Nach 20 Jahren wieder in die GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Pilot
Beiträge: 5
Registriert: 04.10.2010, 19:21

Nach 20 Jahren wieder in die GKV?

Beitrag von Pilot » 05.10.2010, 09:20

Hallo,

gestern habe ich den super GAU erlebt.

Meine Großmutter ist mit ca. 63 in Rente gegangen.
Dabei hat sie ihre KV gekündigt "heimlich".
Nun ist sie 84 und möchte/muss wieder in die KV.

Besteht da eine möglichkeit?

Sie bezieht nur eine geringe Rente, unter 500 Euro,
die PKV ist wohl keine Alternative.


Vielen Dank.

Marcel75
Beiträge: 71
Registriert: 11.09.2009, 22:29

Beitrag von Marcel75 » 05.10.2010, 09:58

War sie seitdem ohne KV?

Pilot
Beiträge: 5
Registriert: 04.10.2010, 19:21

Beitrag von Pilot » 05.10.2010, 10:24

Ja.

Totaler Wahnsinn!

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 05.10.2010, 11:49

Hallo,

wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche KK war, ist diese zuständig, wenn die letzte eine private war, kann/muss sie sich privat versichern..

MfG
ratte1

Gast

Beitrag von Gast » 05.10.2010, 14:45

ich muss da mal nachhaken. wohin hat denn der Rententräger die Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt? oder bekommt sie einen Zuschuss ausgezahlt?! klingt mir fast nach PKV als letzte Krankenkasse.

Pilot
Beiträge: 5
Registriert: 04.10.2010, 19:21

Beitrag von Pilot » 05.10.2010, 16:26

Hallo,

seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht.
Die Krankenkassen(die letzte) müssen ehemalige Versicherte wieder aufnehmen.

Der Versicherte muss dann natürlich die Beiträge seit 2007 nachzahlen.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 05.10.2010, 19:53

Pilot hat geschrieben:Hallo,

seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht.
Die Krankenkassen(die letzte) müssen ehemalige Versicherte wieder aufnehmen.

Der Versicherte muss dann natürlich die Beiträge seit 2007 nachzahlen.
Das alles ist nur dann richtig, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche wäre.

MfG
ratte1

Bo_
Beiträge: 149
Registriert: 24.09.2008, 22:37

Beitrag von Bo_ » 06.10.2010, 09:07

ratte1 hat geschrieben:
Pilot hat geschrieben:Hallo,

seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht.
Die Krankenkassen(die letzte) müssen ehemalige Versicherte wieder aufnehmen.

Der Versicherte muss dann natürlich die Beiträge seit 2007 nachzahlen.
Das alles ist nur dann richtig, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche wäre.

MfG
ratte1
Auch private Kassen müssen, zuletzt privat versichertet Personen rückwirkend ab 2010 (wenn ich nicht falsch liege) in den Basistarif aufnehmen. Wird nur nicht kommuniziert, da der Vertriebler keine Provision dafür erhält und es nur arbeit macht.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 06.10.2010, 09:58

Hallo _Bo,

die Aufnahmepflicht der privaten Krankenversicherung besteht erst ab 01.01.09 und hier gibt es keine rückwirkende Beitragszahlung sondern lediglich eine "Strafzahlung" von bis zu 6 Monatsbeiträgen.

Daher stimmt Deine Antwort nur, wenn die letzte Krankenversicherung bei einer gesetzliche KK war.

MfG
ratte1

Pannemann0815
Beiträge: 13
Registriert: 14.08.2009, 15:21

Beitrag von Pannemann0815 » 07.10.2010, 23:33

Hallo Pilot,

also wenn Deine Oma zuletzt gesetzlich versichert war muss die letzte gesetzliche Krankenkasse sie wieder aufnehmen. Allerdings kommt da auch eine schöne Beitragsnachzahlung auf sie zu. Beiträge müssten dann seit dem 01.04.2007 rückwirkend gezahlt werden.

Aber ich stell mir da mal ´ne praktische Frage: Du schreibst das Deine Oma seit knapp 20 Jahre nicht versichert ist. Ist sie in der Zwischenzeit nie zum Arzt gegangen, oder wie ist Dir jetzt aufgefallen das sie nicht versichert ist?

Pilot
Beiträge: 5
Registriert: 04.10.2010, 19:21

Beitrag von Pilot » 08.10.2010, 14:31

Hallo,

die Oma ist etwas "eigenwillig".
Soll schon mal vorkommen :)

Sie ist ziemlich fit und gehört der Fraktion an: "Der Arzt hat doch keine Ahnung".
Mit 80+ x kann man sich diese Meinung nicht mehr erlauben, das sieht sie langsam ein .....

Was die Nachzahlung angeht:
In was will die GKV eigentlich vollstrecken?
Die Oma ht eine Rente, wie die meisten, unter dem Pfändungsfreibetrag.

Oder sehe ich das falsch?

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 08.10.2010, 18:22

man kann nicht nur in Einnahmen vollstrecken, sondern auch in Vermögen.

Aber sag uns doch mal, wie hoch die Bruttorente ist ??

Und sag uns doch auch nochmals, wie die Oma ZULETZT versichert war
Gesetzlich oder privat ??

Auf das Ruhen von Leistungsansprüchen im Sinne von § 16 Abs. 3 a SGB V bei Beitragsrückstand für 2 Monate möchte ich an dieser Stelle schon mal hinweisen, wenn die gesetzliche KK zuständig sein sollte.

Man sollte schon versuchen, ein Gespräch zu führen und ggfls Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ratenzahlungen würden dazu führen, dass ein vollständiger Leistungsanspruch besteht.

Pilot
Beiträge: 5
Registriert: 04.10.2010, 19:21

Beitrag von Pilot » 08.10.2010, 21:44

Hallo,

Bruttorente von ca. 500 Euro.
Zuletzt GKV.

Sonst kein Vermögen.

Die Rückzahlung der Beiträge seit 2007 kann sie sich nicht leisten.

zost
Beiträge: 286
Registriert: 05.09.2010, 13:51

Beitrag von zost » 09.10.2010, 12:34

vielleicht war sie ja doch versichert, nur weiß sie es nicht?

werden denn von der rente beiträge abgezogen? auf dem rentenbescheid steht meistens die kasse mit drauf.

Paule
Beiträge: 339
Registriert: 05.11.2008, 13:49

Beitrag von Paule » 09.10.2010, 13:55

krümel2007 hat geschrieben:wohin hat denn der Rententräger die Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt? oder bekommt sie einen Zuschuss ausgezahlt?!
Das wäre immer noch interessant...

Antworten