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Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Sonja222
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Beiträge erlassen

Beitrag von Sonja222 » 05.11.2010, 21:01

Hallo,

wo ich hier schon registriert bin hätte ich noch eine Frage:

Meine Situation ist, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe, mich bei der Krankenkasse (AOK) gemeldet habe um wieder regulär versichert zu sein und Rückwirkend eine Rechnung über knapp 3.000 Euro bekommen habe (etwa 140 Euro monatlich).

Ich versuche jetzt schon mehrere Monate das Problem mit der Krankenkasse zu klären und zahle seitdem auch die regulären Krankenkassen Gebühren nicht bis das Problem geklärt ist.

Ich habe bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und verdiene vergleichbar mit Hartz4, teilweise sogar weniger und wohne noch bei meinen Eltern. Ich habe keine zusätzlichen Einnahmen außer mein Gewerbe.

Also mit anderen Worten lebe ich deutlich unter dem vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Existenzminimum in Bezug auf Hartz4 wenn ich die Krankenkassenbeiträge bezahle.

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Bis hierhin ist ja ok, ich habe mich mit der Situation momentan mehr oder weniger abgefunden und sehe auch ein, dass ich eine aktive Krankenkasse brauche ...

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Also ich habe der Krankenkasse jetzt noch zusätzlich zum eigentlichen Betrag das wirkliche Maximum angeboten = 30 Euro monatliche Rate. Mehr geht einfach nicht.

Die Ratenzahlung wurde abgelehnt, genau wie auch mein Stundungsantrag und es werden 50 Euro monatlich verlangt - Ich kann jetzt aber schon sagen, dass ich so viel definitiv nicht aufbringen kann! Also habe ich wieder 30 Euro angeboten ....

Jetzt wird mir gedroht, dass die Krankenkasse für mich als Gläubiger Insolvenz anmelden will und einen Antrag stellen will, dass ich mein Gewerbe nicht weiter ausführen darf.

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Zurück zum Stundungsantrag:

Brief 1 von der Krankenkasse: Ein Erlass von Beiträgen ist nur bei einer unbilligen Härte und bei einer Existenzgefährdung möglich ist.

Brief 2 von der Krankenkasse: Bei Nichtzahlung Drohung einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen + mir die Ausübung meines Gewerbes zu untersagen!

= Existenzgefährdung?

Brief 1 von der Krankenkasse: Es ist nicht unbillig die Forderung einzuziehen, weil man mir die Möglichkeit einräumt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, auch über mehrere Jahre.

Brief 2 von der Krankenkasse: Es gibt bindende Regelungen die eine Ratenzahlung in Höhe von 30 Euro monatliche nicht möglich machen!

= Also doch unbillig?

Brief 1 von der Krankenkasse: Bei einem Erlass der Beiträge ist auch die Versicherungsgemeinschaft zu berücksichtigen.

Brief 2 von der Krankenkasse: Wird mir mit Sanktionen gedroht welche Gutachter- und Gerichtskosten verursachen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar höher für die Gemeinschaft als die eigentliche Forderung gegen mich ausfallen würden.

= Im Sinne der Versicherungsgemeinschaft?

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In Brief 1 werden mir also gründe genannt warum eine Stundung nicht möglich wäre und in Brief 2 werde ich mit Sachen konfrontiert die das glatte Gegenteil von Brief 1 darstellen ...

Meine Frage wäre jetzt ob ich mich dagegen in irgendeiner Form wehren kann oder ob ich es einfach nur falsch interpretiere?

Gibt es eine Möglichkeit wie ich in Anbetracht dieser Briefe doch ein erlassen der Beiträge erreichen könnte?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 05.11.2010, 22:03

Upsela, da werden aber Geschütze aufgefahren.

Insolvenz soll eingeleitet werden, mit dem Ziel, dass das Gewerbe untersagt wird?!?!?

Guck mal hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610991.pdf

Die Problematik war natürlich schon Bestandteil verschiedentlicher Anfrage im Bundestag.

Ich würde mal das Bundesversicherungsamt - als zuständige Aufsichtsbehörde - im Hilfe bzw. Stellungnahme bitten, ob das dann wohl alles richtig ist, was die Kasse hier androht!

