Machts Sinn hat geschrieben:Die auf Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit nachfolgender Arbeitslosigkeit reduzierte Betrachtungsweise des GerneKrankenVersichert wird der wesentlich breiteren Diskussion in diesem Forum nicht gerecht. Wenn die Schnittstelle zwischen Krankenkasse und Arbeitsamt problematisch ist, liegt das wohl nicht daran, dass die Arbeitsämter mitsteuern, denn sie haben vor Beginn der Arbeitslosigkeit noch gar keinen Einfluss. Im Übrigen ist Krankengeld im Anschluss an das Arbeitslosengeld gleich hoch wie das Arbeitslosengeld.
Alleine dieser Absatz zeigt mir, dass du von der Wirklichkeit wenig Ahnung hast. Und es ging nicht um das Krankengeld im Anschluss an das Arbeitslosengeld, sondern im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt.
Machts Sinn hat geschrieben:
Vielmehr sind die Krankenkassen offenbar allgemein geneigt, den Arbeitsunfähigkeitsbegriff mit dem Ziel zu strapazieren die Arbeitsunfähigkeit möglichst kurz zu halten und den Versicherten frühzeitig in das Arbeitsverhältnis zurück zu führen oder aus ihrer Kasse in die Arbeitslosenversicherung „umzutopfen“.
Auf welchen Daten basiert deine Einschätzung von "offenbar allgemein"?
Machts Sinn hat geschrieben:
Die Schilderungen hier zeigen dies sehr deutlich. Selbst Krankenkassenvertreter nennen dies ganz offen: „gegensteuern und AU-Fälle beenden“. Sie nehmen dabei in Kauf, dass damit die Falschen getroffen werden! So hat GerneKrankenVersichert zunächst nicht zwischen Ursache (Krankheit) und Folgen (Kündigung) unterschieden und auf die Einwände von Marcel75 wieder lediglich das Killerargument von Einzelerfahrung bemüht.
Mein lieber Machts Sinn, was sollen Krankenkassen denn deiner Meinung nach tun? Nichts und abwarten, bis der Beitragssatz auf 30 % explodiert? Der einen vermiedenen Ungerechtigkeit viele andere Ungerechtigkeiten gegenüber der Versichertengemeinschaft einfach laufen lassen? Ich schrieb bereits, dass der Kassenmitarbeiter alle Daten zur Verfügung hat, um zwischen Ursache und Folge zu unterscheiden. Du unterstellst den Krankenkassenmitarbeitern, in allen Fällen ein ominöses SchemaF durchzuziehen, ohne nach der Ursache zu schauen. Dies ist, zumindest bei "meiner" Kasse, nicht so.
Machts Sinn hat geschrieben:
Und dass die Mitarbeiter der Krankenkassen stets sorgfältig prüfen, ist hier längst widerlegt. Sogar von GerneKrankeVersichert ist bestätigt, dass die Entscheidungen von Zufälligkeiten abhängen wie internen Anweisungen, Kapazitäten beim MDK. Insbesondere die häufig praktizierten Anrufe des MDK beim behandelnden Arzt dürften nicht unbedenklich sein, denn wie GerneKrankenVersichert geltend macht, sind die Ärzte froh, wenn sie die Entscheidung über die Beendigung der AU dem MDK zuschieben können. Umgekehrt ist der MDK froh, wenn er die Entscheidung über die Beendigung der AU dem behandelnden Arzt zuschieben kann. Aber was bedeutet „zuschieben“ – die eigene Verantwortung verleugnen!
Ja, und? Der Arzt als Freiberufler steht im Wettbewerb um Patienten, da wird zunächst einmal alles versucht, um diesen zufrieden zu stellen. Ich kenne Ärzte, die bei der ersten Krankenkassenanfrage sagen: So, jetzt müssen Sie wieder arbeiten gehen, die KK fragt schon nach. Das ist die Realität. Wenn du wissen möchtest, welche Krankenkasse wie handelt, fragst du am besten bei deinem Arzt nach. Er hat den Überblick und kann beurteilen, ob das Ziel "möglichst alle gesund schreiben" oder "nachfragen, wenn Besonderheiten auftreten" heißt.
Machts Sinn hat geschrieben:
Naja, so funktioniert der Wettbewerb unter den Kassen zur Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Du meinst, es gibt da unter den Kassen einen Wettbewerb? Davon habe ich noch nie gehört. So nach dem Motto: Eiiijh, du, wieviele Tage Krankengeld zahlt ihr denn so bei einem Bandscheibenvorfall? Was, so wenig? Da müssen wir aber noch ein paar Versicherte schnell gesundschreiben, damit wir unter eure Zahlen kommen.
Machts Sinn hat geschrieben:
Derartiger Umgang ist mit Versicherten-Interessen jedoch nicht in Einklang zu bringen, auch nicht im Beitragszahlerstadium. „Hinauszögern des ALG-Beginns“, „unnötigen Untersuchungen“ – Mann hat GerneKrankenVersichert ein negatives Verhältnis zu den Kunden nach Eintritt des Versicherungsfalles und natürlich zu den Ärzten, die die AU bescheinigen.
