Brauche dringend Hilfe
Moderator: Czauderna
Brauche dringend Hilfe
Hallo Liebe User,
habe ein echtes problem, habe nach antworten im Forum gesucht aber leider nichts gefunden, vielleicht könnt Ihr mir helfen..
Kurz zur Vorgeschichte:
Mein Vater hatte vor einigen Jahren einen schweren Herzinfakt, seitdem kann er nicht mehr arbeiten bzw. eine Anstellung mit der Vorerkrankung zu finden ist unmöglich. Er bezieht seit ca. 3,5 Jahren Harz 4, meine Mutter hat eine geringfügige Stelle (unter 400 Euro).
Aufgrund dieser Tatsachen, versucht mein Vater seit langem wegen Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, leider ohne Erfolg!!
So jetzt zur eigentlichen Frage, mein Vater hat einen Rentenanspruch aus dem Ausland, jedoch ist die Vorraussetzung das er aus Deutschland keinerlei hilfe bekommt, sprich Hartz4 etc. jetzt möchte mein Vater die Hilfe einstellen um seine Rente aus dem Ausland zu beziehen
ABER
was ist mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, die zahlt ja das Amt, das würde ja dann eingestellt werden und aus dem Ausland bekommt er nur die Rente..
Was kann er jetzt machen, damit er in Deutschland versichert bleibt bzw. seine Versorgung gewährleistet ist??
Ziemlich verzwickt, vielleicht hat einer von euch eine Idee..
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit besten Grüßen
yusii
habe ein echtes problem, habe nach antworten im Forum gesucht aber leider nichts gefunden, vielleicht könnt Ihr mir helfen..
Kurz zur Vorgeschichte:
Mein Vater hatte vor einigen Jahren einen schweren Herzinfakt, seitdem kann er nicht mehr arbeiten bzw. eine Anstellung mit der Vorerkrankung zu finden ist unmöglich. Er bezieht seit ca. 3,5 Jahren Harz 4, meine Mutter hat eine geringfügige Stelle (unter 400 Euro).
Aufgrund dieser Tatsachen, versucht mein Vater seit langem wegen Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, leider ohne Erfolg!!
So jetzt zur eigentlichen Frage, mein Vater hat einen Rentenanspruch aus dem Ausland, jedoch ist die Vorraussetzung das er aus Deutschland keinerlei hilfe bekommt, sprich Hartz4 etc. jetzt möchte mein Vater die Hilfe einstellen um seine Rente aus dem Ausland zu beziehen
ABER
was ist mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, die zahlt ja das Amt, das würde ja dann eingestellt werden und aus dem Ausland bekommt er nur die Rente..
Was kann er jetzt machen, damit er in Deutschland versichert bleibt bzw. seine Versorgung gewährleistet ist??
Ziemlich verzwickt, vielleicht hat einer von euch eine Idee..
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit besten Grüßen
yusii
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- Beiträge: 19
- Registriert: 10.08.2010, 20:30
Hallo Yusii !
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !? Ist nur halt eine Idee, ob´s klappt ? Frag mal bei der ausländischen Rentenversicherung nach.
Mir kommt das ganze ein wenig komisch vor. Bevor nicht über den Rentenantrag entschieden wird, kann man doch nicht seine Grundsicherung in Deutschland einstellen lassen. Frag daher nochmals nach Auswegen und Lösungsvorschlägen.
Gruß
M.
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !? Ist nur halt eine Idee, ob´s klappt ? Frag mal bei der ausländischen Rentenversicherung nach.
Mir kommt das ganze ein wenig komisch vor. Bevor nicht über den Rentenantrag entschieden wird, kann man doch nicht seine Grundsicherung in Deutschland einstellen lassen. Frag daher nochmals nach Auswegen und Lösungsvorschlägen.
Gruß
M.
Wobei eine Familienversicherung über die Frau aber nur möglich wäre, wenn die Rente 365,- Euro monatlich nicht übersteigt.Morbie et Orbi hat geschrieben:
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !?
MfG
ratte1
Naja dadurch würde sich für meinen Vater nicht viel ändern, zum einen würde die ausländische Stelle die Rente nicht zahlen, da weiterhin soziale Leistungen fliessen würden und ausserdem mein Vater weiter auf dem Arbeitsmarkt suchen müsste und eine Stelle findet er in seinem Zustand leider nicht..Morbie et Orbi hat geschrieben:Hallo Yusii !
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !? Ist nur halt eine Idee, ob´s klappt ? Frag mal bei der ausländischen Rentenversicherung nach.
Mir kommt das ganze ein wenig komisch vor. Bevor nicht über den Rentenantrag entschieden wird, kann man doch nicht seine Grundsicherung in Deutschland einstellen lassen. Frag daher nochmals nach Auswegen und Lösungsvorschlägen.
Gruß
M.
Die Rente beläuft sich auf mtl ca. 400 Euro..ratte1 hat geschrieben:Wobei eine Familienversicherung über die Frau aber nur möglich wäre, wenn die Rente 365,- Euro monatlich nicht übersteigt.Morbie et Orbi hat geschrieben:
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !?
MfG
ratte1
Wie hoch wäre der Beitrag den mein Vater z.b bei der AOK oder DAK zahlen müsste um sich zu versichern, denn er könnte ja einfach eine Vers. hier abschliessen!?
Oder ist das nich möglich??
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Hier könnte der Artikel 14 des deutsch-türkischen Abkommens über die Sozialversicherung hilfreich sein:
(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.
deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf
Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.
Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.
(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.
deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf
Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.
Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.
Das bedeutet, mein Vater müsste dich in der T versichern, sofern eine Gestzliche Krankenversicherung existiert und könnte mit dieser hier in D. alle Untersuchen/Krankenhaus/Medikamente abrufen und müsste keine weiteren Kosten zahlen!?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hier könnte der Artikel 14 des deutsch-türkischen Abkommens über die Sozialversicherung hilfreich sein:
(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.
deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf
Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.
Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.
Habe ich das richtig verstanden??
Wo bekommt man das Formular TA/20?
Welche sinnvolle Alternative gibt es zu diesem Konstrukt??
Könnte er nicht einfach über meine Mutter mitversichert werden, wäre doch sinnvoller sowie einfacher??
[quote="GerneKrankenVersichert"]Hier könnte der Artikel 14 des deutsch-türkischen Abkommens über die Sozialversicherung hilfreich sein:
(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.
deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf
Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.
Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.[/quote
Mein Vater müsste dich in der T versichern, sofern eine Gestzliche Krankenversicherung existiert und könnte mit dieser hier in D. alle Untersuchen/Krankenhaus/Medikamente abrufen und müsste keine weiteren Kosten zahlen!?
Habe ich das richtig verstanden??
Wo bekommt man das Formular TA/20?
Welche sinnvolle Alternative gibt es zu diesem Konstrukt??
Könnte er nicht einfach über meine Mutter mitversichert werden, wäre doch sinnvoller sowie einfacher??
(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.
deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf
Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.
Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.[/quote
Mein Vater müsste dich in der T versichern, sofern eine Gestzliche Krankenversicherung existiert und könnte mit dieser hier in D. alle Untersuchen/Krankenhaus/Medikamente abrufen und müsste keine weiteren Kosten zahlen!?
Habe ich das richtig verstanden??
Wo bekommt man das Formular TA/20?
Welche sinnvolle Alternative gibt es zu diesem Konstrukt??
Könnte er nicht einfach über meine Mutter mitversichert werden, wäre doch sinnvoller sowie einfacher??