Frage zum Übergangsmonat / zur Nachversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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michael_meier1980
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Frage zum Übergangsmonat / zur Nachversicherung

Beitrag von michael_meier1980 » 25.10.2010, 11:24

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum Übergangsmonat / zur Nachversicherung.

Also, kurz zur Ausgangslage: ich habe bis zum 31.07.2010 festangestellt gearbeitet. Seit dem 01.09.2010 arbeite ich freiberuflich und habe mich bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert. Meine Krankenkasse möchte nun auch für den August den Beitrag haben.

Ich dachte das ist eine Art "Übergangsmonat" oder auch Nachversicherungsmonat. Muss ich den Monat denn bei der oben beschriebenen Lage auch bezahlen oder ist das wieder mal nur ein plumper Versuch der Krankenkasse noch mal schnell einen Beitrag mehr zu bekommen ; )?

Schon einmal vorab vielen Dank für Antworten & beste Grüße ; )

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.10.2010, 14:44

Gegenfrage was war in der zeit zw dem 01.08 und 31.08.10 ?

Gast

Beitrag von Gast » 25.10.2010, 15:49

der nachgehende Leistungsanspruch gilt meines Erachtens nur zwischen zwei Pflichtmitgliedschaften. demnach ist sofort nach Beendigung der Beschäftigung und damit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen, denn ab 01.09. besteht ja Freiberuflichkeit.

§188 SGB V

(2) Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Versicherung nach § 10. Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 6 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11.

michael_meier1980
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Beitrag von michael_meier1980 » 25.10.2010, 15:49

Vom 01.08. bis 01.9. habe ich mich um Bewerbungen gekümmert, aber nicht gearbeitet. Ich war auch nicht arbeitslos oder ähnliches gemeldet.

michael_meier1980
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Beitrag von michael_meier1980 » 25.10.2010, 15:52

Super, vielen vielen Dank schon mal für die Antworten ; )!!!

Schade, dann muss ich wohl doch einen Beitrag mehr zahlen ; (.

michael_meier1980
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Beitrag von michael_meier1980 » 25.10.2010, 15:55

Was ich jetzt noch dazu sagen muss: ab dem 01.11. werde ich wieder in ein Festangestelltenverhältnis wechseln. Das ändert aber auch nichts an der Lage, oder?

Gast

Beitrag von Gast » 25.10.2010, 16:00

nee leider nicht Bild

michael_meier1980
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Beitrag von michael_meier1980 » 25.10.2010, 16:03

Schade, schade... :(! Ist ja etwas unfair...

Aber nochmals vielen Dank für die super schnellen Antworten!

zost
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Beitrag von zost » 25.10.2010, 16:41

schau, dass dir die kk im august nur den mindestbeitrag für sonstige versicherte und nicht den mindestbeitrag für selbstständige berechnet.

der erstgenannte ist nämlich um einiges günstiger (soweit keine anderweitigen einkünfte vorhanden waren).

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