Dauer von Widerspruchsverfahren ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Marcel75
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Beitrag von Marcel75 » 27.09.2010, 15:05

Hallo Platon67,

aus welchem Grund steigt merklich die Zahl der Fälle, in denen immer mehr Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankengeldzahlungen eingestellt werden, obwohl es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig ist, die AU eines Patienten einzig auf Grund eines unzureichenden Aktenlagegutachtens zu beenden?

Wieso wird man im laufenden Arbeitsverhältnis an die AfA und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen, obwohl auch das unzulässig ist, da der Zeitpunkt der eingetretenen AU (arbeitslos oder in Lohn & Brot stehend) entscheidend ist?

Es geht doch m.E. nur darum, mit allen Mitteln Krankengeld einzusparen und sich der Leistungspflicht zu entziehen. Der ein oder andere Versicherte kann sich eine Klage finanziell (während des Klageverfahrens ggf. ohne weitere Einkünfte) oft gar nicht leisten und wehrt sich deshalb nicht gegen die Entscheidung der KK, sondern meldet sich stattdessen arbeitslos oder schleppt sich trotz einer ernsthaften Erkrankung wieder zur Arbeit.

Sicher gibt es auch viele Versicherte, die alles glauben, was behördlicherseits festgestellt und mitgeteilt wird. Denn dann heißt es: "Es wird schon stimmen, was die KK schreibt." Wird ein erster Widerspruch dann noch abgelehnt, verstärkt es diese Ansicht.

Eben weil die Verfahrensdauer einer Klage äußerst langwierig ist, wird oft davon abgesehen und die Entscheidung akzeptiert. Anders wäre es, wenn die Sozialversicherung während dieser Zeit bis zur richterlichen Entscheidung Leistungen erbringen müsste. Mit Bezügen lässt es sich schließlich leichter klagen als ohne. Leider haben Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung, sodass nur das Mittel der einstweiligen Verfügung bleibt, was anscheinend nur wenige wissen und in Anspruch nehmen.

In unserem Fall ist die Krankenkasse ja noch nicht mal fähig oder willens, das meiner Frau gemäß Gerichtsbeschluss zustehende Krankengeld zu erstatten. Stattdessen muss wohl erst eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wenn sich in 100 Fällen nur 50 Versicherte gegen die Entscheidung wehren, ist dies eine Ersparnis von 50 %. Da Zahl der eingereichten Klagen nach erfolglosem Widerspruch liegt schätzungsweise lediglich bei 30 %. Macht insgesamt eine Ersparnis von 70 %. Da lohnt es sich doch für die Krankenkasse, die AU nach Aktenlage oder aus sonstigen Gründen zu beenden und Widersprüche als “unbegründet” zurückzuweisen!

Meiner Meinung nach sollten die jeweiligen Sachbearbeiter bei positiven Ausgang für den Versicherten stets persönlich haftbar gemacht werden. Schließlich handelten sie nachweislich unrechtmäßig und/oder haben den Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt, obwohl sie (von den Versicherten) dafür bezahlt werden.

Über folgende Aussagen des SB kann ich heute lachen, was zur damaligen Zeit nicht möglich war:

"Wir müssen Sie nicht persönlich sehen oder begutachten. Man kann schliesslich nicht in Sie hineinsehen. Daher würde eine persönliche Begutachtung durch den MDK auch nichts bringen!" (Anmerkung: 21. Jahrhundert --> Röntgen, CT, MRT)

"Die Einstellung des Krankengeldes aufgrund eines Gutachtens nach Aktenlage ist nur bei psychischen Erkrankungen unzulässig. Sie haben es aber ja mit den Bandscheiben!"

"Klagen brauchen Sie nicht. Ein solches Verfahren würde sowieso mehrere Jahre dauern. Von was wollen Sie denn während dieser Zeit leben? Lassen Sie es lieber sein, denn wie gesagt: Die Krankenkasse ist im Recht!"

"Gehen Sie zum Arbeitsamt. Die sind für Sie zuständig!"

"Das Arbeitsamt kann und wird Sie bei den vom MdK festgestellten Einschränkungen sowieso nicht vermitteln können. Sie brauchen also keine Angst zu haben, in irgendeinen Job vermittelt zu werden, den Sie nicht ausüben wollen oder ausüben können!"

"Das Arbeitsamt (gemeint ist der Ärztliche Dienst der AfA) hat für Sie NACH AKTENLAGE entschieden, dass Sie wegen Krankheit nicht vermittelbar sind?
Das ist schlecht - dagegen können Sie Widerspruch einlegen!"

