Ehemann kündigt Versicherug, getrnnt lebebnde Ehefrau nimmt
Moderator: Czauderna
Ehemann kündigt Versicherug, getrnnt lebebnde Ehefrau nimmt
Hallo,
brauche dgringend eure hilfe!!!!!!!!!!!!!
Mine Bekannte war von 2008 bis zum 31.01.´2009 Familienversichert.
Der Ehemann hat die Versicherung dann ohne ihr Wissen gekündigt, sie in März in die Heimat zurückgebracht, sie ist in September wieder nach Deutschland zurückgekehrt.Da Ihr Ehemann sie hier nicht haben wollte ist sie bei verwandten in einem anderem Bundesland untergekoomen,war in der zwichenzeit Schwanger und musste zum Arzt. Seit November 2009 bezieht sie Harzt 4 und ist wieder Famílienversichert. Sie hat jetzt eine Rechnung von der Aok bekommen über die Leistungen die sie auserhalb der Versicherung in Anspruch genommen hat.Ich habe dann wegen dieser Bürgerversicherung nachgefragt,und mann hat mir gesagt dass sie die abschliesen kann und bräuchte auch nur die Monate Beiträge zu zahlen die sie auch tatsächlich in Deutschland verbracht hat.
Meine Frage ist
1 Soll Sie die Rechnung einfach begleichen da´mit sie Ihre Ruhe hat?
2. Muss nicht eigentlich der Ehemann zur Kasse gebeten werden,sie sind gtrennt aber nicht geschieden.
Bitte antwortet so schnell wie möglich!!!!!!!!!!!
Danke[/b]
brauche dgringend eure hilfe!!!!!!!!!!!!!
Mine Bekannte war von 2008 bis zum 31.01.´2009 Familienversichert.
Der Ehemann hat die Versicherung dann ohne ihr Wissen gekündigt, sie in März in die Heimat zurückgebracht, sie ist in September wieder nach Deutschland zurückgekehrt.Da Ihr Ehemann sie hier nicht haben wollte ist sie bei verwandten in einem anderem Bundesland untergekoomen,war in der zwichenzeit Schwanger und musste zum Arzt. Seit November 2009 bezieht sie Harzt 4 und ist wieder Famílienversichert. Sie hat jetzt eine Rechnung von der Aok bekommen über die Leistungen die sie auserhalb der Versicherung in Anspruch genommen hat.Ich habe dann wegen dieser Bürgerversicherung nachgefragt,und mann hat mir gesagt dass sie die abschliesen kann und bräuchte auch nur die Monate Beiträge zu zahlen die sie auch tatsächlich in Deutschland verbracht hat.
Meine Frage ist
1 Soll Sie die Rechnung einfach begleichen da´mit sie Ihre Ruhe hat?
2. Muss nicht eigentlich der Ehemann zur Kasse gebeten werden,sie sind gtrennt aber nicht geschieden.
Bitte antwortet so schnell wie möglich!!!!!!!!!!!
Danke[/b]
Hallo,
der Familienversicherungsanspruch ist vorrangig. Daher KK des Ehemannes kontakieren, Fragebogen zur Familienversicherung anfordern, ausfüllen (Unterschrift der Ehefrau reicht!) und zurück an die KK. Dadurch dürfte die Bürgerversicherung und damit auch die Beitragszahlung vom Tisch sein.
MfG
ratte1
der Familienversicherungsanspruch ist vorrangig. Daher KK des Ehemannes kontakieren, Fragebogen zur Familienversicherung anfordern, ausfüllen (Unterschrift der Ehefrau reicht!) und zurück an die KK. Dadurch dürfte die Bürgerversicherung und damit auch die Beitragszahlung vom Tisch sein.
MfG
ratte1
Hallo,
Wenn sich nicht feststellen lässt, wo der Ehemann zum fraglichen Zeitpunkt versichert war, ist für die Ehefrau letztendlich die Versicherung der Nichtversicherten (auch Bürgerversicherung genannt) durchzuführen.
