogen. Seit 15.11. habe ich wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Nun meine Frage: Bin ich für die Zeit 1.11.-15.11. über den nachgehenden leistungsanspruch versichert? Muss ich für diesen Zeitraum selbst beiträge bezahlen?
Vielen Dank für die Antworten
Nachgehender Leistungsanspruch
Moderator: Czauderna
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