Gruß
Marcel

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.09.2010, 16:05

Hallo Marcel75,
das es dir bzw. deiner Frau so ergangen ist wie du es beschrieben hast ist sicher nicht hinzunehmen oder gar zu akzeptieren. Von daher kann auch deinen Beitrag nachvollziehen. Was ich allerdings nicht so stehen lassen kann ist dass Du aufgrund deiner negativen Erfahrungen hier alle Kassen und vor allen deren Mitarbeiter über einen Kamm scherst.
Ich z.B. lasse mir nicht nachsagen dass ich vorsätzlich und wider besseren Wissens eine Entscheidung zu Ungunsten eines Versicherten getroffen habe. Dass ich meinem 43.jährigen Berufsleben auch falsche Entscheidungen getroffen habe, das mag sein, dazu stehe ich auch, aber dass ich das vorsätzlich getan haben soll, das bestreite ich ausdrücklich.
Mit deiner Auslegung der "Kassenstrategien" stehst du übrigen nicht alleine mit deiner Meinung - das Schlimme daran, man kann in der Gesamtheit und schon gar nicht in einem solchen Forum deine Meinung widerlegen. Deshalb muss meine Gegenrede als Einzelbeitrag deiner Einzelmeinung erst mal ausreichen.
Da es hier ja viele Mitarbeiter von Krankenkassen gibt - würde mich die Meinung dieser zu deiner These sehr interessieren.
Gruss
Czauderna

Marcel75
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Beitrag von Marcel75 » 27.09.2010, 17:01

Hallo Czauderna,

es ist nun einmal nachweislich eine Tatsache, dass unsere KK falsch gehandelt und gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Du sollst meinen Beitrag jedoch nicht als persönlicher Angriff oder Unterstellung werten. Es war auch nie meine Absicht, meine Angaben zu verallgemeinern. Es sind ausschließlich die betreffenden Krankenkassen angesprochen!

Es sollte somit speziell diejenigen SB ansprechen, deren Vorgehensweise meine Erlebnisse darstellt. Diejenigen, die entgegen der eindeutigen Gesetzeslage derart handeln und gegen das Gesetz verstoßen! Diejenigen, die abends genüsslich Kleidung shoppen gehen, während andere sich nicht einmal mehr das Abendbrot auf Grund einer falschen Beurteilung oder Handlungsweise eines SB leisten können.

Von dem Vorwurf, ich würde alle Krankenkassen und Sachbearbeiter über einen Kamm scheren, distanziere ich mich ausdrücklich! Dies habe ich auch in einem meiner letzten Beiträge bereits klargestellt.


Gruß
Marcel

Machts Sinn

Hallo Czauderna,

Beitrag von Machts Sinn » 27.09.2010, 17:37

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Machts Sinn

noch einmall ...

Beitrag von Machts Sinn » 01.10.2010, 09:38

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.10.2010, 10:53

Czauderna hat geschrieben:Da es hier ja viele Mitarbeiter von Krankenkassen gibt - würde mich die Meinung dieser zu deiner These sehr interessieren.
Gruss
Czauderna
Es handelt sich (wie eigentlich in allen Bereichen des Gesundheitswesens) um ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Versicherten, der Ärzte, der Kassen und nicht zuletzt besonders bei den angesprochenen Fällen, der Agentur für Arbeit. Meines Erachtens resultiert dieses spezielle Spannungsfeld aus der unglücklichen Lösung, dass jemand, der arbeitsunfähig ist, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert, besser gestellt wird, als jemand, der zu dieser Zeit gesund ist. Machen wir uns doch alle nichts vor, auch Kassenmitarbeiter kennen die heißen Tipps, die untereinander getauscht werden, um den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitslosengeldes möglichst weit nach hinten zu schieben. Selbst die Agentur für Arbeit steuert dort (zumindest in unserem Bereich) mit.

Da die Arbeitsunfälligkeitsfälle kurz vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses steigen, wundert es mich eigentlich nicht, dass von den Kassen gegengesteuert wird und diese AU-Fälle beendet werden. Wie es bei den einzelnen Kassen aussieht, ob dies nach Aktenlage oder persönlicher Begutachtung durch den MDK geschieht, hängt bestimmt von internen Anweisungen und Kapazitäten beim MDK ab. In unserem Bereich telefoniert der MDK in unklaren Fällen mit dem behandelnden Arzt. Da trennt sich schnell die Spreu vom Weizen und oft sind die Ärzte froh, wenn sie die Entscheidung über die Beendigung der AU dem MDK zuschieben können.

