Wer hat recht? Wechsel: privat zu gesetzlich

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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titus
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Wer hat recht? Wechsel: privat zu gesetzlich

Beitrag von titus » 26.10.2010, 12:01

Hallo zusammen!

Ich habe ein ganz blödes Problem. Und zwar war ich bis Ende September Student, hatte am 30. September mein Kolloquium, dieses bestanden und bin nun vorübergehend arbeitssuchend.

Ich war früher – aber das ist schon mindestens 10 Jahre her – über meine Eltern bei der AOK gesetzlich krankenversichert. Diese wechselten dann irgendwann zur privaten Krankenversicherung Debeka, wo ich zunächst über meine Eltern mitversichert war und danach ebenfalls dort, zum Studententarif.

An dieser Stelle möchte ich einwerfen, dass ich jetzt 28 Jahre alt bin.

Nun hat mir der Versicherungsmakler der Debeka mitgeteilt, dass ich, sobald ich exmatrikuliert wurde und arbeitssuchend gemeldet bin, mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müsste. Die bisherige private Krankenversicherung der Debeka könne man für einen Euro im Monat so lange „pausieren“, damit ich mir den Weg offen halte, wenn ich zurück möchte und kann. Der Antrag dafür wurde schon unterschrieben und gestellt. Können werde ich das anfangs sicherlich nicht, denn dafür müsste ich im Jahr das nette Sümmchen von momentan mindestens 49.950 Euro an Einkommen übersteigen. Völlig unmöglich, dass ich das (zumindest innerhalb der nächsten fünf Jahre) erreiche.

Auch die Arbeitsagentur hat mir mitgeteilt, dass ich mich gesetzlich krankenversichern müsste, wenn Leistungen beantragen möchte.

Soweit klingt alles für mich einleuchtend, wobei ich wieder einwerfen muss, dass ich von Versicherungen nicht wirklich viel Ahnung habe.

Nun habe ich einige gesetzliche Krankenkassen angerufen und angefragt. Bei der AOK war ich sogar persönlich. Doch die Antwort, die ich jedes Mal bekam, war immer recht ähnlich: Ein Rückwechsel sei nicht ohne weiteres möglich, da der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse meine Entscheidung sei und ich bei der privaten Krankenkasse weiterhin versichert bleiben müsste.

Eine Dame von der BKK hat mir außerdem mitgeteilt, dass die privaten Krankenkassen ab einem bestimmten Jahr (das Jahr habe ich jetzt vergessen) einen sogenannten Basistarif anbieten müssten, der vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenkassen sei, und in diesen sollte ich jetzt wechseln können/müssen/sollen/… . Sobald ich dann mindestens ein Jahr lang unter dem vorgeschriebenen Mindestverdienst der privaten Krankenkasse liegen würde, könnte ich wieder zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.

Ich komme mir ehrlich gesagt auf verlorenem Posten vor und bin ziemlich verzweifelt, denn man schickt mich andauernd nur von A nach B und von B zurück nach A, ohne dass es irgendwas gebracht hätte. Wer nun recht hat, weiß ich nicht. Jeder behauptet natürlich von sich recht zu haben. Ich drehe mich hier nur im Kreis. :(

Mir persönlich ist es ehrlich gesagt egal ob ich Privat- oder Kassenpatient bin, Hauptsache das wird endlich geklärt.

Meine Frage ist nun: Wer hat recht und was kann ich in meinem Falle tun? Ich muss doch irgendwo krankenversichert sein. Gibt es nicht eine neutrale Stelle, an die man sich wenden kann, die einen berät oder eine klare Regelung, zum Beispiel in Form eines Gesetzes oder etwas ähnlichem, nach der man sich richten kann?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.10.2010, 13:07

also, erstmal muß geklärt werden ob Arbitslosengeld 1 bezogen wird, wird Arbeitslsoengeld 1 bezogen ist die Versicherungspflicht als Arbeitslsoengeld 1 Bezieher vorrangig in der GKV.

Sollte Arbeitslsoengeld II Bezogen werden, müßte geschaut werden ob hier die PKV vorrangig ist.

