leider bringt @GerneKrankenVersichert hier generell was durcheinander.
Du hast Gewerbe angemeldet, somit beziehst du kein ALG2 (Hartz4) und die §26 Abs3 SGB II, wenn du das auch selber genau liest
trifft nur bei Hartz4 Empfänger zu.(3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ..
Ich sagte dir schon deine einzige Rettung (eigentlich jetzt schon lediglich die Schadensbegrenzung) ist schnellstmögliche Hartz4 Anmeldung.
Leider hast du nicht die Zeit gehabt, um den ganzen Thread zu lesen, worauf ich hingewiesen habe, dann wüsstest du schon, dass Das zuerst nur der Anfang ist!
Es kommt noch dicker! Wie du schreibst, zahlst du auch jetzt, nach GKV Anmeldung, schon seit Monaten reguläre Beträge nicht mehr. Wenn die länger als ein Monat fällig sind, werden die zusätzlich mit 5% Säumniszuschlägen in Monat (dh. 60% in Jahr) belastet §24 Abs 1a SGB IV. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, das die schon fällige 3000 €, die durch rückwirkende Versicherungspflicht entstanden sind, auch mit 5% Säumniszuschlägen nicht belastet werden §24 Abs 2 SGB IV, die Rechnung kriegst du noch. Habe ich auch erhalten, irgendwann später, die lassen sich schon zeit, weil 5% in Monat macht eine Menge.
Das du zurzeit nur mit 140,- (reguläre Beiträge) eingestuft bist grenzt schon an ein Wunder, es sei denn, du hast bei AOK einfach über deine Gewerbeanmeldung verschwiegen. Das natürlich befreit dich nicht davon, dass du nachträglich seit deiner Gewerbeanmeldung als hauptberuflich Selbständig eingestuft wirst, mit wesentlich höherem monatlichem Beitrag und darauf werden zusätzlich wieder Säumniszuschläge fällig.
Und so lange wenn du kein Hartz4 bist, interessiert kein Sau wie viel du verdienst und wie viel Einkommen du überhaupt zum Leben verfügbar hast, auch wenn das irgendwann später durch ein Bescheid von Finanzamt betätigt wird. Es ist auf jeden Fall zu spät. Und dein Schuld gegenüber GKK wächst und wächst + Säumniszuschlägen. Und es wird alles komplett eingefordert durch Zwangsvollstreckung oder auch Privatinsolvenz, wie AOK schon angedroht hat. Privatinsolvenz ist insbesonders bitter. In folgenden sechs sog. „Ruhe“ Jahren, falls du doch ein Job kriegst, darfst du gesetzlich festgelegtes Minimum behalten, und von Rest werden nicht dein Schulden getilgt, sondern das kriegt ein Insolvenzfuzi. Weil die arme Insolvenzfuzis haben doch nix und sind so arm.
Das ist leider die bittere Realität, wenn du mit deinem Gewerbe keine >3600 Umsätze in Monat machst, kannst – darfst du das höchstens nur irgendwie illegal betreiben.