Und natürlich wollen die Krankenkassen in diesen Fällen Krankengeld sparen. Das ist auch im Interesse der Versicherten, die das Hinauszögern des ALG-Beginns finanzieren. Nicht nur in Form von Krankengeld, sondern auch in Form von unnötigen Untersuchungen z. B. bei Rückenbeschwerden, die eine Woche vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses "plötzlich" auftreten. Dass dabei auch Unschuldige in die Mühlen geraten können oder der ein oder andere Sachbearbeiter über das Ziel hinausschießt, möchte ich nicht bestreiten. Eine Kasse jedoch, die dies als alleinige Strategie verfolgt, hat den Schuss des Gesundheitsfonds noch nicht gehört. So etwas spricht sich schnell rum und Versicherten solcher Kassen kann ich nur empfehlen, sich eine andere zu suchen.

Wenn ich Herr Rösler wäre, würde ich einführen, dass ab dem Beginn der Arbeitslosigkeit Krankengeld nur noch in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird. Damit würde sich dieses Spannungsfeld entschärfen und man könnte davon ausgehen, dass derjenige, der sich krank meldet, auch wirklich krank ist.

Insgesamt bietet unser System m. E. zu viele Anreize, krank zu sein. Dies führt dazu, dass die Kranken- als auch die Rentenversicherung durch Druckmittel und Ablehnungen dafür sorgen, dass niemand sich auf der Hängematte ausruht und selbst aktiv wird. Besser wäre es, die "Krankheitsanreize" zu eliminieren. Was jedoch wieder zu Einschränkungen für die wirklich Kranken führen würde. Schwieriges Thema, das mit "die bösen Kassen" und die "lieben Patienten/Versicherten" viel zu oberflächlich behandelt wird.

Marcel75
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Beitrag von Marcel75 » 01.10.2010, 15:34

Hallo GerneKrankenVersichert,

zunächst vielen Dank für deine Meinung zum Thema.

Meines Erachtens resultiert dieses spezielle Spannungsfeld aus der unglücklichen Lösung, dass jemand, der arbeitsunfähig ist, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert, besser gestellt wird, als jemand, der zu dieser Zeit gesund ist.
Mich laust der Affe.
... der Erkrankte besser gestellt wird?

Wie kann jemand, der gesundheitlich beeinträchtigt ist, besser gestellt sein als jemand, der gesund ist? Vor allem dann, wenn ihm im laufenden Krankenzustand gekündigt wird?! Krank, (deshalb) arbeitslos und weniger Einkommen. Der Versicherte hat dadurch keine Vorteile, sondern ausschließlich Nachteile!

Oft ist es doch so, dass sich Arbeitgeber von Arbeitnehmern genau dann trennen, wenn sich diese AU melden!

Bei meiner Frau war es so. Morgens noch in der Arbeit. In der Mittagspause Bandscheibenvorfall. Noch am gleichen Tag in der Klinik. Zwei Tage später (sie befand sich zu dieser Zeit noch immer stationär in der Klinik) erhielt sie die Kündigung per Post. In diesen Fällen steigen bei falscher Betrachtungsweise natürlich die Arbeitsunfähigkeitsfälle. Aber eben nicht auf Grund der Kündigung, sondern weil Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht und deshalb gekündigt wird. Anders ist es, wenn jemand die Kündigung erhält und sich daraufhin oder vielmehr deswegen AU meldet. Jedoch muss auch in diesen Fällen genau geprüft werden, ob der Patient auf Grund der Kündigung einen psychischen Schaden erlitten hat und vielleicht deshalb AU ist. Wenn man schon die Kündigung als Anlass für die AU sieht, dann sollte man auch gezielt das Datum der Kündigung mit dem Datum der AU-Bescheinigung vergleichen. In vielen Fällen wird man dann nämlich erkennen, dass die AU-Bescheinigung vom Arzt vor dem Zeitpunkt der Kündigung ausgestellt wurde.

