Fehler bei der Kündigung
Moderator: Czauderna
Fehler bei der Kündigung
Hallo,
da meine bisherige KK Zusatzbeiträge erhoben hat, habe ich rechtzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht. Daraufhin habe ich von meiner KK die Kündigungsbestätigung bekommen und diese bei der neuen KK eingereicht. Von meiner neuen KK kam dann auch die Versichertenkarte mit der ich dann auch schon beim Arzt gewesen bin.
Nun hat mir jedoch die alte KK mitgeteilt, dass sie von der anderen KK die Mitgliedsbestätigung nicht rechtzeitig erhalten hat. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass meiner neuen KK ein Fehler unterlaufen sei.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Die Schuld liegt ja nicht bei mir. Wird meine alte KK nun Zusatzbeiträge nachfordern? Soll ich jetzt einfach nochmal kündigen?
Besten Dank
hcalex
da meine bisherige KK Zusatzbeiträge erhoben hat, habe ich rechtzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht. Daraufhin habe ich von meiner KK die Kündigungsbestätigung bekommen und diese bei der neuen KK eingereicht. Von meiner neuen KK kam dann auch die Versichertenkarte mit der ich dann auch schon beim Arzt gewesen bin.
Nun hat mir jedoch die alte KK mitgeteilt, dass sie von der anderen KK die Mitgliedsbestätigung nicht rechtzeitig erhalten hat. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass meiner neuen KK ein Fehler unterlaufen sei.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Die Schuld liegt ja nicht bei mir. Wird meine alte KK nun Zusatzbeiträge nachfordern? Soll ich jetzt einfach nochmal kündigen?
Besten Dank
hcalex
wenn die alte Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung fordert, setze ich mal voraus, dass du freiwillig versichert warst/bist.
der Versicherte ist dann in der Pflicht, bei einem Krankenkassenwechsel der alten Krankenkasse die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorzulegen. die neue Kasse trägt hier nicht die Pflicht. viele Kassen machen das aus reinem Servicegedanken, setzt aber die Nachweispflicht des Versicherten nicht aus.
liegt der alten Krankenkasse die neue Mitgliedsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, kommt der Kassenwechsel nicht zustande, und es muss erneut gekündigt werden.
der Versicherte ist dann in der Pflicht, bei einem Krankenkassenwechsel der alten Krankenkasse die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorzulegen. die neue Kasse trägt hier nicht die Pflicht. viele Kassen machen das aus reinem Servicegedanken, setzt aber die Nachweispflicht des Versicherten nicht aus.
liegt der alten Krankenkasse die neue Mitgliedsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, kommt der Kassenwechsel nicht zustande, und es muss erneut gekündigt werden.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
bist du freiwillig oder pflichtversichert?Nun hat mir jedoch die alte KK mitgeteilt, dass sie von der anderen KK die Mitgliedsbestätigung nicht rechtzeitig erhalten hat. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass meiner neuen KK ein Fehler unterlaufen sei.
(hast du einen Arbeitgeber, bist du arbeitslos oder Rentner oder zahlst du deine Beiträge selbst an die Kasse?)
wenn du pflichtversichert bist (also wenn du dich um die Beitragszahlung nicht kümmern musst - als Arbeitnehmer, Arbeitsloser oder Rentner) muss die Mitgliedsbescheinigung der Stelle vorgelegt werden, die auch die Beiträge zahlt (also dem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung). ==> das ist die Regel
wenn das auch bei dir so ist, würde ich dort zuerst mal nachhören, ob es stimmt, was deine alte Kasse sagt.
Der alten Kasse muss die Mitgliedsbescheinigung nur dann vorgelegt werden, wenn du deine Beiträge selbst zahlst.
Oder, um die Sache einfacher zu machen: wende dich an deine neue Kasse, die werden den Sachverhalt sicher gerne klären
Gruß
Lady Butterfly
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- Beiträge: 13
- Registriert: 14.08.2009, 15:21
Ich vermute einfach mal: HWR = Halbwaisenrente ?hcalex hat geschrieben:Ich bin zwar gesetzlich über die HWR versichert, wird aber an meinem Fall sicherlich nicht viel ändern.
Danke für deine schnelle Antwort.
Durch den Rentenbezug solltest Du dann eigentlich pflichtversichert sein. Ich gehe man davon aus, dass die KVdR erfüllt ist. Dann kann deine alte Krankenkasse sich auf den Kopf stellen weil sie keine Mitgliedsbescheinigung erhalten hat. Die braucht und bekommt auch keine von Deiner alten Krankenkasse.
Sofern Deine neue Krankenkasse die Mitgliedsbescheinigung an den Rententräger geschickt hat ist der Fall damit erledigt.
Aber wie Lady Butterfly schon geschrieben hat, wende Dich echt mal an Deine neue Krankenkasse. Die werden sich bestimmt gerne darum kümmern. Wenn nicht, dann hast Du Dich wohl für die falsche Krankenkasse entschieden.
Habe das gleiche Problem
Hallo habe gerade das selbe Problem.
Kündigte ende 2010 Deutsche BKK und wechselte zur AOK
angeblich soll cih den wechsel der Arge nicht mitgeteilt haben.
Nach 1 1/2 stellte eine Clearingstelle heraus das der wechsel nicht wirksam war und ich immernoch zur BKK gehöre. Folge ca.180€ Zusatzbeitrag wird verlangt inkl. zuschlag natürlich.
AOK dagegen sagt dies gilde nur für das jahr 2011 und für 2012 wäre ich AOK versichert. ist momentan in klären.
Ich frage mich wieso dies erst 1 1/2 jahre später rauskommt. immerhin gingen alle beiträge vom AG und meines lohns zur AOK seit kündigung.
Somit kläre es schnell ab deine STATUS und kündige wenn nötig sofort.
Kündigte ende 2010 Deutsche BKK und wechselte zur AOK
angeblich soll cih den wechsel der Arge nicht mitgeteilt haben.
Nach 1 1/2 stellte eine Clearingstelle heraus das der wechsel nicht wirksam war und ich immernoch zur BKK gehöre. Folge ca.180€ Zusatzbeitrag wird verlangt inkl. zuschlag natürlich.
AOK dagegen sagt dies gilde nur für das jahr 2011 und für 2012 wäre ich AOK versichert. ist momentan in klären.
Ich frage mich wieso dies erst 1 1/2 jahre später rauskommt. immerhin gingen alle beiträge vom AG und meines lohns zur AOK seit kündigung.
Somit kläre es schnell ab deine STATUS und kündige wenn nötig sofort.