Opfer des Sozialstaates
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Beitrag von Opfer des Sozialstaates » 05.11.2010, 23:11

Hallo,

falls Sie zeit haben, bitte lesen Sie diesen Thread:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t3279.html

praktisch gesehen haben Sie nur eine Möglichkeit:
mit sofortigen Wirkung (besser schon seit gestern) alles komplett aufzugeben, wo für Sie gekämpft haben (Job, Gewerbe, wenn auch klein, insgesamt die freie Entfaltung der Persönlichkeit) und HARZ IV anzumelden, weil dann und nur dann sind Sie ein Härtefall und die drohende Maßnahmen seitens AOK könnten erst dann wegen unbillige Härte eingestellt werden.
Natürlich es gibt noch weitere theoretisch, abstrakte Möglichkeiten (mit AOK zu sprechen, aus BRD auszuwandern, oder sich einfach auch aufzuhängen ) würde ich allerdings abraten, die bringen nichts.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 05.11.2010, 23:39

Na ja, so duster betrachte ich die Geschichte definitiv nicht.

Problem, es muss Versicherte geben, die sich gegen die Praktiken der Kassen, die teilweise meines Erachtens völlig überzogen sind - einfach nur wehren. Telefonieren und rumkaspern bringt dort meistens nicht viel.

Man muss den sozialgerichtlichen Weg gehen, oder mal die Aufsichtsberhörde einschalten.

Opfer des Sozialstaates
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Beitrag von Opfer des Sozialstaates » 06.11.2010, 00:12

Rossi hat geschrieben:Na ja, so duster betrachte ich die Geschichte definitiv nicht.
Ist das Ihnen keinerlei peinlich? was Sie da behaupten?

Sonja222
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Beitrag von Sonja222 » 06.11.2010, 11:57

Hallo nochmal,

erstmal danke für die Antworten. Ich muss gestehen, ich war schon am überlegen mein Gewerbe abzumelden - Immerhin würde ich ja sogar etwas mehr Geld mit Hartz4 erhalten - Aber, dafür habe ich einfach schon zu viel Arbeit in mein Gewerbe investiert und es wird ja auch langsam aber stätig mehr [...] und das wichtigste es - bringt mir Spaß.

Ich habe jedenfalls mal eine eMail an das Bundesversicherungsamt geschrieben und um Hilfe gebeten.

Gast

Beitrag von Gast » 06.11.2010, 12:05

ich versteh nicht, wieso die AOK nicht wenigstens für 1 Jahr befristet auf eine Kleinstrate eingeht? besser ein kleines bisschen von den Ausständen bekommen, als später bei einer Insolvenz gar nichts.

ich stehe ja auch schon seit Jahren mit der AOK auf Kriegsfuß und kann da nur wieder mal mit dem Kopf schütteln, was die AOK da für Geschütze auffährt. mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen :roll:

es gibt Krankenkassen, die auf solche Kleinstraten befristet eingehen und dann nach 12 Monaten mit dem Versicherten erneut prüfen, ob eine höhere Rate möglich ist. aber auf jeden Fall solltest du den laufenden Beitrag immer pünktlich zahlen, damit der Schuldenberg nicht noch mehr anwächst.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 06.11.2010, 12:10

Das Problem bei der sAche ist das nicht das Bundesversicherungsamt zustädig ist, sondern in diesem Fall das Gesundheistminesterium in Brandenburg.

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/deta ... .191963.de

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.11.2010, 12:18

Hallo,

grundsätzlich, ohne direkten Bezug zu diesem Fall, kann ich nur sagen als Kassenmitarbeiter, besser wenig Geld als kein Geld.

Allerdings macht eine Ratenzahlung wirklich nur dann Sinn, wenn damit auch die Rückstandsumme wirklich getilgt wird.

Wenn das Ratenzahlungsangebot seitens des Schuldners so niedrig ist, dass dadurch evtl. gerademal die anfallenden Zinsen abgedeckt werden, dann macht das keinen Sinn.
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 06.11.2010, 12:57

Hallo,

wobei ja nicht nur der rückständige Beitrag, sondern auch der laufende Beitrag gezahlt werden muss. Kleinstraten sind bei einer Summe von 3000 € sicher keine Lösung.

Nun muss man aber auch mal schauen, wer "Schuld" hat. Die Kasse? Die Versicherten die brav zahlen? Oder derjenige, der seine Selbständigkeit weiter betreibt, obwohl es finanziell nicht reicht und der seine Gewichtigkeit der Krankenversicherung hinten angestellt hat und glaubt dass andere für Ihne dann alles retten werden?