Ich kenne einen Fall, indem der MdK den behandelnden Arzt telefonisch nicht erreichen konnte. Die Krankenkasse teilte dem Versicherten daraufhin mit, dass die AU zum ******* beendet wird, weil ein telefonischer Kontakt mit dem behandelnden Arzt nicht möglich war. Die Krankengeldzahlung wurde eingestellt. Was kann denn bitteschön der Patient dafür, dass der MdK den Arzt nicht erreicht? Auch Ärzte haben Öffnungszeiten/Sprechstunden und/oder Urlaub.

Der Versicherte ist immer der Geschädigte, der sich zwischen den Stühlen befindet und in den A**** gef**** wird, weil er den Scheiß, den andere verzapfen, ausbaden muß.

Ich bleibe dabei: Sachbearbeiter, die einen Fall nicht anständig und umfangreich ermitteln, müssen persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie mit ihrer Entscheidung nachweislich - manchmal auch vorsätzlich - falsch liegen und andere benachteiligen oder um ihre Existenz bringen. Im Fall eines Suizids (bei psychischen Leiden) auf Grund einer Fehlentscheidung ggf. auch Haftstrafen hinnehmen. Erst dann würde die Zahl von Fehlentscheidungen mit anschließender Klage spürbar zurückgehen.


Gruß
Marcel

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.10.2010, 16:46

Marcel75 hat geschrieben: Mich laust der Affe.
... der Erkrankte besser gestellt wird?
Ich präzisiere: finanziell besser gestellt.
Marcel75 hat geschrieben: Oft ist es doch so, dass sich Arbeitgeber von Arbeitnehmern genau dann trennen, wenn sich diese AU melden!
Dank des deutschen Kündigungsschutzes ist es nicht so leicht, jemanden aufgrund einer AU zu entlassen. Es ist immer schwierig, wenn auf der Basis von Einzelerfahrungen argumentiert wird. Der Mitarbeiter einer Krankenkasse erhält alle Angaben, um zu erkennen, ob vor oder nach der AU gekündigt wurde und kann dementsprechend handeln.
Marcel75 hat geschrieben: Ich kenne einen Fall, indem der MdK den behandelnden Arzt telefonisch nicht erreichen konnte. Die Krankenkasse teilte dem Versicherten daraufhin mit, dass die AU zum ******* beendet wird, weil ein telefonischer Kontakt mit dem behandelnden Arzt nicht möglich war. Die Krankengeldzahlung wurde eingestellt. Was kann denn bitteschön der Patient dafür, dass der MdK den Arzt nicht erreicht? Auch Ärzte haben Öffnungszeiten/Sprechstunden und/oder Urlaub.
Dieser eine Fall ist selbstverständlich nicht in Ordnung. Aber das bedeutet nicht, dass generell so verfahren wird und/oder automatisch alle Beendigungen von AUs nicht in Ordnung sind.
Marcel75 hat geschrieben: Der Versicherte ist immer der Geschädigte, der sich zwischen den Stühlen befindet und in den A**** gef**** wird, weil er den Scheiß, den andere verzapfen, ausbaden muß.
Nette Ausdruckweise, auch mit Sternchen :(. Das, was du "Scheiß" nennst, kann jedoch eine richtige Entscheidung zum Schutz der Versichertengemeinschaft sein, die dem Versicherten, den es betrifft, nicht gefällt.

Marcel75 hat geschrieben: Ich bleibe dabei: Sachbearbeiter, die einen Fall nicht anständig und umfangreich ermitteln, müssen persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie mit ihrer Entscheidung nachweislich - manchmal auch vorsätzlich - falsch liegen und andere benachteiligen oder um ihre Existenz bringen. Im Fall eines Suizids (bei psychischen Leiden) auf Grund einer Fehlentscheidung ggf. auch Haftstrafen hinnehmen. Erst dann würde die Zahl von Fehlentscheidungen mit anschließender Klage spürbar zurückgehen.
Damit sind wir dann endgültig am Stammtisch angelangt. Alle Krankenkassenmitarbeiter, mit deren Entscheidungen wir nicht einverstanden sind, ab in den Knast! Was da an Verwaltungskosteneinsparungen möglich ist....

Machts Sinn

aha - auch GerneKrankenVersichert?

