Rechnung nach 2 Jahren !!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bambam
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Rechnung nach 2 Jahren !!

Beitrag von bambam » 27.09.2010, 15:32

Hallo liebe Foris!!
Ich habe ein großes Problem und ich kann deswegen schon echt nicht mehr schlafen.

Vielleicht finde ich hier ja jemanden der ähnliches auch schon mal erlebt hat und mir helfen kann.

Also im Februar 2008 haben mein Mann und ich uns getrennt.
Meine KInder ( sind nicht seine eigenen) und ich waren bei ihm mit Familienversichert .
Die Trennung habe ich auch damals der HKK bekannt gegeben.
Ich bekam einen Fragebogen war eigentlich ganz simpel zum ankreuzen ob wir noch getrennt lebend sind oder schon geschieden ob es stiefkinder sind der eigene usw.
Ich habe auch alles ordungsgemäss und pünktlich abgeschickt er hat wohl auch so einen Bogen bekommen aber nicht abgeschickt.
Außerdem ist er ca 700km weit weg gezogen blieb aber bei der selben Krankenkasse.
Die Scheidung zog sich ewig lang hin weil er auch da mit den Papierkram nicht hinterher kam.
Ich bekam 1mal im Jahr diesen Fragebogen ob wir schon geschieden sind etc.pp
So im Januar diesen Jahres bekam ich oder vielmehr meine Kids jeweils eine Rechnung über 3900euro zahlbar innerhalb von 14 tagen da bei einer Prüfung entdeckt wurde das es Stiefkinder sind.
Ich habe diese rechnungen meinem Anwalt abgegeben der hat Einspruch eingelegt.
Dann kam eine gaaaaaaanze Weile garnix.
Im Februar diesen Jahres wurden wir dann geschieden.
Ich habe einen Antrag gestellt auf freiwillige Versicherung....ca 2 Wochen später bekam ich für die Kids neue Karten für mich nicht.
Fast zeitgleich bekam ich wegen meinem Einspruch Post zurück das für die Abschliessende Überprüfung der aktuelle Hartz 4 Bescheid gebräucht würde.
Mein Anwalt hat diesen dann per Fax zur HKK geschickt.
10 Tage später bekam ich ein Erinnerungscshreiben das ich doch bitte den Hartz 4 Bescheid zusende da mein STEUERBERATER das nicht getan hätte.
Ich habe denn bei der HKK angerufen und mitgeteilt das es nicht mein STEUERBERATER sei sondern mein Anwalt und ich mir sehr sehr sicher wäre das er das abgeschickt hätte.
Außerdem habe ich eine Schweigepflichtsentbindung ausgesprochen das die HKK alle Daten die sie braucht von der ARGE anfordern kann.

Nun habe ich am Freitag eine Rechnung bekommen für mich über 3900euro und dem zusatz das ich die Unterlagen ja nicht abgegeben hätte darum könne ich nicht versichert werden ein paar absätze weiter unten stand das ich ab 1 tag nach der scheidung doch versichert bin.
Im neuen Arge Bescheid steht übrigens drin das ich über die HKK versichert bin das also die Arge die HKK bezahlt.

Ich weiss nun überhaupt nicht weiter wo sind meine Kids nu versichert und ich??? und was ist mit dieser Rechnung das sind ja nun auch 14 tausend euro.
Ich habe seit der Trennung Hartz4 bekommen das habe ich auch immer angegeben.
Was mach ich den nun wenn eins der Kids krank wird oder mal einen Unfall hat...???????
das ganze zieht sich ja schon seit Monaten hin.
Einen Ansprechpartner bei der Krankenkasse hab ich nicht auf sämtlichen Briefen steht immer ein anderer Mitarbeiter genau wie telefonisch.
Ich bin echt platt davon.
Es wäre schön wenn mir hier irgendjemand helfen könnte.
Ich danke im voraus BAMBAM

zost
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Beitrag von zost » 27.09.2010, 17:33

hi,

wenn ich das ganze jetzt richtig erfasst habe, hat dir die kasse die familienversicherung der kinder "gekündigt" ab tag der trennung. denn ab diesem war der überwiegende unterhalt durch deinen mann nicht mehr gegeben.

die prüfung (überwiegender Unterhalt) ist immer bei stiefkindern zu machen.

wenn du seit dem alg 2 beziehst, ist das ganze eigentlich kein problem.

