Ist die Kündigung jetzt Rechtswirksam oder nicht?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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pkvuser
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Ist die Kündigung jetzt Rechtswirksam oder nicht?

Beitrag von pkvuser » 04.10.2010, 12:58

Hallo zusammen,

bräuchte mal euren Rat.

Hab meine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV letzten November gekündigt und bin seid 01.02.2010 PKV versichert.
Bei der Kündigungsbestätigung stand unten im Schreiben ein Hinweis das die Kündigung erst wirksam wird wenn innerhalb der Kündigungsfrist ein Nachweis erbracht ist das eine Folgeversicherung besteht, also ich müsste bis spätestens 31.01.2010 eine Mitgliedsbescheinigung vom neuen Versicherer vorlegen. Das ist geregelt nach § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V.

Nun die eigentliche Frage:

Ich habe meine neue Mitgliedsbescheinigung vor dem besagten 31.01.2010 bei meinem Arbeitgeber vorgelegt, aber die von meinen beiden Kinder die bei mir Familien-versichert waren erst so um den 15.02.2010 eingereicht, also 2 Wochen nach dieser eigentlichen Frist.
Ist die Kündigung jetzt Rechtswirksam oder nicht?

SaschaD
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Beitrag von SaschaD » 04.10.2010, 14:22

Mein Wissensstand ist, dass die Bescheinigung der neuen Versicherung bei freiwillig Versicherten im Falle der Kündigung nicht fristgerecht beim AG vorliegen muss sondern bei der Krankenkasse der gekündigt wurde. Hier muss der neue Versicherungsschutz innerhalb der Kündigungsfrist bescheinigt vorliegen.

Für die beitragsfrei mitversicherten Kinder ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.

Die Kündigung ist somit wirksam, wenn für Sie als Stammversicherter die Versicherungsbestätigung der PKV bis zum 31.01.2010 bei der Kasse vorgelegen hat.

pkvuser
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Beitrag von pkvuser » 04.10.2010, 15:37

Danke für die schnelle Antwort.

Also die Bescheinigung der neuen Versicherung habe ich Zeitgleich im Lohnbüro und bei der Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist abgegeben.

Dachte nur da ja Versicherungspflicht besteht und ich nicht in der Kündigungsfrist nachgewiesen habe das eine Folgeversicherung für die Kinder besteht, könnte das bei einer Prüfung des BMG evtl. Probleme geben.

Wenn das so ist ok, dann ist die Kündigung Rechtswirksam.

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