Krank nach Reha
Moderator: Czauderna
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Krank nach Reha
Bin am 7. Sep. aus der Kur entlassen worden.
In dem kleinen Entlassungsbericht steht als Entlassungsform nichts drin also kästchen leer,
daraufhin bin ich erst mal weiter vom Hausarzt krankgeschrieben
worden.
Am 23 Sep. kekomme ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in dem
steht das Sie mit dem MDK zu der Auffassung gekommen sind mir nach der Kur als Arbeitsfähig einzustufen und mir kein Krankengeld überweisen würden.
Weiß jemand ob das so einfach gemacht werden kann???
In dem kleinen Entlassungsbericht steht als Entlassungsform nichts drin also kästchen leer,
daraufhin bin ich erst mal weiter vom Hausarzt krankgeschrieben
worden.
Am 23 Sep. kekomme ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in dem
steht das Sie mit dem MDK zu der Auffassung gekommen sind mir nach der Kur als Arbeitsfähig einzustufen und mir kein Krankengeld überweisen würden.
Weiß jemand ob das so einfach gemacht werden kann???
Zuletzt geändert von franke1961 am 07.10.2010, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Krank nach REHA
Hallo franke1961,
dieses Thema würde mich aber auch brennend interessieren.
Hat man Dir nach Beginn der REHA überhaupt einen neuen Auszahlschein
zugeschickt?
Wende Dich am besten an www.upd-online.de. Dort gibt es auch ein
kostenloses bundesweites Beratungstelefon.
Bist Du nach der REHA mit einer neuen Diagnose AU geschrieben worden?
Grüsse - charles1
dieses Thema würde mich aber auch brennend interessieren.
Hat man Dir nach Beginn der REHA überhaupt einen neuen Auszahlschein
zugeschickt?
Wende Dich am besten an www.upd-online.de. Dort gibt es auch ein
kostenloses bundesweites Beratungstelefon.
Bist Du nach der REHA mit einer neuen Diagnose AU geschrieben worden?
Grüsse - charles1
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Hallo,franke1961 hat geschrieben:Habe noch am Tag der Rehaentlassung meinen Hausarzt aufgesucht, der mir dann mit der alten Diagnose wieder Krankgeschrieben hat.
Habe den Schein dann noch am selben Tag bei der Kasse abgegeben.
das ist schon sehr interessant, denn woher weiss dann die Kasse dass die Entlassung als arbeitsfähig stattfand. Die Tatsache, dass du auf deinem Entlassungsschein keinen Vermerk hattest besagt ja nun nicht dass auf der eventuellen Mitteilung an die Kasse nicht doch arbeitsfähig angegeben war.
Die Kasse kann auch bei der Klinik nachgehört haben - diese Auskunft fällt nun nicht unter das Datenschutzgesetz.
Was hat den eigentlich das Abschlussgespräch in der Reha-Klinik ergeben.
Hat der Arrzt/Ärztin nicht gesagt was Sache ist, also so etwas wie," gehen Sie sofort zum Arzt wegen der weiteren Krankmeldung" oder" gehen Sie zur Krankenkasse wegen der weiteren Krankengeldzahlung" oder "gehen Sie ab morgen wieder arbeiten", und falls du arbeitslos sein solltest," melden Sie sich sofort beim Arbeitsamt."
Wieso hat eigentlich Ihr Arzt eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, der wusste doch dann auch nicht wie die Entlassungsform war ??.
Wenn wir nun davon ausgehen dass die Entlassung wirklich als arbeitsfähig
vorgenommen wurde dann war die Erstmeldung des Arztes grundsätzlich schon richtig - der Krankengeldanspruch entsteht aber erst mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung wenn es an diesem Tag eine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch gibt.
Wenn die Entlassung aber als arbeitsunfähig erfolgte, dann hätte der Arzt entweder eine Folge-Bescheinigung auzsstellen müssen oder den Krankengeldauszahlschein als Folge-Meldung deklarieren müssen.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna ...
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Zuletzt geändert von Machts Sinn am 26.09.2010, 08:48, insgesamt 1-mal geändert.
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von wegen wieder Arbeiten gehen....war beim Arzt und habe Ihm die Sache geschildert. Er schreibt mir nicht gesund sonst würde die Kasse ja an seine Glaubwürdigkeit zweifeln.
Und ein Abschlußgespräch hatte ich auch...ganze 5 Mminuten hat das gedauert...ich wurde so auf die schnelle dazwischen geschoben weil ich vergessen wurde. Leider wurde dort nichts von der Form der Entlassung erwähnt und ich hab auch nicht dran gedacht das ich nachfrage.
Ich war schon beim Sozialverband, der hat das ganze aufgenommen.
Die haben sowas auch noch nicht erlebt...wird dann wohl zur Klage kommen.
Und ein Abschlußgespräch hatte ich auch...ganze 5 Mminuten hat das gedauert...ich wurde so auf die schnelle dazwischen geschoben weil ich vergessen wurde. Leider wurde dort nichts von der Form der Entlassung erwähnt und ich hab auch nicht dran gedacht das ich nachfrage.
Ich war schon beim Sozialverband, der hat das ganze aufgenommen.
Die haben sowas auch noch nicht erlebt...wird dann wohl zur Klage kommen.
Hallo,
jeder neuer Antrag - selbst bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit- ist ein neuer Verwaltungsakt ist (so das Bundessozialgericht). Daher bedarf es keiner Aufhebung irgend eines Bescheides. Vielmehr musste hier die KK neu entscheiden und daher ist nur zu prüfen, ob diese neue Entscheidung rechtens ist. Der Aussage von czauderna ist somit beizupflichten.
MfG
ratte1
jeder neuer Antrag - selbst bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit- ist ein neuer Verwaltungsakt ist (so das Bundessozialgericht). Daher bedarf es keiner Aufhebung irgend eines Bescheides. Vielmehr musste hier die KK neu entscheiden und daher ist nur zu prüfen, ob diese neue Entscheidung rechtens ist. Der Aussage von czauderna ist somit beizupflichten.
MfG
ratte1
Re: Na, na, ratte1,
Ich habe es so verstanden, dass über den Antrag auf Krankengeld nach der Reha von der KK erst jetzt entschieden wurde. Daher handelt es sich ja nicht um eine Aufhebung, sondern die KK hat jetzt erstmals über diesen Krankengeldantrag entschieden. Ein Bewilligungsbescheid für das Krankengeld nach der Reha ist dann m.E. noch gar nicht ergangen und folglich auch nicht aufzuheben.Machts Sinn hat geschrieben:... so einfach ist das nicht, denn das Bundessozialgericht hat bereits im Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 22/04 R, geschrieben, dass die Einstellung der Krankengeld-Zahlung vor Ablauf des vom Arzt festgestellten Endzeitpunktes der Arbeitsunfähigkeit die Aufhebung des Bewilligungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X voraussetzt. Dem müsste ein Verwaltungsverfahren mit Anhörung nach § 24 SGB X vorausgehen, wobei die Behörde die Beweislast trägt.
MfG
ratte1
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Krank nach Reha
War heute durch die KK beim MDK vorstellig.
Der hat entschieden das ich seit dem 7 Sep. weiterhin Krank bin.
Bin ja nun mal gespannt was die Kasse sagt.
Der hat entschieden das ich seit dem 7 Sep. weiterhin Krank bin.
Bin ja nun mal gespannt was die Kasse sagt.