Wie geht`s nach der ambulanten Reha weiter?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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GequältER
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Wie geht`s nach der ambulanten Reha weiter?

Beitrag von GequältER » 04.10.2010, 15:47

Hallo liebes Forum !
Am 13.10. geht meine ambulante Reha zu Ende.Ich war vor der Reha ALG1-Empfänger,da ich 2 Wochen vor meinem Banscheibenvorfall arbeitslos wurde.Nach den 6 Wochen bezog ich KG(mann,war das ein Kampf...) und seitdem Übergangsgeld der Rentenversicherung,allerdings bekomme ich das erst nach Reha-Beendigung ausbezahlt.Meine Frage lautet nun:
An wen wende ich mich nach der Reha?
Arbeitsamt?
Rentenversicherung?
Krankenkasse?
Ärztin,die mich zur OP überwiesen hat?

Zur Info:Wenn ich die Reha beende werde ich wieder gesund geschrieben :D
Also gehe ich mal davon aus daß ich zum Arbeitsamt muß,oder sehe ich das falsch?

minka
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Beitrag von minka » 04.10.2010, 17:15

Hallo,

nein, das siehst du richtig.

Wenn du arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst, solltest du dich direkt am nächsten Tag wieder beim Arbeitsamt melden und dich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.

GequältER
Beiträge: 4
Registriert: 14.08.2010, 22:07

Beitrag von GequältER » 05.10.2010, 16:21

Vielen Dank !

Seit meinen Erlebnissen in Sachen KG frage ich jetzt lieber immer nach,auch wenn die Frage noch so banal erscheinen mag. :?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.10.2010, 22:25

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 07.10.2010, 15:15

Hallo,

noch besser: Auf das Geschwafel von der sinnlosen Macht nichts geben.

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Bully
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Beitrag von Bully » 08.10.2010, 19:30

Machts Sinn hat geschrieben:Aufklärung, Beratung und Auskunft - §§ 13, 14 und 15 SGB I - funktionieren offenbar nicht entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers.
ganz Unrecht hast Du nicht


wenn Du durchgehend, bei der selben KK versichert bist, funktioniert es, weil die KK aus der Nr. nicht rauskommt

anders sieht es aus, wenn Du die KK gewechselt hast, dann wird sich gerne darauf berufen, das die Beratung doch der Vorversicherer hätte machen müssen,diese Auffassung wird auch so von einigen SG ten vertreten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.10.2010, 19:52

Bully hat geschrieben:
Machts Sinn hat geschrieben:Aufklärung, Beratung und Auskunft - §§ 13, 14 und 15 SGB I - funktionieren offenbar nicht entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers.
ganz Unrecht hast Du nicht


wenn Du durchgehend, bei der selben KK versichert bist, funktioniert es, weil die KK aus der Nr. nicht rauskommt

anders sieht es aus, wenn Du die KK gewechselt hast, dann wird sich gerne darauf berufen, das die Beratung doch der Vorversicherer hätte machen müssen,diese Auffassung wird auch so von einigen SG ten vertreten.
Hallo Bully,
ja, das kann ich bestätigen - dass es so gehandhabt wird und das die SG. da auch so urteilen. Es ist auch immer das Bestreben seitens der Kassen ihren Versicherten bereits im Vorfeld eine umfassende Beratung zu Teil werden lassen, aber die Praxis zeigt auch, wenn man das nicht schriftlich macht oder zumindest als Gesprächsnotiz festhält - bei den sehr oft komplizierten Sachverhalten - der Versicherte behält in der Regel wenig und in vielen Fällen
gar nix von der Beratung. Dies ist im Versicherungs- und Beitragsrecht wesentlich häufiger der Fall weil es dort um z.T. langfristige Sachen geht, als im Leistungsrecht, wo es in der Regel immer um akute Direktfälle geht.
Oftmals haben auch die Gerichte in solchen Streitfällen zu klären ob die
vorgenommene Beratung ausreichend war - sehr schwierig zu beurteilen, wenn Aussagen gegen Aussagen stehen - ich beneide da die Richter nicht um ihren Job.
Wir können, dank der Technik, seit geraumer Zeit, unsere Beratungsgespräche mit Versicherten jederzeit nachverfolgen und ich persönlich habe es mir angewöhnt bei komplizierten Sachen, solche Gespräche dem Kunden gegenüber schriftlich in Kurzform zu bestätigen.
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 08.10.2010, 20:12

Czauderna hat geschrieben:

Wir können, dank der Technik, seit geraumer Zeit, unsere Beratungsgespräche mit Versicherten jederzeit nachverfolgen und ich persönlich habe es mir angewöhnt bei komplizierten Sachen, solche Gespräche dem Kunden gegenüber schriftlich in Kurzform zu bestätigen.
das ist für mich ein sehr sehr sauberes arbeiten.

"dank der Technik" heißt das Gespräch wird mitgeschnitten,

da hat die DAK anderen Kassen aber einiges vorraus, warum macht man es nicht überall so, würde doch viel Ärger und Zeit ersparen, gerade im Beitragsrecht.
Da gerade hier immer der VS,und das einzig und allein er selber, den Nachweis erbringen muß, das der Einkommensteuerbescheid auch tatsächlich bei der Kk angekommen ist.

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