Hallo ich habe ein tierisches Problem!
Ich hatte seit anfang 2008 eine festanstellung, da die geschäfte nicht gut gelaufen sind wollte mein AG mich auf minijobbasis anmelden aber auch so das ich noch kv-versichert bin, er meinte zu mir das ich über die knappschaft versichert bin! habe mir deswegen auch nie gedanken gemacht, habe kein schreiben von meiner kv bekommen!
jetzt wo er das geschäft aufgeben mußte und ich kein anspruch auf alg2 habe, weil mein freund zuviel verdient, wollte ich mich freiwillig versichern und rief bei der kv an. dann kam die schocknachricht das ich seit ende 2008 bei denen garnicht mehr versichert bin und die der meinung sind, mich angeschrieben haben, diesen brief hab ich nie erhalten und nach div. arztbesuchen auch nie eine info bekam.
ich rief nach dem anruf bei meinen ehemaligen chef an und fragte was er sich dabei gedacht hätte, mich die ganze zeit im glauben zulassen, ich sei kv-versichert. er meinte nur er sei selber im glauben gewesen das er über die pauschale der knappschaft kv-beiträge bezahlt und fragt mich als arbeitnehmer was denn die knappschaft wäre.
die KV will jetzt von mir die beiträge rückwirkend haben.
Kann ich denn irgendwelche rechtlichen schritte einleiten, weil das verschulden ja beim arbeitgeber liegt und nicht bei mir!?
ich bin echt am verzweifeln!
Unwissentlich keine Krankenversicherung seit 2009
Moderator: Czauderna
Eigentlich muss ein Arbeitgeber den Unterschied zwischen Mini-Job (Gehalt bis 400 EUR mtl. ohne soziale Absicherung) und Midijob (400,01 EUR-800 EUR mtl. bei voller sozialer Absicherung - dann wäre man auch über den Job krankenversichert gewesen und hätte nun außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1).
Wenn der ehemalige Arbeitgeber nicht haftbar gemacht werden kann (das ist eine offene Frage) bleibt noch der Versuch, einen Ermäßigungs- oder Erlassantrag der nachzuzahlenden Beiträge nach § 186(11) SGB V zu stellen - das Thema gab es hier schon oft.
Wenn der ehemalige Arbeitgeber nicht haftbar gemacht werden kann (das ist eine offene Frage) bleibt noch der Versuch, einen Ermäßigungs- oder Erlassantrag der nachzuzahlenden Beiträge nach § 186(11) SGB V zu stellen - das Thema gab es hier schon oft.
eigentlich, der ist sogar der meinung gewesen, das wenn ich in den urlaub gehe, das er mich nicht bezahlen muß. ich hab das so bereut das ich bei dem angefangen hab!
nachweisen lassen wird schwer, das hat mir die von der kv schon gesagt, er wird das ja nicht freiwillig zugeben!
aber danke wegen dem Ermäßigungs- oder Erlassantrag, da werd ich mal anfragen! hoffentlich klappt das!
nachweisen lassen wird schwer, das hat mir die von der kv schon gesagt, er wird das ja nicht freiwillig zugeben!
aber danke wegen dem Ermäßigungs- oder Erlassantrag, da werd ich mal anfragen! hoffentlich klappt das!