Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ronny1985
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Berarbeitungsdauer / Fristen - Krankenkasse (AOK)

Beitrag von ronny1985 » 04.10.2010, 13:20

Hallo,

ich habe Mitte August mich bei der AOK wieder neu angemeldet und 1-2 Tage später hatte ich meine neue Krankenkassen Karte.

Ich habe auch direkt einen Stundungs-Antrag mit gesendet weil ich etwa zwei Jahre wohl Pflichtversichert war und die Beträge ja nachträglich erhoben werden.

(wurde mir hier im Forum so empfohlen)

Jedenfalls, jetzt haben wir Oktober und auch nach mehrmaliger Nachfrage bekomme ich immer nur wieder als Antwort "Ja, ihr Antrag wird die Tage bearbeitet ..." Wie lange kann die Krankenkasse sich hier Zeit lassen?

Immerhin ist mein Versicherungs-Status, so lange die Sache mit den offenen Beträgen nicht geklärt ist, ja immer noch "Pflichtversichert" sofern ich mich nicht irre? Also mit anderen Worten bin ich ja immer noch mehr oder weniger "nicht versichert", auch wenn ich eine neue Karte habe ...
Zuletzt geändert von ronny1985 am 04.10.2010, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.

ronny1985
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Beitrag von ronny1985 » 04.10.2010, 17:40

Nach Stundenlangen suchen bin ich auf folgendes Gesetz gestoßen:

§ 75 VwGO

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Wobei ich ja gar nicht klagen möchte, ich möchte nur gerne wissen wie der Status ist damit ich endlich wieder richtig versichert bin!

Wären hier nicht sogar folgendes angebracht? " außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist" Immerhin bin ich momentan ja nicht richtig versichert wozu man gesetzlich ja verpflichtet ist?

Phil_HM
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Beitrag von Phil_HM » 04.10.2010, 17:58

Mach dir mal nicht soviele Gedanken, du bist auf jedenfall "richtig" versichert. Fast jeder der bei einer Krankenkasse ist, ist gleichzeitig Pflichtversichert, mit Ausnahme der freiwillig Versicherten.

Die lfd. Beiträge werden dir doch aber momentan vom Konto abgebucht und es geht wahrscheinlich (nur) um die vergangen Beiträge?!

Über die Bearbeitunsdauer kann ich leider nichts sagen...

ronny1985
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Beitrag von ronny1985 » 04.10.2010, 19:34

Die laufenden Beiträge zahle ich per Überweisung. D.h. ich kann ohne bedenken zum Arzt gehen, sollte etwas Vorfallen, bei Behandlungen ggf. auch (wenn die Voraussetzungen gegeben sind) einen Härtefall Antrag stellen etc. und die Krankenkasse kann nicht sagen "Aber hey, Du bist erst richtig versichert wenn Du die noch offenen Beiträge gezahlt hast ..." und ich am Ende auf den Kosten sitzen bleibe? Oder am Ende gesagt wird "Zum Zeitpunkt der Behandlung waren noch Beträge offen, daher übernehmen wir die Rechnung nicht" etc.

Phil_HM
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Beitrag von Phil_HM » 04.10.2010, 20:10

Jaein, es kommt drauf an ob dein Versicherungsstatus ruht. Wenn du dich mit deiner Kasse über deine Beitragsrückstände geeinigt hast oder diese zurück gezahlt hast, hast du einen ganz normalen Versicherungsschutz.

Da dieses ja noch in Bearbeitung ist und du weiter nichts von deiner Kasse gehört hast, ist das natürlich Mist. Ruf doch am besten deinen Kundenmanager an und frag ihn einfach.

ronny1985
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Beitrag von ronny1985 » 04.10.2010, 20:37

Phil_HM hat geschrieben:Wenn du dich mit deiner Kasse über deine Beitragsrückstände geeinigt hast.
Das kommt halt ganz darauf an ob die Antwort auf den Stundungsantrag positiv oder negativ ist. Fakt ist, niemand aus meiner Familie oder Umfeld hat so viel Geld und keine Bank würde mir jemals so viel leihen da ich auch bereits die Eidesstaatliche Versicherung etc. abgegeben habe und bei meinen Eltern sieht die Finanzielle Situation nicht anders aus. Mein Einkommen ist mehr als schlecht und ich bin froh wenn ich die monatlichen Beiträge aufbringen kann ....

Ich würde die Sache wirklich gerne klären, an sich habe ich auch nichts gegen eine Ratenzahlung mir wurde aber gesagt, dass man hier Säumniszuschlag + Rate zahlen muss was in meinem Fall wieder unmöglich ist. bzw. die Krankenkassen sich gar nicht erst auf eine Ratenzahlung einlassen. Aber bei diesem Punkt bin ich ja noch gar nicht angekommen weil auf meinen Stundungsantrag nicht geantwortet wird ...

Was mich wieder zu meiner ersten Frage bringt und wenn ich anrufe / nachfrage werde ich halt abgewimmelt mit "in ein paar Tagen..." das letzte "in ein paar Tagen" ist mittlerweile wieder über 2 Wochen her nur wollte ich dieses mal halt gerne wissen was ich für Möglichkeiten habe wenn es jetzt noch länger in die länge gezogen wird bzw. ob es "normal ist" und ich einfach warten sollte.

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