Kein Krankengeld wegen falscher Krankmeldung

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Moderator: Czauderna

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barockpinto
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Kein Krankengeld wegen falscher Krankmeldung

Beitrag von barockpinto » 04.11.2010, 14:18

Hallo,

mein Mann hat ein neues Kreuzband bekommen und war deswegen insgesamt 10 Wochen krankgeschrieben.
Die erste Krankmeldung durch den Arzt wurde falsch ausgestellt es fehlten 2 Tage. Durch Abklärung des Arbeitgebers ist das erst aufgefallen, denn die AOK hat bei uns angerufen wegen der Zeitdifferenzen. Den Durchschlag für die Krankenkasse der fälschlich ausgestellten Krankmeldung wurde an die AOK geschickt. Daraufhin hat mein Mann sich eine neue korrekte Meldung ausstellen lassen, wobei diese nicht als Erstmeldung geführt werden kann sondern als Folgebescheinigung. Die hat er leider ins Handschuhfach gelegt und vergessen abzuschicken. Als ich diese gefunden habe, brachte ich sie gleich zur KK. Nun haben wir heute den Bescheid der AOK bekommen dass nach § 49 Abs. 1, Nr. 5 SGB V sein Anspruch auf Krankengeld ruht.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass keinerlei Meldungen im System zu finden sind und mir vorgeworfen wird, die erste auch nicht abgegeben zu haben, was aber nicht stimmt. Was kann ich denn nun tun. Wir haben 3 kleine Kinder und keinen Cent diesen Monat.

Czauderna
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Re: Kein Krankengeld wegen falscher Krankmeldung

Beitrag von Czauderna » 05.11.2010, 14:29

barockpinto hat geschrieben:Hallo,

mein Mann hat ein neues Kreuzband bekommen und war deswegen insgesamt 10 Wochen krankgeschrieben.
Die erste Krankmeldung durch den Arzt wurde falsch ausgestellt es fehlten 2 Tage. Durch Abklärung des Arbeitgebers ist das erst aufgefallen, denn die AOK hat bei uns angerufen wegen der Zeitdifferenzen. Den Durchschlag für die Krankenkasse der fälschlich ausgestellten Krankmeldung wurde an die AOK geschickt. Daraufhin hat mein Mann sich eine neue korrekte Meldung ausstellen lassen, wobei diese nicht als Erstmeldung geführt werden kann sondern als Folgebescheinigung. Die hat er leider ins Handschuhfach gelegt und vergessen abzuschicken. Als ich diese gefunden habe, brachte ich sie gleich zur KK. Nun haben wir heute den Bescheid der AOK bekommen dass nach § 49 Abs. 1, Nr. 5 SGB V sein Anspruch auf Krankengeld ruht.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass keinerlei Meldungen im System zu finden sind und mir vorgeworfen wird, die erste auch nicht abgegeben zu haben, was aber nicht stimmt. Was kann ich denn nun tun. Wir haben 3 kleine Kinder und keinen Cent diesen Monat.
Hallo,
wenn dieKasse von sich aus angerufen hat und daraufhin erst eine korrigierte Arbeitsunfähigkeitsmeldung durch den Arzt erstellt wurde, dan war die Kasse zumindest mündlich über die Arbeitsunfähigkeit unterrichtet und mündliche Meldungen zählen auch. Da sollte man die Kasse mal gezielt ansprechen.
Gruss
Czauderna

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