Nach 20 Jahren wieder in die GKV?
Moderator: Czauderna
Nach 20 Jahren wieder in die GKV?
Hallo,
gestern habe ich den super GAU erlebt.
Meine Großmutter ist mit ca. 63 in Rente gegangen.
Dabei hat sie ihre KV gekündigt "heimlich".
Nun ist sie 84 und möchte/muss wieder in die KV.
Besteht da eine möglichkeit?
Sie bezieht nur eine geringe Rente, unter 500 Euro,
die PKV ist wohl keine Alternative.
Vielen Dank.
gestern habe ich den super GAU erlebt.
Meine Großmutter ist mit ca. 63 in Rente gegangen.
Dabei hat sie ihre KV gekündigt "heimlich".
Nun ist sie 84 und möchte/muss wieder in die KV.
Besteht da eine möglichkeit?
Sie bezieht nur eine geringe Rente, unter 500 Euro,
die PKV ist wohl keine Alternative.
Vielen Dank.
Das alles ist nur dann richtig, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche wäre.Pilot hat geschrieben:Hallo,
seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht.
Die Krankenkassen(die letzte) müssen ehemalige Versicherte wieder aufnehmen.
Der Versicherte muss dann natürlich die Beiträge seit 2007 nachzahlen.
MfG
ratte1
Auch private Kassen müssen, zuletzt privat versichertet Personen rückwirkend ab 2010 (wenn ich nicht falsch liege) in den Basistarif aufnehmen. Wird nur nicht kommuniziert, da der Vertriebler keine Provision dafür erhält und es nur arbeit macht.ratte1 hat geschrieben:Das alles ist nur dann richtig, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche wäre.Pilot hat geschrieben:Hallo,
seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht.
Die Krankenkassen(die letzte) müssen ehemalige Versicherte wieder aufnehmen.
Der Versicherte muss dann natürlich die Beiträge seit 2007 nachzahlen.
MfG
ratte1
Hallo _Bo,
die Aufnahmepflicht der privaten Krankenversicherung besteht erst ab 01.01.09 und hier gibt es keine rückwirkende Beitragszahlung sondern lediglich eine "Strafzahlung" von bis zu 6 Monatsbeiträgen.
Daher stimmt Deine Antwort nur, wenn die letzte Krankenversicherung bei einer gesetzliche KK war.
MfG
ratte1
die Aufnahmepflicht der privaten Krankenversicherung besteht erst ab 01.01.09 und hier gibt es keine rückwirkende Beitragszahlung sondern lediglich eine "Strafzahlung" von bis zu 6 Monatsbeiträgen.
Daher stimmt Deine Antwort nur, wenn die letzte Krankenversicherung bei einer gesetzliche KK war.
MfG
ratte1
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- Beiträge: 13
- Registriert: 14.08.2009, 15:21
Hallo Pilot,
also wenn Deine Oma zuletzt gesetzlich versichert war muss die letzte gesetzliche Krankenkasse sie wieder aufnehmen. Allerdings kommt da auch eine schöne Beitragsnachzahlung auf sie zu. Beiträge müssten dann seit dem 01.04.2007 rückwirkend gezahlt werden.
Aber ich stell mir da mal ´ne praktische Frage: Du schreibst das Deine Oma seit knapp 20 Jahre nicht versichert ist. Ist sie in der Zwischenzeit nie zum Arzt gegangen, oder wie ist Dir jetzt aufgefallen das sie nicht versichert ist?
also wenn Deine Oma zuletzt gesetzlich versichert war muss die letzte gesetzliche Krankenkasse sie wieder aufnehmen. Allerdings kommt da auch eine schöne Beitragsnachzahlung auf sie zu. Beiträge müssten dann seit dem 01.04.2007 rückwirkend gezahlt werden.
Aber ich stell mir da mal ´ne praktische Frage: Du schreibst das Deine Oma seit knapp 20 Jahre nicht versichert ist. Ist sie in der Zwischenzeit nie zum Arzt gegangen, oder wie ist Dir jetzt aufgefallen das sie nicht versichert ist?
Hallo,
die Oma ist etwas "eigenwillig".
Soll schon mal vorkommen
Sie ist ziemlich fit und gehört der Fraktion an: "Der Arzt hat doch keine Ahnung".
Mit 80+ x kann man sich diese Meinung nicht mehr erlauben, das sieht sie langsam ein .....
Was die Nachzahlung angeht:
In was will die GKV eigentlich vollstrecken?
Die Oma ht eine Rente, wie die meisten, unter dem Pfändungsfreibetrag.
Oder sehe ich das falsch?
die Oma ist etwas "eigenwillig".
Soll schon mal vorkommen
Sie ist ziemlich fit und gehört der Fraktion an: "Der Arzt hat doch keine Ahnung".
Mit 80+ x kann man sich diese Meinung nicht mehr erlauben, das sieht sie langsam ein .....
Was die Nachzahlung angeht:
In was will die GKV eigentlich vollstrecken?
Die Oma ht eine Rente, wie die meisten, unter dem Pfändungsfreibetrag.
Oder sehe ich das falsch?
man kann nicht nur in Einnahmen vollstrecken, sondern auch in Vermögen.
Aber sag uns doch mal, wie hoch die Bruttorente ist ??
Und sag uns doch auch nochmals, wie die Oma ZULETZT versichert war
Gesetzlich oder privat ??
Auf das Ruhen von Leistungsansprüchen im Sinne von § 16 Abs. 3 a SGB V bei Beitragsrückstand für 2 Monate möchte ich an dieser Stelle schon mal hinweisen, wenn die gesetzliche KK zuständig sein sollte.
Man sollte schon versuchen, ein Gespräch zu führen und ggfls Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ratenzahlungen würden dazu führen, dass ein vollständiger Leistungsanspruch besteht.
Aber sag uns doch mal, wie hoch die Bruttorente ist ??
Und sag uns doch auch nochmals, wie die Oma ZULETZT versichert war
Gesetzlich oder privat ??
Auf das Ruhen von Leistungsansprüchen im Sinne von § 16 Abs. 3 a SGB V bei Beitragsrückstand für 2 Monate möchte ich an dieser Stelle schon mal hinweisen, wenn die gesetzliche KK zuständig sein sollte.
Man sollte schon versuchen, ein Gespräch zu führen und ggfls Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ratenzahlungen würden dazu führen, dass ein vollständiger Leistungsanspruch besteht.