familienversicherung/Minijob
Moderator: Czauderna
familienversicherung/Minijob
ist es richtig wenn man über die familienversicherung versichert ist und man einen 400 euro-job hat,der arbeitgeber einen pauschalenbetrag zahlen muss?
Folgender fall,meine kinder über mch familieversichert 18 und 21 jahre alt haben wohl einen 400 euro job,wollen mir aber darüber keine auskunft geben.
muss die kk mir als hauptversicherten dazu auskunft erteilen?
oder weiss jemand o ich in erfahrung bringen kann ob sie einen minijob haben?
danke!
Folgender fall,meine kinder über mch familieversichert 18 und 21 jahre alt haben wohl einen 400 euro job,wollen mir aber darüber keine auskunft geben.
muss die kk mir als hauptversicherten dazu auskunft erteilen?
oder weiss jemand o ich in erfahrung bringen kann ob sie einen minijob haben?
danke!
Nun denn, ich gehe davon aus, dass die Kinder nicht mehr bei Dir im Haushalt leben, richtig?
In dieser Konstellation würde ich persönlich niemals - als Mitglied - den Anzeigebogen zur Familienversicherung weder ausfüllen noch unterschreiben. Du hast keinerlei Informationen über die Einkommensverhältnisse der Kids, sollst dies aber durch Deine Unterschrift bestätigen? Nööh, nicht mit mir.
In dieser Konstellation können die Kinder selber den Anzeigebogen zur Familienversicherung ausfüllen und unterschreiben. Dann sind die Kinder hierfür verantwortlich.
In dieser Konstellation würde ich persönlich niemals - als Mitglied - den Anzeigebogen zur Familienversicherung weder ausfüllen noch unterschreiben. Du hast keinerlei Informationen über die Einkommensverhältnisse der Kids, sollst dies aber durch Deine Unterschrift bestätigen? Nööh, nicht mit mir.
In dieser Konstellation können die Kinder selber den Anzeigebogen zur Familienversicherung ausfüllen und unterschreiben. Dann sind die Kinder hierfür verantwortlich.
hallo,
hatte das formular an die kinder die nicht bei mir leben weiter geschickt.
jetzt möchte ich von der kasse die auskunft ob die formulare eingereicht wurden und ob die kinder einen 400 euro job haben.
muss die kasse mir auskunft erteilen?
lt kasse am telefon nein..............
aber ich bin doch der hauptversicherte und zahle die beiträge.
danke!
hatte das formular an die kinder die nicht bei mir leben weiter geschickt.
jetzt möchte ich von der kasse die auskunft ob die formulare eingereicht wurden und ob die kinder einen 400 euro job haben.
muss die kasse mir auskunft erteilen?
lt kasse am telefon nein..............
aber ich bin doch der hauptversicherte und zahle die beiträge.
danke!
Hallo,tascha hat geschrieben:hallo,
hatte das formular an die kinder die nicht bei mir leben weiter geschickt
jetzt möchte ich von der kasse die auskunft ob die formulare eingereicht wurden und ob die kinder einen 400 euro job haben.
muss die kasse mir auskunft erteilen?
lt kasse am telefon nein..............
aber ich bin doch der hauptversicherte und zahle die beiträge.
danke!
selbstverständlich hast Du ein Anrecht, auf Auskunft, dieses ist im
SGB auch festgeschrieben.
ich denke mal, das es Dir auch um den Kindesunterhalt geht, den Du zahlen mußt,denn eigene Einkünfte des Kindes mindern unter Umständen seinen Unterhaltsanspruch. oder ?
Gruß Bully
Hallo,tascha hat geschrieben:danke für die antwort!
.möchte nicht wirklich den unterhalt kürzen aber möchte schon wissen was auf den formularen angegeben wurde.
Das ist Dein gutes Recht,
§ 15 SGB 1
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
Gruß Bully
danke!
also am telefon bei der kasse wurde mir gesagt ich bekomme keine auskunft wöre privatangelegenheit von mir und kasse hängt sich da net rein......?
also mach jetzt das ganze nochmal schriftlich,wenn wieder ne negative antwort kommt kann ich also schreiben nach
§ 15 SGB 1
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
vielen dank!!und einen schönen sonnigen tag noch!
also am telefon bei der kasse wurde mir gesagt ich bekomme keine auskunft wöre privatangelegenheit von mir und kasse hängt sich da net rein......?
also mach jetzt das ganze nochmal schriftlich,wenn wieder ne negative antwort kommt kann ich also schreiben nach
§ 15 SGB 1
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
vielen dank!!und einen schönen sonnigen tag noch!
ich würde mal sagen, du hast kein anspruch auf auskunft.