Also wird Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezogen?
Das wäre zuerst zu klären.

titus
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Beitrag von titus » 26.10.2010, 13:10

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

Noch wird nichts bezogen, aber ich stelle einen Antrag auf das Arbeitslosengeld II.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.10.2010, 13:18

Autsch, jetzt wird es kniffelig, denn gilt in diesem Fall das hier die PKV vorranig ist, Sie § 5 Abs 5a SGB V, ds Problem ist bei der Sachedas die meisten ARGEN nur den Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung gewähren, rund 159 €.
Es sind da aber verschiedene Urteile gefallen zur Höhe des Zuschusses und der Versicherungspflicht in der GKV und dem Bezug von Arbeitslsoengeld II gefallen.

2 Frage zur Zeit besteht die Private KV noch?

titus
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Beitrag von titus » 26.10.2010, 13:25

Oh je, bei mir macht sich gerade wieder dieses unangenehme Gefühl in der Magengegend breit, dass immer dann aufkommt, wenn es nach Problemen riecht. :(

Also die Sache sieht im Moment so aus …

Der Versicherungsmakler der Debeka war vor einigen Tagen hier und hat mir das Angebot mit dem „Pausieren“ der privaten Krankenversicherung gemacht. Ich zahle monatlich einen Euro dafür, habe aber die Möglichkeit wieder irgendwann zurück in die Debeka zu kommen, angeblich wenn der Verdienst p.a. stimmt. Ich habe diesen Antrag unterschrieben und er hat ihn mitgenommen.

Vereinbart war nun, dass dies ab dem 1. November dieses Jahres quasi in Kraft tritt bzw. – da ich noch immer auf meine Exmatrikulationsbescheinigung und mein Zeugnis warte – sobald mir die Hochschule schriftlich mitgeteilt hat, ab wann ich nicht mehr Student bin (eventuell also auch Rückwirkend zum 1. Oktober).

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.10.2010, 13:30

Hm das hei0t also du bist zur Zeit privat versichert, somit ist grundsätzlich zurück in die PKV mußt, aber es stellt sich die frage ob du von der Versichrungspflicht befreit bist.

titus
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Beitrag von titus » 26.10.2010, 13:32

Kann man das irgendwie raus finden, ob ich von der Versicherungspflicht befreit bin? Und was wäre die Folge davon?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.10.2010, 13:38

Da allerdings bisher privat Versicherte nach § 193 Abs. 3 VVG (bis 31.12.2007 § 178a VVG a.F.) verpflichtet waren und sind, einen privaten Krankenversicherungsschutz zu begründen und aufrechtzuerhalten, dürfte diese Voraussetzung im Regelfall bei Neuanträgen auf ALG II ab dem 1.1.2009 erfüllt sein. Die Verpflichtung zur Absicherung des Krankheitsrisikos in der privaten Krankenversicherung besteht nach § 193 Abs. 3 Satz 2 VVG allerdings nicht für Empfänger laufender Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des SGB XII für die Dauer dieses Leistungsbezugs und während Zeiten einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von weniger als einem Monat, wenn der Leistungsbezug vor dem 1.1.2009 begonnen hatte. Daher sind auch Personen von der Ausschlussregelung des Abs. 5a ausgenommen, deren privater Krankenversicherungsvertrag länger zurückliegt und die bis vor dem Antrag auf ALG II Krankenversicherungsschutz über das SGB XII hatten.


Auf gut Deutsch für dich ist erstmal die PKV zuständig ist bei dem Bezug von ALG II. Damüßtet du mal bei deinen Unterlagen schauen ob du bei Beginn des studiums eine Befreiungsbescheinigung einer gestzlichen Krankenkasse vorliegen hattest. Oder du siesht zu das du einen job bekommst und dadurch in die GKV kommst.

titus
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Beitrag von titus » 26.10.2010, 13:47

Das ist super nett von dir! Vielen Dank für deine Hilfe schon mal! :)

Wenigstens weiß ich jetzt ungefähr, wo ich stehe. Ich werde heute Abend die Unterlagen raus kramen und schauen, ob ich von der gesetzlichen Krankenkasse eine Befreiung besitze.

Das mit dem Job, gilt aber nicht für Aufnahme eines 400-Euro-Jobs sondern nur für eine sozialversicherungspflichten Anstellung, oder?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.10.2010, 13:51

Jo 400 € Jobs lösen keine Versicherungspflicht aus.

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