Beitrag von Machts Sinn » 01.10.2010, 20:58

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GerneKrankenVersichert
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Re: aha - auch GerneKrankenVersichert?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.10.2010, 11:12

Machts Sinn hat geschrieben:Die auf Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit nachfolgender Arbeitslosigkeit reduzierte Betrachtungsweise des GerneKrankenVersichert wird der wesentlich breiteren Diskussion in diesem Forum nicht gerecht. Wenn die Schnittstelle zwischen Krankenkasse und Arbeitsamt problematisch ist, liegt das wohl nicht daran, dass die Arbeitsämter mitsteuern, denn sie haben vor Beginn der Arbeitslosigkeit noch gar keinen Einfluss. Im Übrigen ist Krankengeld im Anschluss an das Arbeitslosengeld gleich hoch wie das Arbeitslosengeld.
Alleine dieser Absatz zeigt mir, dass du von der Wirklichkeit wenig Ahnung hast. Und es ging nicht um das Krankengeld im Anschluss an das Arbeitslosengeld, sondern im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt.
Machts Sinn hat geschrieben: Vielmehr sind die Krankenkassen offenbar allgemein geneigt, den Arbeitsunfähigkeitsbegriff mit dem Ziel zu strapazieren die Arbeitsunfähigkeit möglichst kurz zu halten und den Versicherten frühzeitig in das Arbeitsverhältnis zurück zu führen oder aus ihrer Kasse in die Arbeitslosenversicherung „umzutopfen“.
Auf welchen Daten basiert deine Einschätzung von "offenbar allgemein"?
Machts Sinn hat geschrieben: Die Schilderungen hier zeigen dies sehr deutlich. Selbst Krankenkassenvertreter nennen dies ganz offen: „gegensteuern und AU-Fälle beenden“. Sie nehmen dabei in Kauf, dass damit die Falschen getroffen werden! So hat GerneKrankenVersichert zunächst nicht zwischen Ursache (Krankheit) und Folgen (Kündigung) unterschieden und auf die Einwände von Marcel75 wieder lediglich das Killerargument von Einzelerfahrung bemüht.
Mein lieber Machts Sinn, was sollen Krankenkassen denn deiner Meinung nach tun? Nichts und abwarten, bis der Beitragssatz auf 30 % explodiert? Der einen vermiedenen Ungerechtigkeit viele andere Ungerechtigkeiten gegenüber der Versichertengemeinschaft einfach laufen lassen? Ich schrieb bereits, dass der Kassenmitarbeiter alle Daten zur Verfügung hat, um zwischen Ursache und Folge zu unterscheiden. Du unterstellst den Krankenkassenmitarbeitern, in allen Fällen ein ominöses SchemaF durchzuziehen, ohne nach der Ursache zu schauen. Dies ist, zumindest bei "meiner" Kasse, nicht so.
Machts Sinn hat geschrieben: Und dass die Mitarbeiter der Krankenkassen stets sorgfältig prüfen, ist hier längst widerlegt. Sogar von GerneKrankeVersichert ist bestätigt, dass die Entscheidungen von Zufälligkeiten abhängen wie internen Anweisungen, Kapazitäten beim MDK. Insbesondere die häufig praktizierten Anrufe des MDK beim behandelnden Arzt dürften nicht unbedenklich sein, denn wie GerneKrankenVersichert geltend macht, sind die Ärzte froh, wenn sie die Entscheidung über die Beendigung der AU dem MDK zuschieben können. Umgekehrt ist der MDK froh, wenn er die Entscheidung über die Beendigung der AU dem behandelnden Arzt zuschieben kann. Aber was bedeutet „zuschieben“ – die eigene Verantwortung verleugnen!
Ja, und? Der Arzt als Freiberufler steht im Wettbewerb um Patienten, da wird zunächst einmal alles versucht, um diesen zufrieden zu stellen. Ich kenne Ärzte, die bei der ersten Krankenkassenanfrage sagen: So, jetzt müssen Sie wieder arbeiten gehen, die KK fragt schon nach. Das ist die Realität. Wenn du wissen möchtest, welche Krankenkasse wie handelt, fragst du am besten bei deinem Arzt nach. Er hat den Überblick und kann beurteilen, ob das Ziel "möglichst alle gesund schreiben" oder "nachfragen, wenn Besonderheiten auftreten" heißt.
Machts Sinn hat geschrieben: Naja, so funktioniert der Wettbewerb unter den Kassen zur Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Du meinst, es gibt da unter den Kassen einen Wettbewerb? Davon habe ich noch nie gehört. So nach dem Motto: Eiiijh, du, wieviele Tage Krankengeld zahlt ihr denn so bei einem Bandscheibenvorfall? Was, so wenig? Da müssen wir aber noch ein paar Versicherte schnell gesundschreiben, damit wir unter eure Zahlen kommen.
Machts Sinn hat geschrieben: Derartiger Umgang ist mit Versicherten-Interessen jedoch nicht in Einklang zu bringen, auch nicht im Beitragszahlerstadium. „Hinauszögern des ALG-Beginns“, „unnötigen Untersuchungen“ – Mann hat GerneKrankenVersichert ein negatives Verhältnis zu den Kunden nach Eintritt des Versicherungsfalles und natürlich zu den Ärzten, die die AU bescheinigen.
Kein negatives Verhältnis, nur viel Erfahrung. Mit der Zeit weiß man auch genau, welche Ärzte die GerneKrankschreiber sind und welche nicht. Das spricht sich genauso wie unter Patienten auch bei Krankenkassenmitarbeitern rum.

