Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir zur folgenden Frage helfen könnt.
Also: ich habe vor 2 Jahren Krankengeld bezogen. Dieses wurde vom Arbeitslosengeld, das ich davor erhalten habe, berechnet. Ich musste nur die anteiligen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Das Krankengeld wurde in gleicher Höhe gezahlt wie zuvor das Arbeitslosengeld.
Jetzt ist es so, dass ich wieder Krankengeld beziehe. Davor hatte ich eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gemacht (berufl. REHA). In der Zeit wurde mir von der Arbeitsagentur Übergangsgeld gezahlt. Das Übergangsgeld wurde jetzt zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen. Jetzt muss ich die anteiligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. D.h. ich bekomme weniger Krankengeld, als vor 2 Jahre.
Warum muss ich jetzt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen und vor 2 Jahren nicht?
Vielen Dank schon mal!
Viele Grüße
Anny38
Krankengeld und SV-Beiträge
Moderator: Czauderna