Beitragsschuldner ist die Ehefrau, die sich das Geld aber evt. vom Ehemann zurückholen kann. Dieses wäre aber vorm Familiengericht zu klären.
MfG
ratte1
Das ist dann in der Tat problematisch, denn Voraussetzung für eine Familienversicherung ist nun mal eine Mitgliedschaft des Stammversicherten.hachar123 hat geschrieben:hallo, danke für die schnelle Antwort.
Die Krankenkasse habe ich nach dem ersten Schreiben kontaktiert,
die gaben mir die Auskunft das beim Ehemann in der Zeit keine Mitgliedschaft bestanden habe.
Wenn sich nicht feststellen lässt, wo der Ehemann zum fraglichen Zeitpunkt versichert war, ist für die Ehefrau letztendlich die Versicherung der Nichtversicherten (auch Bürgerversicherung genannt) durchzuführen.
Beitragsschuldner ist die Ehefrau, die sich das Geld aber evt. vom Ehemann zurückholen kann. Dieses wäre aber vorm Familiengericht zu klären.
MfG
ratte1
Hallo,
kann Sie die Rechnung nicht einfach nur begleichen, die Kassen hatte nicht besonders auf die Bürgeversicherung bestanden,es war bereits eine Ratenzahlung für den Betrag vereinbart worden,erst bei meiner nachfrage nach der Bürgerversicherung hat man Ihr angeobten die abzuschliesen,diese nachfrage habe ich nur gemacht ,weil der Mitarbeiter von der KK mir etwas Angst gemacht hat und gesagt hat das event. noch weiter kosten auf Sie zukämen(Arztbesuche usw.).Ich weis aber jetzt divenitiv dass nix kommen kann .
Wenn Sie die Bürgervsicherung vom Gesetz her abschliesen, muss,stiimt die Aussage der KK Mitarbeiter,dass Sie nur die Monate beiträge bezahlen muss die auch in Deutschland war.Was ist mit der Zeit die Sie In Ausland verbracht hat. Die Frau über die ich schreib ist Mittellos, alleinerziehnd und quasi auf sich selbst gestellt.
kann Sie die Rechnung nicht einfach nur begleichen, die Kassen hatte nicht besonders auf die Bürgeversicherung bestanden,es war bereits eine Ratenzahlung für den Betrag vereinbart worden,erst bei meiner nachfrage nach der Bürgerversicherung hat man Ihr angeobten die abzuschliesen,diese nachfrage habe ich nur gemacht ,weil der Mitarbeiter von der KK mir etwas Angst gemacht hat und gesagt hat das event. noch weiter kosten auf Sie zukämen(Arztbesuche usw.).Ich weis aber jetzt divenitiv dass nix kommen kann .
Wenn Sie die Bürgervsicherung vom Gesetz her abschliesen, muss,stiimt die Aussage der KK Mitarbeiter,dass Sie nur die Monate beiträge bezahlen muss die auch in Deutschland war.Was ist mit der Zeit die Sie In Ausland verbracht hat. Die Frau über die ich schreib ist Mittellos, alleinerziehnd und quasi auf sich selbst gestellt.
in der bürgerversicherung ist man vers. wenn man seinen gewöhnlichen aufenthaltsort in deutschland hat.
wenn es nur diese eine rechnung gibt vom arzt, dann würde ich ihr raten, diese in raten abzuzahlen. ist wahrscheinlich günstiger als über monate die bürgerversicherung.
wieso ist sie jetzt wieder familienversichert? hat sie neu geheiratet?
man könnte noch nachforschen, bei welcher kasse der ehemann versichert war, nachdem er die aok gekündigt hat. vielleicht gibt sein ag die info raus oder die rentenversicherung.
wenn es nur diese eine rechnung gibt vom arzt, dann würde ich ihr raten, diese in raten abzuzahlen. ist wahrscheinlich günstiger als über monate die bürgerversicherung.
wieso ist sie jetzt wieder familienversichert? hat sie neu geheiratet?
man könnte noch nachforschen, bei welcher kasse der ehemann versichert war, nachdem er die aok gekündigt hat. vielleicht gibt sein ag die info raus oder die rentenversicherung.