Ausland:Kündigungsfrist freiwillige Vers. & Anwartschaft

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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LizzyXYZ
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Ausland:Kündigungsfrist freiwillige Vers. & Anwartschaft

Beitrag von LizzyXYZ » 15.09.2010, 10:39

Hallo,

ich habe schon gesucht, aber die passende Antwort leider noch nicht gefunden.
Ich muss mich bei der AOK rückwirkend freiwillig versichern (war familienversichert, danach gar nicht mehr versichert, in der Zeit aber beim Arzt), gebe den Antrag innerhalb dieser 3-Monats-Zeit ab.

Ich gehe nun aber in 10 Tagen fürs Studium ins außereuropäische Ausland (mind. nächste 3 Jahre), bin allerdings erst ab Januar an der Uni immatrikuliert (vorher arbeite ich nur am Experiment).
Nun heißt es seitens der AOK, dass ich die freiwillige Versicherung bis November weiterzahlen MUSS (wegen der Kündigungsfrist).
Meine erste Frage ist, ob sich bei der Kündigungsfrist der freiwilligen Versicherung was verändert, wenn man ins Ausland geht (der Hauptwohnsitz bleibt allerdings in Deutschland).

Nach längerem googlen und telefonieren mit anderen GKVs bin ich auf die Möglichkeit der Anwartschaft gestoßen.
Meine zweite Frage ist: Falls ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen kann, hoffentlich ab dem Zeitpunkt, an dem ich Deutschland verlasse, ab wann könnte ich diese wieder kündigen? Bin ich dann gezwungen, die nächsten 3 Jahre diese Versicherung weiterlaufen zu lassen, bis ich wieder in D wohne?

Leider traue ich der AOK nicht mehr so ganz, die mir jetzt schon widersprüchliche Möglichkeiten genannt hat, deshalb frage ich erstmal hier im Forum.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Über sehr baldige Antworten würde ich mich sehr freuen!

leonardo
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Beitrag von leonardo » 15.09.2010, 12:24

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Zuletzt geändert von leonardo am 17.12.2011, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.

LizzyXYZ
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Beitrag von LizzyXYZ » 15.09.2010, 14:27

Hallo Leonardo,

danke für deine schnelle Antwort.
Meinen Hauptwohnsitz jetzt so kurzfristig abzumelden würde bei mir nicht gehen, dann hätte das ja auch Konsequenzen für mein Bankkonto, Handyvertrag etc.. Nachdem ich ja regelmäßig 2 Mal im Jahr nach Hause kommen werde und auch mein Zimmer noch bei meinen Eltern habe, würde ich das schon gerne so lassen.

Was die Krankenversicherung betrifft, könnte ich mich theoretisch als Promotionsstudentin auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, weiß aber auch nicht so genau, wie das geht (und wie schnell!).

Im Falle der Anwartschaft wäre man ja weiterhin in Deutschland versichert. (ich weiß nur nicht, ob sich das für mich lohnt, wenn ich wirklich nur 2 Mal im Jahr nach Hause komme und zusätzlich den vollen Betrag für die Krankenversicherung im Ausland zahlen muss.)

Es scheint sich allerdings abzuzeichnen, dass es für wirklich ernste Krankheitsfälle auf jeden Fall ratsam wäre, hier in Deutschland noch die Anwartschaft zu haben. Wenn man da kein Risiko eingehen will, muss man wohl in den sauren Apfel beißen und sowohl im Ausland, als auch in Deutschland (die geringere) Versicherung zahlen...

Lizzy.

leonardo
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Beitrag von leonardo » 15.09.2010, 15:18

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