Die arge soll dich als mitglied (und nicht als familienversicherte) bei der krankenkasse anmelden. deine kinder sind dann über dich familienversichert.

rechnungen musst du dann nicht bezahlen.

sprich mit der arge über dein problem, dass die kinder seit der trennung keinen anspruch mehr auf familienversicherung über deinen mann haben.

über das vorgehen der krankenkasse lasse ich mich lieber nicht aus... :roll:

bambam
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Beitrag von bambam » 27.09.2010, 17:56

hi....ja genau die haben die kids aus der versicherung gekündigt.
Nur haben die nie die Beiträge von der Arge gefordert die fordern sie ja nun rückwirkend von mir.
Und jetzt ab september von der Arge und von mir!!!!
Ich hab ja einen Antrag gestellt auf familienversicherung damit die kids bei mir mit drin sind dafür habe ich ja nochmals die Hartz4 Bescheide von meinem Anwalt hin faxen lassen ------aber nun kam ein schreiben das die mich nicht familienversichern wollen da ich ja angeblich keine Unterlagen abgegeben habe.
Ich steig da komplett nicht mehr durch :cry:

Gast

Beitrag von Gast » 27.09.2010, 18:36

die Argen sehen sich von Natur aus nicht in der Lage, dass zu tun was richtig ist. die ARGE muss, wie schon geschrieben, den Versicherungsstatus von dir rückwirkend auf Pflichtversichert umstellen ab Trennung und damit nicht mehr gegebenem Unterhalt der Stiefkinder über den getrennt lebenden Mann. erst wenn die Arge diese Umstellung gemacht hat, wird die Rechnung der KK für dich und deine Kinder ungültig. wichtig ist, dass du (oder dein Anwalt) der Arge mitteilst, dass die Kinder nur über dich familienversichert werden können seit "damals". erst wenn das alles in die Wege geleitet ist, kann die Krankenkasse die Beitragsrechnungen zurücknehmen.

also kurz und knapp:

1. Anwalt oder du informierst die ARGE über den rückwirkenden Versichertenstatus auf Pflichtversicherung.

2. sobald der KK die rückwirkende Anmeldung zur Pflichtversicherung vorliegt, wird deine Beitragsrechnung nicht.

3. Dann stellst du einen Antrag auf Familienversicherung für deine Kinder.

4. sobald die Familienversicherung erfasst ist, wird der Beitragsbescheid für die Kinder nichtig.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 27.09.2010, 18:36

es ist im Prinzip ganz einfach....

deine Kinder sind die Stiefkinder deines (Ex)Mannes (Mitglied)
und Stiefkinder haben nur dann Anspruch auf Familienversicherung, wenn das Mitglied (dein Ex-Mann) für den sog. "überwiegenden Unterhalt" aufkommt d. h. solange deine Kinder hauptsächlich von deinem Ex-Mann unterhalten wurden

das war wahrscheinlich solange kein Problem, wie ihr alle zusammengelebt hattet. Nachdem ihr euch getrennt hattet, hätte dein Ex-Mann auch Unterhalt für deine Kinder zahlen müssen, damit weiterhin Anspruch auf Familienversicherung besteht. Dies passiert aber aus verständlichen Gründen eher selten...und daher endet die Familienversicherung von Stiefkindern in der Regel bei der Trennung

Ich gehe mal davon aus, dass du und deine Kinder seit der Trennung Hartz IV bekommen. Wenn das so ist, bedeutet das, dass deine Kinder aufgrund dieses Bezuges auch pflichtversichert werden. Deshalb solltest du zur ArGe gehen und denen das ganze so erzählen...entweder können sie dich dann die ganze Zeit als Mitglied anmelden - dann können die Kinder über dich familienversichert werden - oder sie können die Kinder als eigenständige Mitglieder anmelden.