Kein negatives Verhältnis, nur viel Erfahrung. Mit der Zeit weiß man auch genau, welche Ärzte die GerneKrankschreiber sind und welche nicht. Das spricht sich genauso wie unter Patienten auch bei Krankenkassenmitarbeitern rum.
Machts Sinn hat geschrieben:
Wie er in Kauf nimmt, dass „Unschuldige in die Mühlen geraten“ und „Sachbearbeiter über das Ziel hinausschießen“, ist unerträglich. Zum Glück ist er nicht Herr Rösler, sonst wäre von vornherein fraglich, „dass derjenige, der sich krank meldet, auch wirklich krank ist“ – Umkehr der bisherigen Beweissituation!
Okay, schaffen wir alle Regelungen ab. Denn bei so vielen Dingen besteht das Risiko, dass Unschuldige in die Mühlen geraten. Wenn dies geschieht, ist der Rechtsstaat gefragt. Was ist denn mit Fällen wie die des Herrn Kachelmann? Da wird ebenfalls in Kauf genommen, dass ein Unschuldiger in die Mühlen gerät. Sollen wir deshalb nun den § 177 StgB streichen?
Machts Sinn hat geschrieben:
Auch dieser Satz spricht für sich selbst: „Insgesamt bietet unser System m. E. zu viele Anreize, krank zu sein. Dies führt dazu, dass die Kranken- als auch die Rentenversicherung durch Druckmittel und Ablehnungen dafür sorgen, dass niemand sich auf der Hängematte ausruht und selbst aktiv wird. Besser wäre es, die "Krankheitsanreize" zu eliminieren.“ Das ist tatsächlich mehr als „oberflächlich“, es drückt auch allgemeine Verachtung der Krankengeldbezieher aus.
Wenn du meinst. Ich muss ich hier bei dir nicht rechtfertigen, da ich weiß, das das nicht stimmt. Aber jetzt mal ehrlich, hast du abseits der Betroffenenforen tatsächlich noch nie mit jemandem gesprochen, der "an der Rente arbeitet", genau weiß, welcher Arzt gerne krank schreibt, peinlich darauf achtet, auch jedes Quartal zum Arzt zu gehen, um den Status "schwer chronisch Kranker" nicht zu verlieren etc.? Da das sogar mir als Krankenkassenmitarbeiter gegenüber offen geäußert wird, ist es für mich schwer vorstellbar, dass du davon noch nichts mitbekommen haben solltest.
Machts Sinn hat geschrieben:
Dürfen sich Mitarbeiter einer Krankenkasse öffentlich so äußern, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden? GerneKrankenVersichert hat den „Schuss doch wirklich nicht gehört“ – oder? Und er kann sich offenbar auch nicht vorstellen, dass mit steigendem Renteneintrittsalter zwangsläufig auch eine Zunahme der Arbeitsunfähigkeit verbunden ist, nicht nur linear, sondern progressiv.
Einen Maulkorb hat man als Krankenkassenmitarbeiter nicht. Und was haben die Zunahme der Arbeitsunfähigkeitsfälle mit steigendem Renteneintrittsalter mit dem Thema willkürliche Beendigung von Arbeitsunfähigkeiten zu tun? Hier muss jeder Einzelfall betrachtet werden. Sowohl von Krankenkassenseite als auch von der Kritikerseite.
Machts Sinn hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert disqualifiziert damit nicht nur sich, sondern auch seine Mitstreiter im Unisono-Chor ganz erheblich. Hier können wir uns wehren, aber wenn wir auf Krankengeld angewiesen sind, haben wir bisher keine schnelle Chance. Was lässt sich dem beharrlichen Standpunkt "wir brauchen ein Urteil" bei derart deutlich werdendem Selbstverständnis schon entgegenhalten?
Leider differenzierst du nicht und wirfst alle Fälle in einen Topf, unabhängig davon, ob die Beendigung der Krankengeldzahlung rechtlich in Ordnung ist oder nicht. Fälle, in denen gegen geltendes Recht und eindeutige Gerichtsurteile verstoßen wird, verurteile ich genauso wie ihr - habe ich bereits geschrieben. Es gibt jedoch noch die andere Seite der Medaille, vor der ihr beharrlich die Augen verschließt.
Machts Sinn hat geschrieben:
Deswegen vertrete auch ich die Auffassung, dass die Mitarbeiter für ihre falschen Entscheidungen haften müssen – nicht nur wenn sie Geld zu Unrecht ausgeben, sondern auch wenn sie es rechtswidrig vorenthalten! Das würde - nicht nur - Qualität bewirken.
Wenn die Entscheidung gegen geltendes Recht und eindeutige Gerichtsurteile verstößt, stimme ich dir zu. Aber nicht, wenn sie vom Betroffenen als falsch empfunden wird.