Änderungsdatum nachträglich korregieren?
Moderator: Czauderna
Änderungsdatum nachträglich korregieren?
Hallo.
Ich habe 06/2009 mit selbständiger Arbeit angefangen.
Im Oktober 2010 erhielt ich meinen ersten Einkommenssteuerbescheid für 2009 zum Einkommen von 10500 € (1750 € pro Monat).
Meine Einkünfte im Jahr 2010 haben sich kaum geändert.
Dummerweise habe ich scheinbar bei der Änderungsmitteilung für die selbständige Arbeit ein zu hohes Datum angegeben, sodass mir nun ein Einkommen von etwa 3500 € nachträglich für 2009 und 2010 angerechnet wird.
Kann ich dieses Versehen mit Hilfe von Nachweisen (z.B. Anmeldungbestätigung Finanzamt) nachträglich korregieren lassen und sollten dann die hohen Nachforderungen auch erlassen werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich habe 06/2009 mit selbständiger Arbeit angefangen.
Im Oktober 2010 erhielt ich meinen ersten Einkommenssteuerbescheid für 2009 zum Einkommen von 10500 € (1750 € pro Monat).
Meine Einkünfte im Jahr 2010 haben sich kaum geändert.
Dummerweise habe ich scheinbar bei der Änderungsmitteilung für die selbständige Arbeit ein zu hohes Datum angegeben, sodass mir nun ein Einkommen von etwa 3500 € nachträglich für 2009 und 2010 angerechnet wird.
Kann ich dieses Versehen mit Hilfe von Nachweisen (z.B. Anmeldungbestätigung Finanzamt) nachträglich korregieren lassen und sollten dann die hohen Nachforderungen auch erlassen werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
hä ???
wie soll die Aussage zu verstehen sein.
"ein zu hohes Datum".
Wenn das Gewerbe im Juni 2009 begonnen hat, werden normalerweise
die Einkünfte des Jahres 2009 aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe
durch 7 geteilt.
Der Sachvortag von Dir ist etwas dürftig. Daher kann man sehr schlecht mehr dazu sagen.
Du solltest mit Deiner KK reden. SCHNELL würde ich vorschlagen.
wie soll die Aussage zu verstehen sein.
"ein zu hohes Datum".
Wenn das Gewerbe im Juni 2009 begonnen hat, werden normalerweise
die Einkünfte des Jahres 2009 aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbe
durch 7 geteilt.
Der Sachvortag von Dir ist etwas dürftig. Daher kann man sehr schlecht mehr dazu sagen.
Du solltest mit Deiner KK reden. SCHNELL würde ich vorschlagen.
Ich bin nicht mehr sicher was ich da eigentlich für ein Datum in dieser Änderungsmitteilung eingetragen habe, jedoch rein rechnerisch scheinbar 09/2009.
Jedenfalls wird mir ein monatliches Einkommen von 3700 € auf die Beiträge in 2009/2010 verrechnet, obwohl mein erster Einkommenssteuerbescheid für die sechs Monate in 2009 nur 10500 € ausweist.
Selbstverständlich werde ich mich sobald es mir möglich ist bei der Krankenkasse melden, wollte jedoch vorbereitet sein.
Also sollte so etwas möglich sein, und wenn ja, sollte eine Anmeldebestätigung vom Finanzamt für die Steuernummer usw. ausreichend sein?
Nochmal Danke!
Jedenfalls wird mir ein monatliches Einkommen von 3700 € auf die Beiträge in 2009/2010 verrechnet, obwohl mein erster Einkommenssteuerbescheid für die sechs Monate in 2009 nur 10500 € ausweist.
Selbstverständlich werde ich mich sobald es mir möglich ist bei der Krankenkasse melden, wollte jedoch vorbereitet sein.
Also sollte so etwas möglich sein, und wenn ja, sollte eine Anmeldebestätigung vom Finanzamt für die Steuernummer usw. ausreichend sein?
Nochmal Danke!
Offensichtlich bemisst die TKK das Monatseinkommen strikt nach dem angegebenen Datum und dem ersten Einkommenssteuerbescheid. Daher meine Frage ob sich diese Angaben nachträglich korregieren lassen.zost hat geschrieben:das datum der gewerbeanmeldung wird hier maßgebend sein.
die kk dürfte das einkommen aus dem steuerbescheid 2009 sogar durch 12 teilen.
seit wann besteht denn die frw. versicherung? diese müsste ja anschließen an die letzte versicherung.
Ich bin freiberuflich als Kleinunternehmer tätig geworden (also kein Gewerbe), wobei mir keine förmliche Anmeldebescheinigung übermittelt wurde, sondern nur die Steuernummer. Ich hoffe dass mir das Finanzamt einen Nachweis schriftlich erbringen kann.
Eigentlich hatte ich ja bereits vor der Steueranmeldung angefangen zu arbeiten und hatte mich erst kurz vor meinem ersten Zahlungseingang beim Finanzamt gemeldet. Also welches Datum ist da zutreffend?
Vorher war ich nach dem Studium bereits über ein Jahr freiwillig versichert, allerdings ohne Einkünfte.
Das idiotische (und eigentlich dreiste) ist ja vor Allem das mir für das ganze Jahr 2010 die Beiträge anhand meines ersten Einkommens von 2009 abgerechnet werden. Wer zum Henker kann schon annehmen dass die Beiträge nicht auf Basis des tatsächlichen durchschnittlichen Einkommens beim nächsten Einkommenssteuerbescheid nachträglich zurückgerechnet werden, sondern eine laufende Enkommensermittlung notwendig ist um die Beiträge der Realität anzupassen, zumal es meist einfach praktisch nicht möglich ist die womöglich niedrigeren zukünftigen Einnahmen innerhalb eines Monates vorherzusehen! Wirklich UNFASSBAR wie der Gesetzgeber da einen Existenzgründer in die Beine fährt!