Machts Sinn hat geschrieben: Wie er in Kauf nimmt, dass „Unschuldige in die Mühlen geraten“ und „Sachbearbeiter über das Ziel hinausschießen“, ist unerträglich. Zum Glück ist er nicht Herr Rösler, sonst wäre von vornherein fraglich, „dass derjenige, der sich krank meldet, auch wirklich krank ist“ – Umkehr der bisherigen Beweissituation!
Okay, schaffen wir alle Regelungen ab. Denn bei so vielen Dingen besteht das Risiko, dass Unschuldige in die Mühlen geraten. Wenn dies geschieht, ist der Rechtsstaat gefragt. Was ist denn mit Fällen wie die des Herrn Kachelmann? Da wird ebenfalls in Kauf genommen, dass ein Unschuldiger in die Mühlen gerät. Sollen wir deshalb nun den § 177 StgB streichen?

Machts Sinn hat geschrieben: Auch dieser Satz spricht für sich selbst: „Insgesamt bietet unser System m. E. zu viele Anreize, krank zu sein. Dies führt dazu, dass die Kranken- als auch die Rentenversicherung durch Druckmittel und Ablehnungen dafür sorgen, dass niemand sich auf der Hängematte ausruht und selbst aktiv wird. Besser wäre es, die "Krankheitsanreize" zu eliminieren.“ Das ist tatsächlich mehr als „oberflächlich“, es drückt auch allgemeine Verachtung der Krankengeldbezieher aus.
Wenn du meinst. Ich muss ich hier bei dir nicht rechtfertigen, da ich weiß, das das nicht stimmt. Aber jetzt mal ehrlich, hast du abseits der Betroffenenforen tatsächlich noch nie mit jemandem gesprochen, der "an der Rente arbeitet", genau weiß, welcher Arzt gerne krank schreibt, peinlich darauf achtet, auch jedes Quartal zum Arzt zu gehen, um den Status "schwer chronisch Kranker" nicht zu verlieren etc.? Da das sogar mir als Krankenkassenmitarbeiter gegenüber offen geäußert wird, ist es für mich schwer vorstellbar, dass du davon noch nichts mitbekommen haben solltest.
Machts Sinn hat geschrieben: Dürfen sich Mitarbeiter einer Krankenkasse öffentlich so äußern, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden? GerneKrankenVersichert hat den „Schuss doch wirklich nicht gehört“ – oder? Und er kann sich offenbar auch nicht vorstellen, dass mit steigendem Renteneintrittsalter zwangsläufig auch eine Zunahme der Arbeitsunfähigkeit verbunden ist, nicht nur linear, sondern progressiv.
Einen Maulkorb hat man als Krankenkassenmitarbeiter nicht. Und was haben die Zunahme der Arbeitsunfähigkeitsfälle mit steigendem Renteneintrittsalter mit dem Thema willkürliche Beendigung von Arbeitsunfähigkeiten zu tun? Hier muss jeder Einzelfall betrachtet werden. Sowohl von Krankenkassenseite als auch von der Kritikerseite.
Machts Sinn hat geschrieben: GerneKrankenVersichert disqualifiziert damit nicht nur sich, sondern auch seine Mitstreiter im Unisono-Chor ganz erheblich. Hier können wir uns wehren, aber wenn wir auf Krankengeld angewiesen sind, haben wir bisher keine schnelle Chance. Was lässt sich dem beharrlichen Standpunkt "wir brauchen ein Urteil" bei derart deutlich werdendem Selbstverständnis schon entgegenhalten?
Leider differenzierst du nicht und wirfst alle Fälle in einen Topf, unabhängig davon, ob die Beendigung der Krankengeldzahlung rechtlich in Ordnung ist oder nicht. Fälle, in denen gegen geltendes Recht und eindeutige Gerichtsurteile verstoßen wird, verurteile ich genauso wie ihr - habe ich bereits geschrieben. Es gibt jedoch noch die andere Seite der Medaille, vor der ihr beharrlich die Augen verschließt.

