Brauche dringend Hilfe

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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yusii
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Brauche dringend Hilfe

Beitrag von yusii » 09.09.2010, 14:43

Hallo Liebe User,

habe ein echtes problem, habe nach antworten im Forum gesucht aber leider nichts gefunden, vielleicht könnt Ihr mir helfen..

Kurz zur Vorgeschichte:

Mein Vater hatte vor einigen Jahren einen schweren Herzinfakt, seitdem kann er nicht mehr arbeiten bzw. eine Anstellung mit der Vorerkrankung zu finden ist unmöglich. Er bezieht seit ca. 3,5 Jahren Harz 4, meine Mutter hat eine geringfügige Stelle (unter 400 Euro).
Aufgrund dieser Tatsachen, versucht mein Vater seit langem wegen Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, leider ohne Erfolg!!

So jetzt zur eigentlichen Frage, mein Vater hat einen Rentenanspruch aus dem Ausland, jedoch ist die Vorraussetzung das er aus Deutschland keinerlei hilfe bekommt, sprich Hartz4 etc. jetzt möchte mein Vater die Hilfe einstellen um seine Rente aus dem Ausland zu beziehen
ABER
was ist mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, die zahlt ja das Amt, das würde ja dann eingestellt werden und aus dem Ausland bekommt er nur die Rente..
Was kann er jetzt machen, damit er in Deutschland versichert bleibt bzw. seine Versorgung gewährleistet ist??
Ziemlich verzwickt, vielleicht hat einer von euch eine Idee..

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mit besten Grüßen

yusii

Morbie et Orbi
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Beitrag von Morbie et Orbi » 09.09.2010, 16:34

Hallo Yusii !

Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !? Ist nur halt eine Idee, ob´s klappt ? Frag mal bei der ausländischen Rentenversicherung nach.

Mir kommt das ganze ein wenig komisch vor. Bevor nicht über den Rentenantrag entschieden wird, kann man doch nicht seine Grundsicherung in Deutschland einstellen lassen. Frag daher nochmals nach Auswegen und Lösungsvorschlägen.

Gruß
M.

ratte1
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Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 09.09.2010, 17:52

Morbie et Orbi hat geschrieben:
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !?
Wobei eine Familienversicherung über die Frau aber nur möglich wäre, wenn die Rente 365,- Euro monatlich nicht übersteigt.

MfG
ratte1

yusii
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Beitrag von yusii » 09.09.2010, 22:05

Morbie et Orbi hat geschrieben:Hallo Yusii !

Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !? Ist nur halt eine Idee, ob´s klappt ? Frag mal bei der ausländischen Rentenversicherung nach.

Mir kommt das ganze ein wenig komisch vor. Bevor nicht über den Rentenantrag entschieden wird, kann man doch nicht seine Grundsicherung in Deutschland einstellen lassen. Frag daher nochmals nach Auswegen und Lösungsvorschlägen.

Gruß
M.
Naja dadurch würde sich für meinen Vater nicht viel ändern, zum einen würde die ausländische Stelle die Rente nicht zahlen, da weiterhin soziale Leistungen fliessen würden und ausserdem mein Vater weiter auf dem Arbeitsmarkt suchen müsste und eine Stelle findet er in seinem Zustand leider nicht..

yusii
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Beitrag von yusii » 09.09.2010, 22:08

ratte1 hat geschrieben:
Morbie et Orbi hat geschrieben:
Vielleicht klappt es ja, wenn Deine Mutter den Antrag auf Harz 4 stellt und somit der Haushaltsvorstand sich ändert. Dann taucht zwar Dein Vater in dieser Bedarfberechnung auf, aber er ist nicht mehr der Empfänger der Leistung !?
Wobei eine Familienversicherung über die Frau aber nur möglich wäre, wenn die Rente 365,- Euro monatlich nicht übersteigt.

MfG
ratte1
Die Rente beläuft sich auf mtl ca. 400 Euro..
Wie hoch wäre der Beitrag den mein Vater z.b bei der AOK oder DAK zahlen müsste um sich zu versichern, denn er könnte ja einfach eine Vers. hier abschliessen!?

Oder ist das nich möglich??

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.09.2010, 09:27

Aus welchem Land würde er die Rente denn beziehen?

yusii
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Beitrag von yusii » 10.09.2010, 11:56

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Aus welchem Land würde er die Rente denn beziehen?
Aus der Türkei.
Macht das den ein Unterschied, EU-Ausland oder nicht??

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.09.2010, 12:11

Hier könnte der Artikel 14 des deutsch-türkischen Abkommens über die Sozialversicherung hilfreich sein:

(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.

deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf

Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.

Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.

yusii
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Beitrag von yusii » 10.09.2010, 13:06

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hier könnte der Artikel 14 des deutsch-türkischen Abkommens über die Sozialversicherung hilfreich sein:

(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.

deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf

Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.

Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.
Das bedeutet, mein Vater müsste dich in der T versichern, sofern eine Gestzliche Krankenversicherung existiert und könnte mit dieser hier in D. alle Untersuchen/Krankenhaus/Medikamente abrufen und müsste keine weiteren Kosten zahlen!?
Habe ich das richtig verstanden??
Wo bekommt man das Formular TA/20?

Welche sinnvolle Alternative gibt es zu diesem Konstrukt??
Könnte er nicht einfach über meine Mutter mitversichert werden, wäre doch sinnvoller sowie einfacher??

yusii
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Beitrag von yusii » 10.09.2010, 13:07

[quote="GerneKrankenVersichert"]Hier könnte der Artikel 14 des deutsch-türkischen Abkommens über die Sozialversicherung hilfreich sein:

(1) Hält sich eine Person, die nach dem Rechtsvorschriften der einen Vertagspartei (in eurem Fall Türkei) eine Rente bezieht oder beantragt hat, gewöhnlich im Gebiet der anderen Vertragspartei (in eurem Fall Deutschland) auf, so richten sich Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Krankenversicherung nach den Rechtsvorschriften der ersten Vertragspartei (Türkei), als hielte sie sich dort gewöhnlich auf.

deutsch-tuerkisches-recht.de/dokumente/pdf/Deutsch-TuerkischesSozialversicherungsabkommen.pdf

Bedeutet, dass dann, wenn der Rentenbezug bzw. -antrag in der Türkei Versicherungspflicht auslöst, eine Versicherung in der Türkei durchgeführt wird. Sachleistungsansprüche können in Deutschland mit einem Formular TA/20 geltend gemacht werden, d. h., er hat in Deutschland weiterhin einen ganz normalen Leistungsanspruch, ist allerdings in der Türkei versichert.

Sobald er eine deutsche Rente bezieht, wird er wieder in Deutschland versichert.[/quote

Mein Vater müsste dich in der T versichern, sofern eine Gestzliche Krankenversicherung existiert und könnte mit dieser hier in D. alle Untersuchen/Krankenhaus/Medikamente abrufen und müsste keine weiteren Kosten zahlen!?
Habe ich das richtig verstanden??
Wo bekommt man das Formular TA/20?

Welche sinnvolle Alternative gibt es zu diesem Konstrukt??
Könnte er nicht einfach über meine Mutter mitversichert werden, wäre doch sinnvoller sowie einfacher??

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 10.09.2010, 18:00

yusii hat geschrieben:Könnte er nicht einfach über meine Mutter mitversichert werden, wäre doch sinnvoller sowie einfacher??
Nee, dass funktioniert nicht, dafür ist sein Einkommen zu hoch. Die Einkommensgrenze beträgt hier 365, -Euro monatlich.

MfG
ratte1

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