Solange du und deine Kinder Harz IV bekommen, braucht ihr auf keinen Fall Beiträge zu zahlen - und das kannst du auch der hkk so erzählen - zum Verhalten der hkk möchte ich mich auch nicht äußern.

Gruß
Lady Butterfly

mnz
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Beitrag von mnz » 27.09.2010, 18:40

Hallo bambam,

ich denke die Fragebogen die du bekommen hast waren seinerzeit zur Bestandspflege der Familienversicherung.

Die KK hat die Familienversicherung nicht gekündigt, sondern beendet. Und zwar deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Familienversicherung nicht nachgewiesen ist.

Ich vermute die Beendigung wurde auch nicht mit der Rechtswirksamkeit der Scheidungsondern bereits zu einem früheren Datum durchgeführt.

Voraussetzung zur Durchführung der Familienversicherung von Stiefkindern ist, dass sie vom Mitglied (hier der geschiedene Ehemann) überwiegend unterhalten werden.

Das gilt auch für bei getrennten Haushalten. Hier wird also der Nachweis erforderlich sein, das der geleistete Unterhalt des (Ex)Ehemannes mehr als 50 % zum Unterhalt der Stiefkinder beiträgt.

Dann liegen die Voraussetzung für die Familienversicherung vor. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung und durch die Anmeldung der Arge bist du selber Mitglied der KK. Sofer die Stiefkinder mit dir in einer Bedarfgemeinschaft geführt werden, wird daraus auch eine Familienversicherung bei dir abzuleiten sein.

Zur genauen Klärung empfehle ich jedoch eine Aussprache mit deiner KK.
Gruss

bambam
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Beitrag von bambam » 27.09.2010, 20:27

puuuuhhhh das beruhigt mich ja nun doch etwas!!!
ich danke euch für eure schnellen antworten!!!
Ich muss diese Woche deswegen eh nochmal zu meinem Anwalt dann werde ich dem am besten sagen das er die Arge informiert nicht das es später wieder zu irgendwelchen Unstimmigkeiten kommt.
Also wenn ich das richtig verstanden habe muss die Arge rückwirkend die Kosten übernehmen??

zost
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Beitrag von zost » 27.09.2010, 21:10

ja, die arge muss die beiträge für dich abführen.

lass dir expliziert ein schreiben von der kk zukommen, in dem steht, ab wann die familienversicherung für die kinder nicht mehr besteht. ab diesem tag muss dich die arge als pflichtversicherte anmelden.

krass, dass es wohl noch nicht mal ein schreiben der kasse gab, indem sie dir das ende der fami mitteilen

bambam
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Beitrag von bambam » 28.09.2010, 09:41

Guten Morgen!!

Nööö wie gesagt ich habe am anfang diesen Jahres pro Kind eine Rechnung bekommen rückwirkend für 2 Jahre da ja durch so eine Prüfung fest gestellt wurde das es Stiefkinder sind...(obwohl auch komisch weil die Geburtsurkunden in Kopie hatten die ja auch da steht der Vater ja drin :roll: )
Es gibt keinen Ansprechpartner auf jeden Brief steht ein anderer Name und kommt auch von einer anderen Stelle. Mal Oldenburg mal Emden mal Leer usw...
ich versteh nach wie vor nicht die hatten oder haben alle Unterlagen wenn ich das nun noch mal alles abgebe verschwindet das den wieder????

Mein Sohn macht übrigens eine trauma-therapie muss ich die nun selber zahlen???oder abbrechen??

zost
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Beitrag von zost » 28.09.2010, 16:11

wir haben dir doch schon geschrieben, was du machen kannst.

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