Machts Sinn hat geschrieben: Deswegen vertrete auch ich die Auffassung, dass die Mitarbeiter für ihre falschen Entscheidungen haften müssen – nicht nur wenn sie Geld zu Unrecht ausgeben, sondern auch wenn sie es rechtswidrig vorenthalten! Das würde - nicht nur - Qualität bewirken.
Wenn die Entscheidung gegen geltendes Recht und eindeutige Gerichtsurteile verstößt, stimme ich dir zu. Aber nicht, wenn sie vom Betroffenen als falsch empfunden wird.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 02.10.2010, 15:16

Lieber macht's Sinn

jeder Euro Krankengeld, den ein Kranker erhält muss als Beitragseuro von anderen eingezahlt werden

Und Aufgabe der Krankenkassenmitarbeiter ist es nicht nur, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die krank sind pünktlich ihr Krankengeld erhalten. Die müssen sich auch darum kümmern, dass diejenigen, die versuchen das System zu missbrauchen, kein Krankengeld (oder andere Leistungen) erhalten um die Ehrlichen "zu beschützen".

Und Missbrauch gibt es überall - bei den Ärzten, bei den Krankenhäusern und auch bei den Versicherten. Dieser Job ist nicht immer einfach.

Wenn die Kassenmitarbeiter bei jedem Wunsch immer nur auf die "Auszahlen"-Taste drücken würden, wäre schon bald nicht mehr genug Geld da, um die wirklich Kranken zu unterstützen.

Und weil Krankenkassenmitarbeiter eben auch nur Menschen sind, passieren dabei auch mal Fehler. Menschen machen leider Fehler. Und es gibt auch Menschen, die über das Ziel hinausschießen, sich in irgendwas verrennen oder sonst irgendwie übertreiben. Dass das nicht ok ist, werden dir wahrscheinlich die meisten User hier bestätigen. Aber das heißt noch lange nicht, dass das ganze System falsch ist.

Und last but not least: hier im Forum geben die Kassenmitarbeiter den Versicherten kostenlos und ohne Hintergedanken gute Tips, welche Rechte sie haben und wie sie die am einfachsten wahrnehmen können.

Gruß
Lady Butterfly

Hucky
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Beitrag von Hucky » 02.10.2010, 15:21

Marcel75 hat geschrieben:...Du sollst meinen Beitrag jedoch nicht als persönlicher Angriff oder Unterstellung werten. Es war auch nie meine Absicht, meine Angaben zu verallgemeinern. Es sind ausschließlich die betreffenden Krankenkassen angesprochen!

Es sollte somit speziell diejenigen SB ansprechen, deren Vorgehensweise meine Erlebnisse darstellt. Diejenigen, die entgegen der eindeutigen Gesetzeslage derart handeln und gegen das Gesetz verstoßen! Diejenigen, die abends genüsslich Kleidung shoppen gehen, während andere sich nicht einmal mehr das Abendbrot auf Grund einer falschen Beurteilung oder Handlungsweise eines SB leisten können.

Von dem Vorwurf, ich würde alle Krankenkassen und Sachbearbeiter über einen Kamm scheren, distanziere ich mich ausdrücklich! Dies habe ich auch in einem meiner letzten Beiträge bereits klargestellt.


Gruß
Marcel
Dann solltest du es anders schreiben. Eine Klarstellung ist für nicht erkennbar gewesen. Man konnte es nur vermuten.

Wenn du jeden SB haftbar machen willst, dann werden die KKs in Zukunft sehr viel Personalkosten sparen. Dann macht die Arbeit keiner mehr. Das Argument mit der persönlichen Haftung wird von vielen immer als letztes Argunemt genutzt. Ausführungen dazu wurden dazu schon mehrfach in diesem Forum gemacht.

Ich teile die Meinung von GerneKrankenVersichert und Czauderna. Da brauche ich nichts zu ergänzen.

