Hallo,
kann man seinen Antrag auf Mitgliedschaft widerrufen? Wenn ja, wie viel Zeit habe ich?
Mitgliedschaftsantrag-Widerufsfrist?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Bei Deiner Frage gibt es verschiedene Antworten, abhängig vom Ausgangspunkt:
1. Wechsel von einer GKV zu einer anderen GKV während einer lfd. Mitgliedschaft. Widerruf bis Ende der Kündigungsfrist möglich.
2. Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Widerruf innerhalb 14 Tage nach Aufnahmde der SV-pflichtigen Beschäftigung.
3. Freiwillige Mitgliedschaft: Widerruf soweit mir bekannt nicht möglich, bzw. im Gesetz nicht vorgesehen (Man hat 3 Monate Zeit, nach Wegfall der vorherigen Versicherung, sich Gedanken zu machen)
1. Wechsel von einer GKV zu einer anderen GKV während einer lfd. Mitgliedschaft. Widerruf bis Ende der Kündigungsfrist möglich.
2. Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Widerruf innerhalb 14 Tage nach Aufnahmde der SV-pflichtigen Beschäftigung.
3. Freiwillige Mitgliedschaft: Widerruf soweit mir bekannt nicht möglich, bzw. im Gesetz nicht vorgesehen (Man hat 3 Monate Zeit, nach Wegfall der vorherigen Versicherung, sich Gedanken zu machen)