Ich hab schon öfter gesagt: Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Denn ich vermute mal, dass für die Alterssicherung ähnlich wenig getan wurde. Und spätestems da bist Du dann auch wieder bei der Grundsicherung, oder?

LG, Fee

Sonja222
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Beitrag von Sonja222 » 06.11.2010, 14:06

Ich verstehe deine Argumentation jetzt gerade nicht, ich habe der Krankenkasse 140 Euro monatlich + 30 Euro Ratenzahlung angeboten!

Die Lösung soll jetzt sein, dass ich mein selbsterarbeitetes Einkommen komplett aufgebe und mich lieber komplett vom Vater Staat finanzieren lassen soll?

Was wäre der Sinn dabei?

- Ich wäre wieder voll versichert (trotz Rückständen)
- Das Arbeitsamt würde die 140 Euro für mich übernehmen
- die Krankenkasse hätte im Endeffekt sogar noch 30 Euro weniger monatlich trotz Rückstände
- Der Steuerzahler dürfte noch drauf zahlen!

Das ist die Lösung des Problems?

Ich habe mein Gewerbe noch nicht lange (nicht ganz zwei Jahre) die Einnahmen steigen langsam aber sicher Monat für Monat, ich habe der Krankenkasse auch angeboten die Ratenzahlung bei höherem Einkommen dann dementsprechend zu erhöhen ...

"Gewichtigkeit der Krankenversicherung hinten an stellen"

Und natürlich ist jeder sich dadrüber im klaren, dass er nachträglich Krankenkassenbeiträge zahlen muss wenn er sich bei der Krankenkasse anmelden - weil jeder den Bundesanzeiger ließt mit den neuen Gesetzen: Du kannst ja gerne mal auf die Straße gehen und die Passanten fragen was für neue Gesetze diesen Monat raus gekommen sind ...

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.11.2010, 14:42

Sonja222 hat geschrieben: Die Lösung soll jetzt sein, dass ich mein selbsterarbeitetes Einkommen komplett aufgebe und mich lieber komplett vom Vater Staat finanzieren lassen soll?
Nein. Ich denke eher an den § 26 Abs 3 SGB II. Die ArGe leistet einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen, wenn du alleine durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würdest. Weitere Infos unter harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-26---20.08.2010.pdf ab Seite 15. Oder bei der ArGe oder im diesem Forum: tacheles-sozialhilfe.de/

Sonja222
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Beitrag von Sonja222 » 06.11.2010, 14:53

@GerneKrankenVersichert

Danke für den Tipp! Werde Montag direkt mal bei der ArGe anrufen! Dann könnte ich ja sogar das höhere Ratenzahlungs-Angebot annehmen - Das wäre ein Traum wenn das funktionieren würde bzw. vorerst ein super Kompromiss um mein Gewerbe weiter zu betreiben bis ich die Beiträge komplett selbstständig bezahlen kann!

Ich frage mich nur warum der Bearbeiter der AOK mich nicht darauf hingewiesen hat... Hätte viel Zeit und Nerven erspart...

Ich speicher den Link direkt mal hier damit ich den Montag leichter wiederfinde :D

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/26.html

Nachdem ich nun den Brief von der Krankenkasse mit den ganzen Drohungen habe, sollte sich die ArGe da ja auch schlecht raus reden können :D

Edit: Nachdem ich nun etwas drüber nachgedacht habe: Hier wird mit Sicherheit die Antwort kommen wird, dass ich ja laut eigener Aussage in der Lage bin die Krankenkassenbeiträge zu bezahlen und meine Situation lediglich durch die Rückstände verursacht wird und nicht unmittelbar durch die Beiträge selbst (was ja lt. dem Gesetz die Voraussetzung ist zur Übernahme ist) - Aber, versuchen kann ja nicht schaden, vielleicht habe ich ja Glück.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 06.11.2010, 20:38

also im Zeifellsfallkann die ARGE das ganzauch als Darlehen gewähren, und entsprechend müßten denn ggf zurückgezahlt werden. Ggf.

Gruß

Cicero

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.11.2010, 21:24

Wie
also im Zeifellsfallkann die ARGE das ganzauch als Darlehen gewähren, und entsprechend müßten denn ggf zurückgezahlt werden
Aha, die ARGE kann hierfür ein Darlehen gewähren?

Hat sich das SGB II etwa geändert, was ich ggf. nicht mitbekommen habe?

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