Vielleicht möchtet Ihr beide oder gern andere mal mit dem Alltag eines KG-Fallmanagers tauschen. Aber nicht nur einen Tag. Dann schon mindestens 6 Monate. Die bekommen von oben Druck (Vorgsetzte, ...) und von "unten", dem Erwartungsdruck des Vesicherten. Vielen Kolleginnen und Kollegen wird dieser Druck und der Konflikt zwischen der eigenen Auffassung zu den konkreten AU-Fällen und der Zielsetzung des Unternehmnens zu viel und verlassen diesen Aufgabenbereich freiwillig.

30% Beitragssatz. Hey, die zahlt bestimmt Machts Sinn für uns. Aber der Vorteil liegt auf der Hand: kein KG-Fallmanagement. :wink: Na, da simma dabei.

In diesem Sinne eine schönes WE

Hucky

Hucky
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Beitrag von Hucky » 02.10.2010, 15:23

Nachtrag:

Natürlich teile ich auhc die Auffassgunder Kollegin Buttyfly. :D

Marcel75
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Beitrag von Marcel75 » 02.10.2010, 17:42

Hallo Hucky,

meine fallbezogenen Aussagen basieren auf Tatsachen!
Dass meine Aussagen unseren eigenen Fall betreffen, habe ich mehrfach beschrieben.

Es soll natürlich auch diejenigen ansprechen, die derart unrechtmäßig handeln. Deshalb auch die Aussage "die betreffenden Mitarbeiter"!
"Die betreffenden Mitarbeiter" bedeutet nicht alle Mitarbeiter!

Unser ehemaliger Sachbearbeiter (wurde auf Grund seiner Aussagen und unserer diesbezüglichen Beschwerde kurze Zeit später versetzt)
Die betreffenden Mitarbeiter müssten vom Sozialgericht immer persönlich zur Verantwortung gezogen werden!
Folgende Aussage des für uns zuständigen Direktors
In unserem Fall ist die Krankenkasse ja noch nicht mal fähig oder willens, das meiner Frau gemäß Gerichtsbeschluss zustehende Krankengeld zu erstatten. Stattdessen muss wohl erst eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Leider bin ich kein Einzelfall, da die Einstellung von Krankengeld auf Grund eines Aktenlagegutachtens durch den MdK trotz eindeutiger Rechtslage immer häufiger beschrieben wird.
Aussagen, die vom beschriebenen Einzelfall abweichen, verdeutlichen lediglich meine Meinung zum Thema.

Wenn du jeden SB haftbar machen willst, dann werden die KKs in Zukunft sehr viel Personalkosten sparen. Dann macht die Arbeit keiner mehr.

Diese Begründung ist ein Schmarrn!
Dann gäbe es keine Ärzte, keine Arbeiter auf Ölplattformen, keine Zimmermänner, keine Dachdecker ... eben keine, die mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn sie Scheiße bauen. Ich durfte mir während meiner Tätigkeit als Zimmermann auch keine Fehler erlauben. Holz, das versehentlich verschnitten wurde, musste aus eigener Tasche, sprich mit eigenen Mitteln ersetzt werden. Ich verlange lediglich anständige Arbeit auf rechtlich einwandfreier Basis. Denn dafür werden sie schließlich von uns bezahlt.

Den Druck, den die Fallmanager "von oben" bekommen ist nichts im Vergleich zu dem, was der Erkrankte, von der Krankheit sowieso gezeichnete Versicherte durchmachen muss, wenn er auch noch eine Fehlentscheidung hinnehmen muss und zu verkraften hat. Vor allem dann, wenn er auf Grund einer fortlaufenden AU-Bescheinigung kein Arbeitslosengeld von der AfA erhält und das langwierige Klageverfahren bis zur richterlichen Entscheidung finanziell überbrücken muss. DAS IST DRUCK!

Selbstverständlich würde ich gerne mal mit einem Fallmanager tauschen. Der Tausch müsste dann jedoch eins zu eins durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der betreffende Fallmanager ebenfalls akut krank sein muss, die AU unrechtmäßig beendet wird und er dadurch über einen gewissen Zeitraum keine bzw. wesentlich geringere Einkünfte hat. Außerdem, dass er und seine Familie deswegen kaum noch über die Runden kommen und er sich die Zuzahlung für die dringend benötigten Medikamente gegen die starken Schmerzen nicht mehr leisten kann und darauf verzichten muss. Hinzu kommt die psychische Belastung, die eine willkürliche Ablehnung mit sich bringt.


Gruß
Marcel
Zuletzt geändert von Marcel75 am 02.10.2010, 20:33, insgesamt 3-mal geändert.

Machts Sinn

und tschüß!

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2010, 17:45

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

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