Wiederspruch bei AOK
Moderator: Czauderna
Wiederspruch bei AOK
Hallo ich habe mal ne Frage ich hab ein medizinische reha beantrag die wurde abgelehnt....
Nun bin ich in den Wiederspruch gegangen und es is nun schon 4 Wochen her und ich frage mich wie lange dürfen sich die KK denn Zeit lassen oder oder auch die AOK....
Der Beitrag is ernst gemeint...
Nun bin ich in den Wiederspruch gegangen und es is nun schon 4 Wochen her und ich frage mich wie lange dürfen sich die KK denn Zeit lassen oder oder auch die AOK....
Der Beitrag is ernst gemeint...
da gibt es keine konkrete Antwort ...
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo,
du hast eine medizinische Reha bei der Kasse beantragt ??
Darf ich dich nach deinem Versichertenstatus befragen ??
Grundsätzlich dauert ein Widerspruchsverfahren bis zu letzten Instanz innerhalb der Kassenzuständigkeit mehrere Wochen um nicht zu sagen Monate - kommt eben auf die Grösse der Kasse und auch auf die Fallage an.
Den Einwurf des Kollegen "macht Sinn" kannst du vergessen - er moniert gerne, dass die Kassen bei Beendigungen der Arbeitsfähigkeit schneller wären -
nun, das liegt auch in der Natur der Sache, also rein von der Logik her - meistens folgt dieser Entscheidung aber auch ein Widerspruchsverfahen womit wir wieder bei der Dauer des Verfahrens wären.
KOnkret mein Rat - die Kasse anschreiben (immer besser als anrufen in solchen Fällen) und nach dem Stand des Widerspruchsverfahrens fragen.
Gruss
Czauderna
du hast eine medizinische Reha bei der Kasse beantragt ??
Darf ich dich nach deinem Versichertenstatus befragen ??
Grundsätzlich dauert ein Widerspruchsverfahren bis zu letzten Instanz innerhalb der Kassenzuständigkeit mehrere Wochen um nicht zu sagen Monate - kommt eben auf die Grösse der Kasse und auch auf die Fallage an.
Den Einwurf des Kollegen "macht Sinn" kannst du vergessen - er moniert gerne, dass die Kassen bei Beendigungen der Arbeitsfähigkeit schneller wären -
nun, das liegt auch in der Natur der Sache, also rein von der Logik her - meistens folgt dieser Entscheidung aber auch ein Widerspruchsverfahen womit wir wieder bei der Dauer des Verfahrens wären.
KOnkret mein Rat - die Kasse anschreiben (immer besser als anrufen in solchen Fällen) und nach dem Stand des Widerspruchsverfahrens fragen.
Gruss
Czauderna
KLar kannst nach dem grund fragen ich werde ihn dir auch nenne..
da ich keine Renterbeiträge zahle und aus psychischen gründen nich arbeiten gehen kann zur Zeit was sie aber ändern soll.... deswegen auch noch mal medizinishce Reha....
Die wurde aber abgelehnt daher bin ich in denn wiederspruch gegangen.... und ich weiss so garnicht wie ich mich verhalten soll... hab gestern auch bei der AOK mal angeruffen und zu Hören bekommen das es noch ewig dauern kann bis ne entscheidung getroffen werden kann....
Aber das kann ja ncih sind und Zweck der sage sein....
ICh habe ja auch soviel lange weile das ich das nich anders hin bekommen könnte.... wenn ich es nicht wirklich brauchen würde dann wäre es mri echt egal...
aber hab beim wiederspruch auch schon 2 Ateste von verscheidene ärzten bei gelegt...
Julia
da ich keine Renterbeiträge zahle und aus psychischen gründen nich arbeiten gehen kann zur Zeit was sie aber ändern soll.... deswegen auch noch mal medizinishce Reha....
Die wurde aber abgelehnt daher bin ich in denn wiederspruch gegangen.... und ich weiss so garnicht wie ich mich verhalten soll... hab gestern auch bei der AOK mal angeruffen und zu Hören bekommen das es noch ewig dauern kann bis ne entscheidung getroffen werden kann....
Aber das kann ja ncih sind und Zweck der sage sein....
ICh habe ja auch soviel lange weile das ich das nich anders hin bekommen könnte.... wenn ich es nicht wirklich brauchen würde dann wäre es mri echt egal...
aber hab beim wiederspruch auch schon 2 Ateste von verscheidene ärzten bei gelegt...
Julia
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War der Widerspruch gegen das Erstgutachten des MDK oder bereits gegen ein Zweitgutachten, der an die Widerspruchsstelle der Kasse ging?
Bei ersterem bin ich der Meinung, dass die Entscheidung wesentlich schneller getroffen werden müsste. Bei zweiterem sehe ich nur geringe Chancen, dass die Entscheidung in deinem Sinne getroffen wird.
Mit welcher Begründung wurde die Reha denn abgelehnt? Je nachdem hast du noch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel, wenn die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort noch nicht ausgeschöpft sind. Und wenn dein Zustand sich akut verschlimmert, besteht immer noch die Möglichkeit der Krankenhausbehandlung, drei Wochen psychosomatische Akutbehandlung mit Einweisung des Arztes, ohne Genehmigung der Krankenkasse. Sprich am besten mal mit deinem Arzt, welche Alternativen er sieht.
Bei ersterem bin ich der Meinung, dass die Entscheidung wesentlich schneller getroffen werden müsste. Bei zweiterem sehe ich nur geringe Chancen, dass die Entscheidung in deinem Sinne getroffen wird.
Mit welcher Begründung wurde die Reha denn abgelehnt? Je nachdem hast du noch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel, wenn die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort noch nicht ausgeschöpft sind. Und wenn dein Zustand sich akut verschlimmert, besteht immer noch die Möglichkeit der Krankenhausbehandlung, drei Wochen psychosomatische Akutbehandlung mit Einweisung des Arztes, ohne Genehmigung der Krankenkasse. Sprich am besten mal mit deinem Arzt, welche Alternativen er sieht.
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mal schreiben raus gesucht.. und abtippen damit ihr seht was sie geschrieben haben
Die Kosten für DIE Rehabilitationsmaßnahme können wir nicht übernehmen ..
da steht auch drin das es noch keine 4 JAhre her sind als die letzte gmacht worden is es sind abern fast vierjahre denn es war 2007 a anfang des jahren
SIe ihre LEteten reha sind noch keine vier jahre vergangrn unf medizinische Gründe würden nich vor leigen was aber nich der Wahrheit ensprechen tut....
deswgen ein gutachten von meiner Hausärztin und mein 'THereapeutin hab ich bei gelgt.. und meine anwältin hat auch noc hein schreiben fertig gemacht...
Julia
Die Kosten für DIE Rehabilitationsmaßnahme können wir nicht übernehmen ..
da steht auch drin das es noch keine 4 JAhre her sind als die letzte gmacht worden is es sind abern fast vierjahre denn es war 2007 a anfang des jahren
SIe ihre LEteten reha sind noch keine vier jahre vergangrn unf medizinische Gründe würden nich vor leigen was aber nich der Wahrheit ensprechen tut....
deswgen ein gutachten von meiner Hausärztin und mein 'THereapeutin hab ich bei gelgt.. und meine anwältin hat auch noc hein schreiben fertig gemacht...
Julia
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