Wiederspruch bei AOK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

leser
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Beitrag von leser » 30.10.2010, 00:46

Hallo Julia,

Leistungen der medizinischen Rehabilitation können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich (§ 40 SGB V).

Deine Betreuerin soll sich die medizinischen Unterlagen / Begründungen noch einmal genau anschauen, unter dem Aspekt, worin liegt der Unterschied zur vorherigen Reha-Maßnahme. Was macht diese Behandlung so dringlich
(Beispiele:
Erhebliche Einschränkung / Minderung / Gefährdung der .......
-Arbeitseinsatzfähigkeit
-Erwerbsfähigkeit
-Berufsfähigkeit
-beruflichen Leistungsfähigkeit
-alltäglichen Selbständigkeit
-selbständigen Haushaltsführung
-Beschleunigung der Erkrankung
-aktuellen funktionellen Reserven

Erhebliche Gefahr / große Wahrscheinlichkeit des Eintritts / der Beeinträchtigung von ........
-Berufsunfähigkeit
-Verschlimmerung der Erkrankung
-Schwer- / Schwerstbehinderung
-steigender Pflegebedürftigkeit
-erheblicher Funktionseinschränkung
-selbständige Haushaltsführung
-psychischer Störung oder Belastung
-Verschlechterung der Lebensqualität)

Dies wäre mit Beschreibung des Krankheitsverlaufs und Befunden zu untermauern. Also nachschauen, ob entsprechende Begründungen in den bisherigen Unterlagen zum Widerspruch enthalten sind. Allein das Wort "dringend" wird nicht reichen.

Wie schon zuvor ausgeführt, ist aber eine Beurteilung der medzinischen Verhältnisse hier im Forum leider nicht möglich.

4 Wochen ist im Widerspruchsverfahren noch nichts ungewöhnliches, wie 'Macht's Sinn' schon geschrieben hat, sind 3 Monate eine angemessene Frist. Damit Deine Behandlung jetzt nicht zum Stillstand kommt, solltest Du zwei Aspekte in Erwägung ziehen.
- Ist es ausreichend bis Anfang 2011 zu warten? (Widerspruchsverfahren erstmal laufen lassen) Die 4 Jahre wären dann vorbei und die Begründung kann von der Kasse nicht nochmal geführt werden.
- Mit Deinem Arzt sprechen und nach Alternativen suchen, um die Behandlung sinnvoll fortzuführen (Verordnung von Heilmitteln, Therapien, etc.)
Es besteht die Gefahr, dass der Widerspruch abgelehnt wird und ein Klageverfahren dauert noch länger.

Cree
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Beitrag von Cree » 30.10.2010, 10:50

Hallo

Es liegen medizinische Fakten vor sonst würde ich dies ja nich beantragen.... denn weiss ich selber das es mormaler wieso nur alle 4 gehen würde....

aber das es gesundheitlich immer schlimmer wird und ich auch irgendwann man arbeiten will würde es sinnvoll sein die noch mal zu machen und dann kommplett neu zu Starten.....

Es leigen Zwei verschiedene Gutachten vor Einmal von meiner THerapeutin und meinr Hausärztin...

leser
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Beitrag von leser » 31.10.2010, 14:51

Hallo Julia,
ich wollte Deine Angaben auch nicht in Zweifel ziehen. Ich wollte Dich nur auf die "die Tücken" im Verfahren hinweisen.

Gruß Leser

Paule
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Beitrag von Paule » 31.10.2010, 20:05

Cree hat geschrieben:Es leigen Zwei verschiedene Gutachten vor Einmal von meiner THerapeutin und meinr Hausärztin...
Frage: Private Gutachten oder Atteste?

Cree
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Beitrag von Cree » 01.11.2010, 11:00

DAs sind denke ich eher ateste vom Arzt auf jeden fall musste ich 20€ blechen das ich eins bekomme

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