§15 SGB I bezieht sich auf allgemeine dinge, wie zb. habe ich einen anspruch auf krankengeld, rente usw.
die kinder haben einen anspruch auf familienversicherung. sie können diesen geltend machen auch ohne zustimmung des hauptversicherten.
minijobs sind bei der bundesknappschaft gemeldet. der arbeitgeber muss pauschale beiträge zur krankenversicherung (sofern gesetzlich versichert) und rentenversicherung bezahlten.
§15 SGB I bezieht sich auf allgemeine dinge, wie zb. habe ich einen anspruch auf krankengeld, rente usw.
die kinder haben einen anspruch auf familienversicherung. sie können diesen geltend machen auch ohne zustimmung des hauptversicherten.
minijobs sind bei der bundesknappschaft gemeldet. der arbeitgeber muss pauschale beiträge zur krankenversicherung (sofern gesetzlich versichert) und rentenversicherung bezahlten.
Hallo,zost hat geschrieben:ich würde mal sagen, du hast kein anspruch auf auskunft.
§15 SGB I bezieht sich auf allgemeine dinge, wie zb. habe ich einen anspruch auf krankengeld, rente usw.
also ich sehe diese Einschränkungen nicht,
das SGB sagt klipp u. klar über alle sozialen Angelegenheiten
dafür sind einige KK bestens bekannt, wenn Sie Auskünfte geben sollen, sich dann mit Händen und Füßen gewehrt wird.
tascha wie hast Du denn Dein Auskunftersuchen begründet ????
und welche KK ist es ???
Gruß Bully
was passieren kann ist, dass die kinder nicht mehr familienversichert sein können aufgrund zu hoher einkünfte zb.
sie müssten sich dann selber um ihre krankenversicherung kümmern.
da du nicht unterschrieben hast, kannst du für nichts haftbar gemacht werden.
ich kann deinen ärger verstehen. ist aber nicht unüblich, dass der familienversicherte und der hauptversicherte nichts mehr miteinander zu tun haben, und es deshalb zu einer auskunftssperre kommt.
sie müssten sich dann selber um ihre krankenversicherung kümmern.
da du nicht unterschrieben hast, kannst du für nichts haftbar gemacht werden.
ich kann deinen ärger verstehen. ist aber nicht unüblich, dass der familienversicherte und der hauptversicherte nichts mehr miteinander zu tun haben, und es deshalb zu einer auskunftssperre kommt.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
ich glaub, hier wird mal wieder was verwechselt...
zu § 15 SGB I
"Auskunft ist die konkretisierte Aufklärung, die dem einzelnen Bürger, der häufig nicht übersehen kann, welche Sozialleistungen für ihn in Betracht kommen und an welchen Leistungsträger er sich wenden muss, zumindest eine sofortige und klare Verweisung an die sachkundige Stelle gewährleistet. Die Auskunft hat also in erster Linie Wegweiserfunktion"
(aus einem Kommentar zum SGB I)
Die Speicherung und die Auskunft zu Daten von einzelnen Versicherten oder Arbeitgebern ist in den §§ 67-85a geregelt. Hier dürfte der 83 SGB X einschlägig sein: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/83.html
ich würde auch keine Auskunft erteilen, weil es sich um Daten der Kinder handelt, die der Vater wohl ohne weiteres nicht erfahren wird....
Gruß
Lady Butterfly
zu § 15 SGB I
"Auskunft ist die konkretisierte Aufklärung, die dem einzelnen Bürger, der häufig nicht übersehen kann, welche Sozialleistungen für ihn in Betracht kommen und an welchen Leistungsträger er sich wenden muss, zumindest eine sofortige und klare Verweisung an die sachkundige Stelle gewährleistet. Die Auskunft hat also in erster Linie Wegweiserfunktion"
(aus einem Kommentar zum SGB I)
Die Speicherung und die Auskunft zu Daten von einzelnen Versicherten oder Arbeitgebern ist in den §§ 67-85a geregelt. Hier dürfte der 83 SGB X einschlägig sein: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/83.html
ich würde auch keine Auskunft erteilen, weil es sich um Daten der Kinder handelt, die der Vater wohl ohne weiteres nicht erfahren wird....
Gruß
Lady Butterfly